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BMW 7er, Modell E32
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Alt 21.03.2003, 15:14   #1
Freddy735
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Freddy735
 
Registriert seit: 05.02.2003
Ort: Waldkraiburg
Fahrzeug: BMW 740i/ E38/ EZ. 03-97
Standard Weisse Blinker hinten und "Der TÜV"

Hallo Forusmitglieder.

Da ich momentan dabei bin die "Illegalen" weissen Blinker in meine Heckleuchten zu integrieren hat sich
mir die Frage aufgetan, ob ich nicht versuchen sollte die Heckleuchten eintragen zu lassen bzw. zu versuchen
irgendwie ein Gutachten zu erhalten. Da es sich bei den Nachbauten um Originale Abgüsse des Serienblinkers
handelt, dürfte das doch nicht so problematisch werden. Der einzige Unterschied ist doch nur die Farbe des
Glases und Blinken wird er allemale in Orange!!! Was meint Ihr dazu? Hat von euch schon jemand mal sowas
angeleiert? Was sollte diese Prozedur wohl kosten?? Ich hätte da nen TÜVler an der Hand. Werde wohl doch
mal hinfahren und schauen was der mir dazu zu Sagen hat.(Da ich ia sowieso noch was Einzutragen hab)
Ich werd dann mal was hören lassen. Vieleicht rentiert sich das für uns alle.

Schönes Wochenende
Freddy:zwink

[Bearbeitet am 21.3.2003 von Freddy735]

[Bearbeitet am 21.3.2003 von Freddy735]
Freddy735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2003, 15:40   #2
Dome
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.10.2002
Ort: Offenburg
Fahrzeug: BMW E24 635CSI, E38 740
Standard

Hi freddy vielleicht bin ich falsch informiert aber die Teile von @mcqueen sind doch mit Prüfzeichen also warum eintragen lassen?
Meines Wissens hatten die Forumler die die Blinker dranhaben bis jetzt noch keine Schwierigkeiten mit den Blaumännern
Dome ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2003, 21:30   #3
BMW Devil
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Tüv...warum nicht?

Hallo,
Ich werde meine Blinker hinten auch in kurzer Zukunft umbauen lassen.
Sie besitzen zwar dieses E1-Zeichen, aber wenn mal einer von den grünen vielleicht schlecht geschlafen hat und noch ein Sternchen braucht...
Ich kenne da auch noch jemanden vom TÜV und er sagte : " E1 ? , dann kein Problem, mache ich."
Wenn unser Meister es schafft die Dinger gut und sauber einzubauen, werde ich damit zum Tüv fahren und die Dinger eintragen lassen. (Nur um sicherzugehen...)
Wenn die Eintragung erfolgt ist, werde ich Kopien des Fahrzeugbriefes machen.
Mit denen dürfte es dann kein Problem sein, diese Blinker hinten eintragen zu lassen.
Ich hoffe das klappt alles so wie ich es mir denke. (Ich werde es dann hier bekanntgeben)
MFG
Marino
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Alt 22.03.2003, 21:43   #4
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

@BMW Devil 735:

Du weißt, dass Eintragungen keineswegs "sicher" sind.
Eine Eintragung ist nur etwas, was EINEM Sachverständigen an diesem Tag als "OK" vor kam.
Die Rennleitung darf Dich bei nicht nachvollziehbaren Eintragungen zum TÜV begleiten und wenn der Sachverständige dort dann der Meinung ist: "das gibt es nicht" wird die Eintragung auf Deine Kosten AUSGETRAGEN und Du bist dennoch dran.

Ich dachte früher ähnlich wie Du.

HEUTE aber läuft bei mir alles, was kritisch ist mit ABE.
Weil:
Bei der ABE müßte so ein Grün-Weißer-Willi sich mit dem Hersteller des Teils anlegen.
Und auch mit dem Grüfer, der die ABE "erstellt" hat.

Beide lasse sich von einem dahergelaufenen Bullen nix sagen und das weiß die Rennleitung auch.
Gegen eine ABE (solange sie nicht gefälscht ist) machen die nix.

Eintragungen dagegen sind absolut nicht "sicher".
Soll ich Dir meinen letzten Brief vom VW zufaxen ?
Da war dann alles voll geschrieben.
Das eingetragene gelbe Standlicht vorne und den Gruppe-A-Auspuff hat der Gutachter dann damals nicht akzeptiert. ... nur den "leicht" bearbeiteten Motor hat keiner erkannt. *grinz*

. aber diese Zeiten sind vorbei.
Heute glänze ich mit einem Serienmäßigen Auto, welches 2 Seiten Fahrzeugschein braucht, weil Euro-2-Umrüstung nun mal nicht in 2 Zeilen paßt. Grrrrrrrr.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2003, 22:44   #5
Raffael@735i
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Standard Hi,

also, wenn einer Tüv-Eintragungen braucht.........ich kenne 2 gute Tuner, die fast alles Eintragen....ganz legal!!

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2003, 06:35   #6
dasteil
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Standard

@ raffael du schriebst , du kennst tuner die alles eintragen..
ich hätte da etwas grössere felgen zum eintragen :
fegen ! vorne 8,5 j (8j darf) , hinten 9,5j (9j darf) kotflügel hinten wurden gezogen und gebörtelt , also alles im lot...!
theoretisch... , denn die schmutzabweiser + befestigungsbolzen hinten schleifen bei sehr tiefen bodenwellen am reifen...
die karrosseriebude sagte , das muss wech , mein jung... ! aber ich wusste , das ich den wagen noch einige jahre fahren würde und nichts so sehr wie rost hasse .
gibts da ne möglichkeit ?

tja , und dann "unser" xenon , ohne reinigungsanlage und automatischer verstellung !?
wohl kaum !?
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Alt 23.03.2003, 19:34   #7
Raffael@735i
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Standard Hi,

mal zu Thema Xenon.........ich habe hier ein Brief von einem E34 ohne WIWA & LWR, bei dem das Xenon legal eingetragen wurde, aus dem einfachem Grund, weil der TÜV Prüfer keine Ahnung gehabt hat!!!

Zum Thema Reifen??

Naja........Verkehrssicher sollte es schon sein..........und schleifen sollte es nach Möglichkeit auch nicht, auch zu Deinen Gunsten.

Wenn einer Eintragungen braucht wie z.B. Türen ohne Griffe, Motorhaubenverlängerung, EXTREM-Rad-Reifen Kombinationen,Standlichtringe, Auspuffanlahen z.B. wird bei mir eine ALPINA B11 Anlage eingetragen, OHNE jegliches Gutchten!! Das gleiche war bei meinen Felgen.........es ist aber keine "pfusch-Eintragung"...der TÜV ist einfach etwas kooperativer als andere.......hat mehr Verständnis als andere.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2003, 00:52   #8
FrankGo
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Standard

Ich weis nicht wie es beim 5er gewesen ist aber beim 7er gab es Xenon auch ohne Niveauregulierung zu kaufen.
Davon leben sogar heute noch ein paar Autos. Serienmäßiges Xenon.

Also wird es im 7er auch kein Problem geben.

PS:
Meines Wissens haben die Autohersteller irgendwann Xenon mit automatischer Leuchtweitenregulierung (dazu zählt auch Niveauregulierung) und Scheinwerferreinigungsanlage kombiniert.
Aber dies wurde nie von staatlicher Seite befohlen. Das war eine freiwillige Sache.
Wenn da nun ein 7er-Käufer bei BMW Xenon ohne Niveauregulierung bestellt hat, dann gab es das auch zu kaufen.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2003, 09:26   #9
Raffael@735i
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Standard @ Frang Go

...aber mittlerweile ist doch beim Xenon SRA & LWR pflicht.............

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2003, 20:05   #10
FrankGo
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Standard

Zitat:
Orginal gepostet von Raffael@735i
...aber mittlerweile ist doch beim Xenon SRA & LWR pflicht.............
Gruß
Bei XENON- Nachrüstungen in Autos, die es nicht mit Xenon gab: auf jeden Fall.
Bei Xenon-Umbauten in autos, die es schon immer damit gab... hmmm..


PS:
Heute sind paarweise zusätzliche Bremslichter hinten nicht mehr erlaubt, wenn man sie anbauen will.
Bestende dürfen bleiben.
Nur noch die 3. Bremsleuchte darf neu dazu kommen.
Noch vor wenigen Jahren war das Anbauen einer 3. Bremsleuchte strengstens verboten.

Das ist mit ähnlicher Logik zu verstehen.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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