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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.02.2005, 17:17   #1
Disc
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Registriert seit: 15.07.2003
Ort: Abtwil
Fahrzeug: Chrysler, BMW730i
Standard Handbremse - wie stark muss die sein?

Anfangs dieser Woche kam es zu einem kleinen Unfall, mein 730er (91er Jahrgang) rollte rückwärts im Rückwärtsgang abwärts in eine grosse Tafel. Tafel und das ganze Heck meines 7ers sind kaputt. Nun will die Versicherung das Fahrzeug sehen und die Handbremse testen. Ich hab sie soeben selbst kurz getestet, wenn ich sie voll anziehe und mittel Gas gebe, rührt sich nichts. Ich hab das Pedal nicht voll durchgetreten. Aber wenn das Auto rollt und ich ziehe sie an, bremst er zwar ab, blockiert jedoch nicht voll.

Meine Frage nun, müsste die so stark sein dass die Räder blockieren wenn man sie voll anzieht? Wie ist das bei euch? Die Versicherung meint, wenn die Handbremse nicht richtig funktioniert, werde der Schaden nicht bezahlt. Ausserdem möchten Sie den Wert des 7ers schätzen. Die werden wahrscheinlich auf 0 kommen, da er schon 280t km hat und vom Wechselmotor hab ich keine Papiere. Ich hab extra noch Inspektion und alles gemacht und jetzt das...
Disc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 17:48   #2
Allstar
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Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Z3 Coupe 2.8
Standard

Laut Tüv muss/soll die beim 3ten klick fest sein
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Alt 11.02.2005, 17:51   #3
Disc
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Ort: Abtwil
Fahrzeug: Chrysler, BMW730i
Standard

im ernst?? meine sitzt erst, wenn sie voll oben ist. Ich hoffe nur, die Versicherung macht deswegen jetzt nicht noch ein grosses Theater...
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Alt 11.02.2005, 18:05   #4
M@d
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

Stell sie doch etwas nach.
Die Verkleidung am Handbremshebel hochziehen und dann siehst Du die beiden Züge schon.
Kontermutter lösen und jeweils die andere Mutter etwas anziehen und dann wieder kontern.
Am Hinterrad würde ich jetzt nicht nachstellen,da Deine Versicherung dann vielleicht rummault.
M@d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 18:09   #5
Disc
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hmm versuch ich mal, danke.
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Alt 11.02.2005, 18:33   #6
Doug
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Ort: Dabrauchemergarnetdrübberredde
Fahrzeug: 730i R6
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Hi,

hast du bei einen 1991 er 730er mit 300TKM Vollkasko oder wie ???


Den Schaden an den Schild müssen die ersetzen.
Du hast die Bremse angezogen und ein Gang drinne gehabt, wie gut die Bremse ist steht auf ein anderen Tablett , aber sie können dir keine Fahrlässigkeit unterstellen !
Somit müssen und werden die den Schaden übernehmen müssen ohne wenn und aber ( der Haftpflichschaden an den Schild )
Wenn überhaupt könnten die versuchen das Geld von dir zurück zu bekommen wenn man die Vorsatz oder grob Fahrlässig unterstellen könnte, aber dem ist ganz sicher nicht so !!!

Bei der Vollkaskogeschichte ( sofern du die wirklich hast ) bin ich mir nicht so sicher.
Aber ich denke da zählt mehr oder weniger das ähnlich was ich schon oben geschrieben habe.


Das Wissen das eine Handbremse nach denn 3ten Klick richtig greifen muss ist nicht von einen Normalbürger zu erwarten.
Dazu gibt es unter anderen den Tüv, der so Mängel aufdeckt oder bemängelt
( der Tüv ist aber NICHT Haftbar zu machen bei so ein Unfall, selbst wenn er 1 Woche vorher beim Tüv war ! )

Ich würde behaupten die können dir GAR NIX, du hast alles getan was man machen sollte ( Gang und Handbremse ) und gut

Aber ein Tip von mir, ( der Berg muss aber schon recht steil gewesen sein ... )
Schlage demnächst dein Lenkrad so ein das der Reifen gegen den Bordstein fahren würde, oder in die Richtig wo er am wenigsten anlauf bekommen könnte fals er wegrollt.

Bye

Doug

Geändert von Doug (11.02.2005 um 18:45 Uhr).
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Alt 11.02.2005, 18:53   #7
Disc
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also es war so:

Ich habe keine Vollkasko. Ich wollte beim Bankomaten Geld abheben, bin direkt vor den Bankomat gefahren. Ein Kollege von mir sass neben mir auf dem Beifahrersitz und sagte, ich solle doch den Motor schnell laufen lassen, weil er manchmal etwas mühe hat beim Anspringen. Ich steige also aus und der Motor läuft, im P (ich glaube es ist verbote ein laufendes Fahrzeug zu verlassen als Fahrer, hab ich mir heute sagen lassen). Der Beifahrer wollte dann ins N schalten oder so, sagte er mir. Warum auch immer.. er zog die Handbremse an, jedoch nur sehr wenig, anscheinend zu wenig und legte R ein statt H. Der Wagen rollte also rückwärts. Ich bemerkte das und sprang noch rein während er rollte (rückwärts, abwärts). Meine beine noch draussen, ich erreichte den Schalthebel, weil man ja den Knopf unten drücken muss damit man ins P schalten kann, das kapierte der Beifahrer nicht. Ich habs dann geschafft, aber er fuhr bereits zu schnell und rastete nicht mehr ein. Bevor ich ins D schalten konnte, wars schon zu spät..

Es geht also um die Haftpflichtversicherung des Beifahrers, nicht um meine. Die Versicherung sagte, wenn die H andbremse nicht richtig funktioniere, sei ich als Halter des Fahrzeugs dafür verantwortlich und müsse für den Schaden aufkommen.. Das mit den 3 Klicks hab ich wirklich nicht gewusst. Und eine Handbremse dient doch auch nicht als Notbremse, sondern als Standbremse. Bei den neuen Modellen mit elektronischer KNopf-Bremse kann man ja auch nicht einfach im Notfall per Knopfdruck bremsen...
Disc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 18:57   #8
Doug
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Zitat:
Zitat von Disc
also es war so:

Ich habe keine Vollkasko. Ich wollte beim Bankomaten Geld abheben, bin direkt vor den Bankomat gefahren. Ein Kollege von mir sass neben mir auf dem Beifahrersitz und sagte, ich solle doch den Motor schnell laufen lassen, weil er manchmal etwas mühe hat beim Anspringen. Ich steige also aus und der Motor läuft, im P (ich glaube es ist verbote ein laufendes Fahrzeug zu verlassen als Fahrer, hab ich mir heute sagen lassen). Der Beifahrer wollte dann ins N schalten oder so, sagte er mir. Warum auch immer.. er zog die Handbremse an, jedoch nur sehr wenig, anscheinend zu wenig und legte R ein statt H. Der Wagen rollte also rückwärts. Ich bemerkte das und sprang noch rein während er rollte (rückwärts, abwärts). Meine beine noch draussen, ich erreichte den Schalthebel, weil man ja den Knopf unten drücken muss damit man ins P schalten kann, das kapierte der Beifahrer nicht. Ich habs dann geschafft, aber er fuhr bereits zu schnell und rastete nicht mehr ein. Bevor ich ins D schalten konnte, wars schon zu spät..

Es geht also um die Haftpflichtversicherung des Beifahrers, nicht um meine. Die Versicherung sagte, wenn die H andbremse nicht richtig funktioniere, sei ich als Halter des Fahrzeugs dafür verantwortlich und müsse für den Schaden aufkommen.. Das mit den 3 Klicks hab ich wirklich nicht gewusst. Und eine Handbremse dient doch auch nicht als Notbremse, sondern als Standbremse. Bei den neuen Modellen mit elektronischer KNopf-Bremse kann man ja auch nicht einfach im Notfall per Knopfdruck bremsen...




Ja sorry, das ist ja Geil !

Natürlich ändert das alles ........
( wie ich schon sagte der Berg hätte doch sehr steil sein müssen .. )


Was setzt du für Leute auf den Beifahrersitz die dann noch am Wählhebel rumspielen ....

Das Gesicht von den Sachbearbeiter hätte ich gerne bei der Schadensmeldung gesehen !!

Um Ehrlich zu sein , weiß ich jetzt auch nicht mehr weiter,aber ich wünsche dir viel Glück bei der Abwicklung

Gruß

Doug
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Alt 11.02.2005, 19:11   #9
Disc
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er hat das der Versicherung etwas anderst formuliert, er sei irgendwie unabsichtlich an den Hebel gekommen...
Disc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 19:14   #10
Doug
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Zitat:
Zitat von Disc
er hat das der Versicherung etwas anderst formuliert, er sei irgendwie unabsichtlich an den Hebel gekommen...

Ja ja schon klar, aber die fragen sich doch ( zu recht ) auch wie so was überhaupt geht .....

Bye

Doug
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