


Modell E65/E66 |
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02.05.2007, 19:27
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Adi
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Wer hier mitliest, sollte da auch durchaus von allein drauf gekommen sein können. So meinte ich das, keine weiteren Hintergedanken.
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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02.05.2007, 19:32
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#42
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Wer hier mitliest, sollte da auch durchaus von allein drauf gekommen sein können. So meinte ich das, keine weiteren Hintergedanken.
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Mmh, ich habs zwar noch immer nicht ganz verstanden, aber naja, der Tag war lang und die Sonne heiß
Gruß Adi
P.s.: Leider hat der E65 keine umklappbaren Rücksitzebänke, sonst würde ich auch noch Leitern und Richtscheite drin befördern 
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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02.05.2007, 19:39
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#43
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Adi
P.s.: Leider hat der E65 keine umklappbaren Rücksitzebänke, sonst würde ich auch noch Leitern und Richtscheite drin befördern 
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Ja, eine der vielen Dinge, die die unheimlich klugen Leute von BMW besser wissen als die Kunden, denn die brauchen so was bekanntlich nicht.
Wo wir grad davon reden - bei der Präsentation des E38 (erstmals ein BMW der Luxusklasse mit Cup-Holdern) soll angeblich der seinerzeitige Vorstand ob dieser profanen Einrichtung gesagt haben "so etwas brauchen wir nicht" und zur Antwort bekommen haben "Sie nicht, aber Ihre Kunden".
Die Einstellung der Leute dort, die sich für ganz furchtbar wichtig halten, hat sich IMO bis heute allerdings nicht wirklich verändert.
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02.05.2007, 20:48
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#44
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Gast
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Am schlimmsten sind die Apotheker dran. Die müssen sich mit Diesel-E65 zufrieden geben.
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Ausgesprochen cooler Link - ich finde die Aktion persönlich übrigens mehr als in Ordnung. Aber so was von.
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Dem schließe ich mich an, DAS klappt bei uns immer & ist wohl ein deutsches Wesensmerkmal:
Ausschnüffeln & Denunzieren
Besonders eindrucksvoll belegt das auch ein Film der jüngeren deutschen Geschichte "Das Leben der Anderen"...
Aber auch im Westen war was los, wer erinnert sich noch an den "Radikalenerlaß"....mit nahtlosem Übergang zur Umweltpolitik, die damit auch die Brücke zur Gegenwart schlägt

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03.05.2007, 08:00
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#45
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IT Guy
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Daher folgende Frage:
Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...?
Welche Rechenmodelle gibt's da?
B7
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Mich wunderts immer noch, dass die Frage des Leasings noch nicht jedem klar ist: Du brauchst kein Gewerbe, und Du brauchst nichts abszuschreiben. Es ist eine einfache Regel:
Leasingrate * Monate + evtl. Anzahlung = Kosten bei Leasing
Kaufpreis-Restwert am Ende des Zeitraums = Kosten bei Barkauf.
Ich garantiere Dir dass es auch ohne jegliche Abschreibung Leasing beim E65er bei weitem am günstigsten ist.
Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht! 
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03.05.2007, 09:44
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#46
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Gast
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Zitat:
Zitat von celentano
Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht! 
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Moin:
Och, bei mir auch nicht..........
Und es geht vielen anderen genauso.
Aber dennoch: sämtliche Aufwendungen die in diesem Zusammenhang stehen (Kfz steuer, Versicherung, Wartung & Betriebsstoffe) sind bei Anwendung der 1% Regel (sofern eben die betrieblichen 50% erreicht werden) eine Betriebsausgabe.
Das darf man ja auch nicht unterschätzen.
Allerdings ist mein E65 auch nicht in der betrieblichen Buchführung, der T5 hingegen schon, da er ja auch sachlich besser zum Ausliefern von Arzneimitteln taugt. 
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03.05.2007, 09:55
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#47
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Genussvoller Gleiter
Registriert seit: 06.02.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 740i, Mercedes-AMG GLB35, Alfa Romeo 1750 Berlina, Porsche Boxster (986)
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Zitat:
Zitat von pille
Allerdings ist mein E65 auch nicht in der betrieblichen Buchführung, der T5 hingegen schon, da er ja auch sachlich besser zum Ausliefern von Arzneimitteln taugt. 
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Moin Thilo,
gibt es denn soooo große Zäpfchen, dass diese mit dem T5 ausgeliefert werden müssen  ? * duckundwech *
Grüße aus Hamburg
Björn
__________________
Grüße aus Hamburg
Björn
The only difference between men and boys is the price of their toys
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03.05.2007, 10:33
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#48
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Gast
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Zitat:
Zitat von BjörnM
gibt es denn soooo große Zäpfchen, dass diese mit dem T5 ausgeliefert werden müssen
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Moin Björn,
ich wußte, daß so etwas in dieser Richtung kommt...
Es sind ja nicht nur alles Drogen, womit ich so deale
Regelmäßig ist ja auch Praxisbedarf dabei, wobei z.B. der sogenannte "Ärztekrepp" als Rollenware schon recht voluminös, gleichzeitig der Durchsatz davon in einer radiologischen Praxis auch hoch ist... 
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03.05.2007, 10:41
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#49
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Zitat:
Leasingrate * Monate + evtl. Anzahlung = Kosten bei Leasing
Kaufpreis-Restwert am Ende des Zeitraums = Kosten bei Barkauf.
Ich garantiere Dir dass es auch ohne jegliche Abschreibung Leasing beim E65er bei weitem am günstigsten ist.
Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht!
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Das ist nur die halbe Wahrheit !
Die Struktur ist beim gewerblichen Leasing immer gleich. D.h. die 1% Regelung erhöht das zu versteuernde Einkommen. Beim Arbeitnehmer kann das u.U. fatale Auswirkungen haben. Bei einer Firma wird das Leasing aber auf die Liquiditätsaspekte reduziert. In der Guv werden für jeden Firmenwagen immer 1% des Brutto-Neupreises auf Erlöse gebucht, der Gewinn erhöht. Beim E65 z.B. 900 € pro Monat. Als Kosten kommt zunächst die Rate, bei mir 760 €. Die Differenz von + 140 €. Ich unterstelle, dass beim Neuwagen keine Reparaturen anfallen, die Versicherung im Rahmen für jedes Fahrzeug, egal ob Porsche oder Fiat gleich ist und es keine Rolle spielt ob die Karre 8, 9 oder 10 l Sprit nimmt. Im Vergleich würde ein Astra mit 1% die Erlöse um 300 € erhöhen und die Leasingkosten den Gewinn wiederum um 210 € verringern. Die Auswirkungen auf den Gewinn wären ähnlich wie beim 7er. Es bleibt in der Tat die Frage, ob man jeden Monat die Rate zahlen kann. Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend ...
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03.05.2007, 14:47
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#50
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von tomblue
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend ...
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Vielleicht trägt das zur Entwirrung bei:
Per 01.01.06 wurde die Abzugsfähigkeit von Geschäftswagen bei Einzelunternehmen, GbRs, KGs und OHGs eingeschränkt. Die Ein-Prozent-Regelung kann man jetzt nur noch für überwiegend geschäftlich genutzte Autos ansetzen. Nun klärt eine Verwaltungsanweisung bisher offen gebliebene Detailfragen. (BMF 07.07.06; DStR 2006,1280)
Überraschung: Die Neuregelung kann manchmal sogar vorteilhafter sein als die alte Regelung. Denn auch wer sein Auto überwiegend privat nutzt, darf nach wie vor alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, muss aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme in Höhe der anteiligen Privatnutzung verbuchen. Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein-Prozent-Regelung.
Beispiel: Ein Unternehmer fährt einen gebrauchten 7er BMW (Neupreis: 80.000 Euro). Jährliche Kosten (inkl. Leasing bzw. AfA): 10.000 €. Betriebliche Nutzung: Nur 40 %. Bisher als Entnahme zu versteuern: 12 x 1 % = 12 x 800 = 9.600 Euro. Es blieben nur 400 Euro zum Absetzen übrig. Nach der neuen Regelung kann er ohne Fahrtenbuch 40 Prozent der Kosten (= 4.000 €) geltend machen - das Zehnfache des bisherigen Betrags.
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