BMW 7er, Modell E32 |
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14.06.2018, 11:41
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 07.10.2012
Ort: Bad Goisern Österreich
Fahrzeug: Bmw 750 i By 88 E32,BMW e38 750il By 94 Audi 3.0 S-Line Quattro,Yamaha Fjr 1300 ,Honda 750 k2 By 71, Puch250 SGSSBy 56, Benelli 500 Quattro By 76,
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Hab mich mal bei Esm etwas informiert. Die Firma sitzt in Süd -Kalifornien und scheint ein sehr umfangreiches Felgen Programm zu haben. Mann bekommt auch ein Prüfgutachten für die Felgen. In wie weit das für meine Verhältnisse hier ausreichend ist kann ich allerdings nicht sagen . Müsste das von einem Zivilgutachter prüfen lassen .
Vielleicht kann mir hier jemand den Begriff "Niederdruck Gussrad erklären. Mit dem Begriff kann ich leider nichts anfangen . Um was für ein Material handelt es sich da ? Wird wohl kein Gussrad sein oder?
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14.06.2018, 12:15
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.01.2010
Ort:
Fahrzeug: 67er 2000 ti, 74er 3,0 Si D-Jetronic, 91er B12, 98er 323 ti
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Zitat:
Zitat von heller-goisern
Vielleicht kann mir hier jemand den Begriff "Niederdruck Gussrad erklären.
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Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einfach ein Niederdruck-Kokillenguß.
https://www.giessereilexikon.com/gie.../self/environA
Und ja, es ist damit natürlich ein Gußrad, und es wird mit Sicherheit eines aus Aluminium (bzw aus einer Aluminium-Legierung) hergestellt worden sein.
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14.06.2018, 12:35
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 07.10.2012
Ort: Bad Goisern Österreich
Fahrzeug: Bmw 750 i By 88 E32,BMW e38 750il By 94 Audi 3.0 S-Line Quattro,Yamaha Fjr 1300 ,Honda 750 k2 By 71, Puch250 SGSSBy 56, Benelli 500 Quattro By 76,
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Alles klar ,Danke für die Info Michael. Es handelt sich allso doch um eine Alu legierung oder Alufelge.
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14.06.2018, 17:17
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#14
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: Hab auch BMW's Bj. von 1983-2003
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Mach dich aber erst schlau bei eurer Prüfstelle, hab hier selbst schöne Schnitzer liegen von meinem Japanreimport, aber ohne Nummer bzw KBA die taugen nur was zum Abstellen. Währe blöd wenns dir genau so gehen würde.
__________________
Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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15.06.2018, 10:24
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#15
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Miss Daisy´s Chauffeur
Registriert seit: 21.03.2011
Ort: Freiburg
Fahrzeug: E32-750iL (07.89)
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Servus Klaus,
solange Du eine Festigkeitsblatt von denen hast, oder alle Daten inkl. der Traglast in der Felge eingestanzt sind, kannst Du das per §21 eintragen lassen, zumindest geht das bei uns in Deutschland so.
Mein Kumpel macht nur Harley´s und US Cars und importiert dauern Felgen aus USA und die werden alle per Vollabnahme eingetragen.
Die schicken dann ein Datenblatt der Felge mit oder was er auch oft hat, wenn kein Datenblatt dabei ist, sind die Daten direkt hinten in der Felge eingestanzt.
Ich persl. finde die Felgen auch , muss aber sagen, das meine Kollege öfter die Qualität der USA Felgen beanstandet.
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15.06.2018, 13:01
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#16
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Malachitjunkie
Registriert seit: 26.06.2007
Ort: Erfurt
Fahrzeug: E32-735i (04.90), E39-540iAT (02.02)
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Da sollte man aber auf jeden Fall vorher nochmal nachfragen. Zumindest bei uns (und wenn's halt ganz offiziell sein muss) sind §21er über die Traglast nicht mehr gestattet (seit ~2016).
Hier mal so als kopierte Übersicht.
Zitat:
Verband der Automobiltuner:
VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
-Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig
-Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
-Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten
Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter
Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als
Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die
Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das
empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun
drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung
von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein
Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in
Serie hergestellten Teilen ist ein
Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für
gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die
Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu,
Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt
Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter
identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen
Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten
haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob
die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind
oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder
dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine
Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht
einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin,
dass die Eintragung solcher Räder
nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein
Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes
Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass
alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten
Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium
hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Ein Materialgutachten ist deshalb nicht zielführend.
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Zitat:
Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland
Sehr geehrter Herr ****,
Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen.
Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden.
Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.
Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wehrfritz
Leiter der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz
+49 6131 - 4654 305
+49 160 - 7481 392
+49 221 - 806 369108
joerg.wehrfritz@de.tuv.com
TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
Geschäftsbereich Mobilität
55124 Mainz
An der Krimm 23
http://www.tuv.com/"]http://www.tuv.com[/url]
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Ich kenne privat 2 Prüfer, die das auch so bestätigt haben. Bei Sonderfällen, wo es wenig "legale" Felgenalternativen gibt (Import-Fahrzeuge, alte Kit-Cars usw.) wird auch mal ein Auge zugedrückt, aber bei Allerwelts-Autos geht das eher in Richtung Null-Toleranz.
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18.06.2018, 22:08
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 07.10.2012
Ort: Bad Goisern Österreich
Fahrzeug: Bmw 750 i By 88 E32,BMW e38 750il By 94 Audi 3.0 S-Line Quattro,Yamaha Fjr 1300 ,Honda 750 k2 By 71, Puch250 SGSSBy 56, Benelli 500 Quattro By 76,
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Hab den Verkäufer der Felgen nochmals angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Alle ESM-Räder werden nach JWL- und VIA-Zertifizierungen hergestellt und erfüllen alle Anforderungen, die Ihr Fahrzeughersteller garantiert hat.
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All ESM Wheels are manufactured to JWL and VIA certifications, and are made to surpass every necessary requirement your your vehicle manufacturer has set forth, guaranteed
Werde wohl das Thema vergessen . Ist mir zu riskant.
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19.06.2018, 07:56
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
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Ich habe gerade im Vorfeld einer Eintragung von BMW Felgen, die nie auf dem e32 offiziell waren, auch die Erfahrung gemacht, dass den Herrn vom TÜV der Traglast-Zettel von BMW weniger interessierte, als die auf den Felgen befindliche KBA-Nummer, sprich, dass Rad hat also schon eine quasi komplette "Vollabnahme" mal erhalten und jetzt geht´s nur um die Verwendung auf dem konkreten, anderen Fahrzeug. Die Vorabsprache verlief positiv, muss jetzt nur noch mit den montierten Rädern vorfahren und dann sollte es keine Probleme geben. Denke, ohne KBA Nummer auf den Felgen, wären die Gespräche nicht so problemlos gelaufen.
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19.06.2018, 09:24
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#19
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von heller-goisern
erfüllen alle Anforderungen, die Ihr Fahrzeughersteller garantiert hat.
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Ich lese:
übertreffen alle Anforderungen des Fahrzeugherstellers. Garantiert (also der Felgenhersteller garantiert hier was, nicht der Autohersteller).
Die Aussage ist allerdings hierzulande nichts wert. Garantiert.
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22.06.2018, 06:17
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#20
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Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2012
Ort:
Fahrzeug: 760il
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Zitat:
Zitat von e3tom
Ich lese:
übertreffen alle Anforderungen des Fahrzeugherstellers. Garantiert (also der Felgenhersteller garantiert hier was, nicht der Autohersteller).
Die Aussage ist allerdings hierzulande nichts wert. Garantiert.
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