Modell E65/E66 |
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23.05.2009, 20:30
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: E65-750i (02.06)
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750i Kauf unfallfrei/nicht unfallfrei
Hallo Gemeinde,
ich lese in Eurem Forum schon lange Zeit mit und habe dadurch viele interessante Informationen erhalten. Ich habe mich heute angemeldet, weil mich Eure Meinung zu folgendem Vorgang interessiert:
Ich habe letzte Woche bei einer BMW NL einen Kaufvertrag über einen schwarzen 750 i, Bj. 2006 mit 55.000 KM Laufleistung und guter Ausstattung für 30.600 Euro unterschrieben. Nachdem das Fahrzeug letzten Dienstag neue HU und AU erhalten hatte, wurden mit Brief mit HU und AU Unterlagen zugesandt, damit ich das Fahrzeug zulassen kann. Da das Fahrzeug Steinschlag auf der Motorhaube hatte, sollte das Fahrzeug gestern (Freitag) zum Lackierer gehen, zwecks Aufbereitung und Lackierung der Motorhaube.
Ich meldete das Fahrzeug am Freitag Morgen an, um es Samstag (heute) bei der NL abzuholen.
Gestern Nachmittag, nachdem ich das Fahrzeug zugelassen hatte, erhielt ich den Anruf vom Händler, dass die Auslieferung heute nicht stattfinden kann, da das Fahrzeug beim Lackierer einen Schaden erlitten hat. Es muss irgendwie aufgesetzt haben, entweder beim Abladen vom Transportfahrzeug oder beim Bewegen im Bereich der Lackiererei.
Schweller und Stoßstange müssten wohl ersetzt werden. Der genaue Schadensumfang werde ein Gutachter ermitteln Das Fahrzeug könne nicht mehr als unfallfrei verkauft werden.
Ich weiß derzeit noch nicht, wie hoch der Schaden ist, schätze aber einmal, das die Ersatzteile, Lackierung und Ab – und Anbau sicherlich einige Tausender kosten wird.
Man machte mir 3 Vorschläge:
vom Kauf zurückzutreten, die mir entstandenen Kosten (Zulassung) würden mir erstattet,
man wolle mir ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug versuchen anzubieten,
man möchte mir einen Nachlass auf das verunfallte Fahrzeug anbieten.
Ich habe nun meinem Händler bereits ein vergleichbares Fahrzeug in seiner NL genannt, was mir ebenfalls zusagen würde.
Ich werde wohl am Montag Bilder des Schadens und den Gutachterkostenvoranschlag erhalten. Danach muss ich entscheiden, wie ich weiter vorgehen werde.
Es würde mich jedoch interessieren, wie Ihr wohl den preislichen Unterschied zwischen unfallfrei und nicht unfallfrei beim Wiederverkauf seht.
Was meint Ihr, ab welchem Preisnachlass wäre der Kauf des verunfallten 7er interessant?
Ich werde Euch über meine weitere Vorgehensweise auf dem laufenden halten.
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
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24.05.2009, 10:26
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#2
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Wenn so ein Schaden in einer NL repariert wird, sollte das Auto hinterher quasi wie neu sein. Ausserdem hat der ja sowieso €+.
Der Nachlass wird von der Höhe des Schadens abhängen. Sofern nur Anbauteile wie Stoßstange und Schweller ausgetauscht werden müssen, ist der Nachlass sicher geringer als wenn das Auto z.B. auf die Richtbank müßte..
Also erst mal abwarten und das Gutachten abwarten. Ansonsten spielt ein Unfall dann eine Rolle, falls Du das Auto schnell wieder verkaufen willst. Wenn Du aber vorhast, den lange zu fahren, wird der unfallbedingte Wertverlust beim Wiederverkauf von untergeordneter Bedeutung sein.
Grüße esau
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24.05.2009, 14:04
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#3
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Also ich möchte gar nicht wissen, wie oft soetwas passiert und man als Kunde nichts davon erfährt. In diesem Fall hatte der Händler das Terminproblem und musste es zwangsmässig mitteilen. Aber lass das Fahrzeug mal wegen "Fehlersuche" ein paar Tage in der Werkstatt stehen und Du wirst Dich wundern wie oft plötzlich Steinschläge verschwunden sind, obwohl nur ein Steuerteil getauscht werden musste
Wenn Du ansonsten mit Deiner Wahl glücklich bist und es nur ein "Transportschaden" war - würd ich die Wertminderung einstecken und trotzdem glücklich weiterfahren. Es kann sich ja eigentlich nur um Schrammen handeln.
Sollte der Lackiererlehrling beim Brotzeitholen allerdings irgendwo angefahren sein, sollte man sich dass alles nochmal gut überlegen - wegen evtl. Weiterverkauf.
__________________
Am Anfang war der Propeller
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24.05.2009, 16:48
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von esau
Wenn so ein Schaden in einer NL repariert wird, sollte das Auto hinterher quasi wie neu sein.
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Du glaubst doch wohl nicht wirklich, was Du hier schreibst?
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24.05.2009, 18:57
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: E65-750i (02.06)
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Hallo,
vielen Dank für Euren ersten Einschätzungen.
Ich werde nun das Gutachten abwarten, was wohl morgen per Mail kommen soll.
Anschließend werde ich mich dann kurzfristig entscheiden, damit ich nächstes Wochenende den 7er abholen kann.
Grüße aus dem Sauerland
Peter
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