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27.06.2006, 01:57
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#1
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Individualist
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: Weißwurstäquator
Fahrzeug: E38 740iA Individual Highline Carbon 07/2000 & G05 X5 45e 03/2023 & Renault Talisman Grandtour 02/2022
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Allgemeine Betriebserlaubnis erloschen?
So..., hatte gerade auf der Straße eine "nette" Begegnung mit der Rennleitung. Die Allgemeinen Sachen wie Alkohol und Drogen waren inordnung. Aber wo ich diese Tests gemacht habe ging einer der Beamten um den Bimmer und schaute und leuchtete.... Dann kam er auf mich zu und fragte nach einem Gutachten für die Tieferlegung.... Ich in mein Auto und ihn das Gutachten von H&R in die Hand gedrückt. Dann las er mir einen Satz vor der unter Allgemeines steht..., mit Eintragung und so. Ich sagt natürlich sofort das alles von der Dekra abgenommen sei. Er wollte den Prüfbericht haben..., diesen hatte ich leider nicht mit. Der andere Beamte kam dann hinzu und frage nach den Felgen (ob diese Eingetragen sind), was ich mit ja beantwortete. Gutachten rausgeholt.... Da steht doch tatsächlich drauf das diese unverzüglich in die Fahrzeugpapiere einzutragen sind..., was er auch auf die Tieferlegung erweiterte.
So ende der Begegnung: Ein Bußgeldverfahren wegen erlöschen der Betriebserlaubnis (50Euro und 3Punkte)!
Hat jemand Tips wie ich mich wehren kann und wie ich mich verhalten soll?
Gruß Robert
__________________
Am besten hat man einfach keine Erwartungen an irgendwen oder irgendwas, denn wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden!
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27.06.2006, 02:27
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#2
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von nclb-blueman
Hat jemand Tips wie ich mich wehren kann und wie ich mich verhalten soll?
Gruß Robert
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Joo...
Zur Zulassungsstelle ( Straßenverkehrsamt) fahren und schleunigst eintragen
lassen. Daß ein TÜV etwas für verkehrssicher hält, bedeutet noch lange nicht,
daß ein Straßenverkehrsamt als letzte Instanz das auch zulassen muss.
Daher diese doppelten Wege.
Zahle das Bußgeld und freue Dich darüber, daß es nur bei einer Verkehrskontrolle
aufgefallen ist. Bei einem Unfall hätte Dir Deine Versicherung Schwierigkeiten
machen können. Zumindestens das ist Dir erspart geblieben.
Insofern : Glück gehabt.
Gruß
Knuffel
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27.06.2006, 08:29
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#3
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Gast
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Deine BE ist NICHT erloschen, keine Panik. Alles ist in Ordnung.
19 (3) Nr. 4c StVZO: Die BE erlischt nicht, wenn die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII b durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist;
§ 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Es gilt allerdings auch § 27 (1a) Ziffer 11: Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden: wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den
Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist.
Und das kostet 15 Euro (Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung unverzüglich mitzuteilen.
§ 27 Abs. 1, 1a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 182 BKat; Tatbestandsnummer lt. bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog: 327100).
Also: gelassen kommen lassen.
@Knuffel: Deine Ausführungen stimmen so leider nicht. Die Vorschrift bezieht sich NUR auf den o.a. § 27 StVZO i.V.m. 18, 19 StVZO.
Der Versicherungsschutz erlischt ebensowenig wie die Betriebserlaubnis.
Geändert von John McClane (27.06.2006 um 08:37 Uhr).
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07.07.2006, 15:39
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#4
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EisenmannUndVielZylinderF
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Darmstadt
Fahrzeug: 750iL E38 12/97
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Ui!
Man sollte Deine Nummer immer im Auto liegen haben... Schonmal dran gedacht, ne fairpreisige 0900-Nummer zu schalten? Mit so einem Wissen zur richtigen Zeit läßt sich bestimmt was verdienen....
Ich ruf dann an, wenn mal wieder was im argen liegt
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"I hear the roar of a big machine..." (Sisters of Mercy)
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07.07.2006, 16:03
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#5
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Mit meinen RH-Felgen musste ich ja auch eine Weile herumfahren, bevor ich durch die ganzen Prüfstellen gekommen war. Der abschließende TÜV-Prüfer legte mir aber sehr eindringlich nahe, unverzüglich die Eintragung vornehmen zu lassen.
Zum Glück hatte er nix von "ABEs sind mitzuführen" in den Bericht geschrieben, sonst müsste ich jetzt immer mit Anhänger fahren.
Alle Achtung, dass du den ganzen Papierkram dabei hast
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07.07.2006, 16:15
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: Schwäb. Alb
Fahrzeug: E38-740iA (03.98) - seit 10/2007 Prins VSI (LPG): vorher ICOM JTG
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Hallo,
die ganzen An- und Umbauten werden aber auch immer undurchsichtiger...
Ich hab' mir eine AHK montieren lassen, gleichzeitig mit dem Einbau der Gasanlage.
Die Gasanlage mußte ich vom Gutachter abnehmen und dann an der ZulaSt eintragen lassen in die Papiere.
Von der AHK wollte niemand was wissen.
Da mein kleiner Traktor (nicht der Graue, der Holder...) eh' mal wieder eine Plakette nötig hatte, da hab' ich den Gutachter meines Vertrauens befragt.
Und da ist mir doch der Unterkiefer runtergeklappt:
Egal, wer die AHK eingebaut hat (und wie; und wenn's nur mit Kaugummi angepappt wurde): Kein Gutachter nötig. Nur die Einbauanleitung mitführen.
Und bei der nächsten HU schaut der Prüfer mal nach, ob der Haken noch dran ist, oder ob der sich schon mit einem Anhänger selbständig gemacht hat und nur noch der Kaugummi am Blech pappt...
Als ich bei meinem Sternträger die AHK angeschraubt habe, da mußte ich sofort zum Gutachter und dann eintragen lassen bei der ZulaSt, denn sonst: ABE erloschen. Das ist jetzt knappe 7 Jahre her.
Heute ...???
GraueEminenz
- der, der heute immer hofft, daß der, der vorneweg mit Anhänger fährt, einen guten Kaugummi verwendet hat
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