BMW 7er, Modell E32 |
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29.04.2007, 16:08
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#21
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Gast
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Zitat:
Zitat von k27
@all
special @Raffael,
wie würde Paul Panzer jetzt sagen??
Riiiiichtiiiiiig!!!!!
Ist nicht eingetragen, aber nicht weil es nicht geht, sondern weil es für mich unnötig ist!!!!!!!!!!
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Ah so, ja dann... Du schlimmer Finger !
Dann lass Dich mal nicht erwischen, denn auch mit 06er oder 07er Kennzeichen unterliegt ein Fahrzeug der Vorschriftsmäßigkeit, ne?!
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29.04.2007, 16:51
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#22
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immer geladen
Registriert seit: 11.08.2002
Ort: Eigentlich Kempen/Nrh, aber irgendwie fast Ruhrpott [:-))
Fahrzeug: Der ein oder andere BMW hat sich hier dann schon eingefunden.....
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Zitat:
Zitat von John McClane
Ah so, ja dann... Du schlimmer Finger !
Dann lass Dich mal nicht erwischen, denn auch mit 06er oder 07er Kennzeichen unterliegt ein Fahrzeug der Vorschriftsmäßigkeit, ne?!
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Nicht so ganz richtig. ..Du darfst nicht alles zu gewaltig umbauen - das ist richtig!!!
Wenn ich nun einen V12 Turbo/Kompressor einbaue, wo wirklich die Technik ggf. überfordert sein könnte, hast Du Recht. Hier könnte die Polizei auf ihr Risiko das Fahrzeug stilllegen, um zu prüfen, ob es ordnungsgemäß montiert und auch eintragungsfähig wäre.
Du bist aber nicht verpflichtet, es eintragen zu lassen....Kleiner aber feiner Unterschied.
Aber dies gilt nur dann für die Wahl der Räder, wenn man an Ort und Stelle recht heftig mit den Kollegen von Dir aneinander gerät - muß ja nicht sein..Gelle??!
Aber an Alle: Ihr müßt!! selbstverständlich ausreichend Profil auf den verwendeten Reifen haben, wenn Ihr auf einer 07/o6er Nummer unterwegs seid!!!
Das ist natürlich klar...!!
Schöne Grüße...
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30.04.2007, 17:43
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#23
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Gast
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Zitat:
Zitat von k27
Nicht so ganz richtig. ..Du darfst nicht alles zu gewaltig umbauen - das ist richtig!!!
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SO will es das Gesetz, hier die Erläuterungen zu § 30 StVZO: [...] auch die polizeiliche Verkehrsüberwachung muss die Einhaltung der vorliegenden Vorschrift, auch durch besondere Kontrollen, ständig überprüfen.
Dies gilt besonders für die Überwachung betriebserlaubnisfreier Fze, die keiner Überwachung nach § 29 unterworfen sind, sowie für Fze., die gem. § 28 ohne Betriebserlaubnis mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen betrieben werden.
Aber was soll's, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Änderung überhaupt jemanden ausser mir auffallen würde ...
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