Sie sind nicht angemeldet! Jetzt kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) , SLK 230, ML 230, Omega MV6 Caravan, Porsche 924 S (EZ 09/87)
Hallo,
das geht m.E. nur, wenn der Brief - wie Peter schon schrieb - ungültig gestempelt/Ecke abgeschnitten wurde. Auch bei Wiederzulassung mit neuem EU-Brief wird der alte Brief stets ungültig gemacht, falls man diesen wieder mitnehmen will.
Wenn noch gültig, muss der Brief immer beim Eigentümer - nicht beim Besitzer - des zugehörigen Wagens sein. Etwas komisch, er schreibt ja nicht was mit dem Wagen ist bzw. wo er ist und da kann man jetzt nur mutmassen.. Ohne schlüssige Erklärung und Verwertungs-/Verbleibsnachweis des betreffenden Wagens würde ich die Finger davon lassen.
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Ich kann auch einen Gültigen Brief Verkaufen ond /oder als Mustergutachten benutzen wenn ich einen Motorumbau (c.B.R6 -->V12) mache. Dann legst dem TÜV Heini den Brief als Vorlage hin und dann gibt es die Eintragung in den eigenen Brief!
Ich habe auch schon einen e30 Brief Verkauft, da war eine ALPINA B3 Eintragung drin, Bringt mächtig Geld so ein Papier!!!
Und wegen dem Vebleibensnachweis braucht man sich nicht sorgen, das betrifft nur den Letzten Halter!(wenn es überhaupt einer wissen will!)