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BMW 7er, Modell E32
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Alt 17.03.2005, 09:50   #31
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
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Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
Standard

So. Sorry, daß ich gestern nichtmehr geschrieben hab, aber ich mußte einfach Schlaf finden. Scheiß Grippe!

@John McClane:
Wiederholungstäter bin ich was die Geschwindigkeitübertretung betrifft:
8/2003 und 1/2004 (je ca. 30 zu schnell auf AB) => 1 Monat weg
2/2004 (30 zu schnell innerorts) => Musste nicht abgeben, da ich zum Zeitpunkt der Verhandlung (Mitte 2004) bereits den Monat vom vorhergehenden abgesessen hab und ja zum Zeitpunkt 2/2004 "noch nicht wusste" wie schlimm zu Fuß gehen ist. Diese goldene Brücke hat übrigens der Richter selbst gebaut!
Zum vorausgehenden Posting deinerseits ("Quark") lies bitte @Michel!!

@Michel
Ich wusste, geblitzt worden zu sein. Aber da es ein Leihwagen war, hab ich die Hoffnung gehegt nie was zu bekommen. Und genau so war es ja auch. Betreffenden Brief hab ich nie in Händen gehalten.
__________________
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 09:57   #32
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
Benutzerbild von Crazy
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Na gut, ich denke, dann wusstest Du es tatsächlich nicht.

Du tappst jetzt in die Falle mit der "Zustellungsurkunde". Der Briefträger kann immer sagen, er hätte den Brief zugestellt, es sei denn, Du kannst das Gegenteil BEWEISEN.

Dann wiederum dürfte die Tat aufgrund der verstrichenen Zeit in die Verjährung laufen. Aber den Beweis anzutreten - das wird schwer!

Gruß Norbert
Crazy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 10:08   #33
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
Benutzerbild von beatnix
 
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
Standard

Zitat:
Zitat von Crazy
Na gut, ich denke, dann wusstest Du es tatsächlich nicht.

Du tappst jetzt in die Falle mit der "Zustellungsurkunde". Der Briefträger kann immer sagen, er hätte den Brief zugestellt, es sei denn, Du kannst das Gegenteil BEWEISEN.

Dann wiederum dürfte die Tat aufgrund der verstrichenen Zeit in die Verjährung laufen. Aber den Beweis anzutreten - das wird schwer!

Gruß Norbert
Also ich kann nur wiedergeben was ICH gehört habe. Sowohl der Bullizist der mich vor paar Tagen kontrolliert hat, als auch meine Anwältin sagen das Gleiche: Die Beweislast liegt bei der Polizei.
Und genau aus der gleichen Scheiße hat diese Anwältin auch meinen großen Bruder rausgezogen. War zwar ziemlich kompliziert, hat ab hingehauen. Und darauf hoffe ich natürlich auch.
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 10:39   #34
shneapfla
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 07.03.2004
Ort: R
Fahrzeug: e-tron, Ex-730d xDrive 01/19, 997 TT Cabrio 08/08
Standard

Zitat:
Zitat von Crazy
Du tappst jetzt in die Falle mit der "Zustellungsurkunde". Der Briefträger kann immer sagen, er hätte den Brief zugestellt, es sei denn, Du kannst das Gegenteil BEWEISEN.
Über die Zustellung (egal in welcher Form) muß es aber auch Unterlagen/Dokumente geben, oder? Die Behörde muß ja beweisen können, daß er den Brief bekommen hat, nicht umgekehrt (wie sollte das auch gehen)...
shneapfla ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 10:54   #35
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von Crazy
Na gut, ich denke, dann wusstest Du es tatsächlich nicht.

Du tappst jetzt in die Falle mit der "Zustellungsurkunde". Der Briefträger kann immer sagen, er hätte den Brief zugestellt, es sei denn, Du kannst das Gegenteil BEWEISEN.
Moin!
Also hier in HH läßt der Briefträger das Schriftstück nur ausnahmsweise im Briefkasten zurück, im wesentlichen nur bei Einzelhäusern mit nur 1 Adresse um eben diesen Komplikationen entgegenzuwirken. I.d.R. wird eine Benachrichtigung hinterlassen....und das Schriftstück liegt für 3 Monate beim Postamt/AG....

Zitat:
Zitat von beatnix
Ich wusste, geblitzt worden zu sein. Aber da es ein Leihwagen war, hab ich die Hoffnung gehegt nie was zu bekommen. Und genau so war es ja auch. Betreffenden Brief hab ich nie in Händen gehalten.
Und Du glaubst ernsthaft, die Autoverleiher leiten das nicht weiter?
Da wird (mit zeitlicher Verzögerung) Dir (als ermitteltem fahrer) dann ein Anhörungsbogen zugestellt, damit beginnt der Spaß inkl. aller Fristen, erneut.
Gut, nehmen wir an, der Verleiher hat Deine Adresse falsch notiert & dadurch kam der Brief nie an, wie kommt es dann, daß die Rennleitung Deine FE gezielt aus dem Verkehr ziehen will?

Büschen naiv.......

Außerdem hast Du ja in Sachen Geschwindigkeit ja schon ein kleines
curriculum vitae aufgebaut und bist schon über goldene Brücken gegangen...
3 Delikte in 12 Monaten und der Richter spielt Architekt....

so langsam mußt Du die Einschläge aber wahrnehmen....
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:04   #36
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
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Registriert seit: 06.10.2004
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Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
Standard

Zitat:
Zitat von pille
Und Du glaubst ernsthaft, die Autoverleiher leiten das nicht weiter?
Da wird (mit zeitlicher Verzögerung) Dir (als ermitteltem fahrer) dann ein Anhörungsbogen zugestellt, damit beginnt der Spaß inkl. aller Fristen, erneut.
Ja KRUZIFIX!! Ich bin nicht naiv, aber wenn ich keinen Brief bekomme, soll ich dann auf Verdacht "oh ich könnte wohl zu schnell gefahren sein" auf's Polizeirevier gehen?
Ich hab jetzt ernsthaft keine Lust das noch hundert mal durchzukauen. Ihr könnt euch den erhobenen Zeigefinger sparen. Ganz auf den Kopf gefallen bin ich ja auch nicht. Entweder ihr helft mir oder ihr lasst es, aber mich wie jemanden zu behandeln der nicht bis drei zählen kann, find ich jetzt auch nicht sehr produktiv!

Zitat:
Zitat von pille
Gut, nehmen wir an, der Verleiher hat Deine Adresse falsch notiert & dadurch kam der Brief nie an, wie kommt es dann, daß die Rennleitung Deine FE gezielt aus dem Verkehr ziehen will?
Büschen naiv....
Wo is da der Sinn versteckt? Bring erstmal den Ablauf des Ganzen auf die Reihe!
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:13   #37
Necktou
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Registriert seit: 17.03.2005
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Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
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So, muß nun auch mal meinen Senf dazu beitragen.

Die Beweißlast liegt, wie hier schon richtig dargestellt worden ist, bei der Polizei. Post bekommt immer der Halter, nicht der Fahrer.

Du hast oben geschrieben, dass es ein Leihwagen war, den du gefahren hast. Dem zu folge ging der Brief an den Halter, sprich hier der Autovermietung.

Die Firma hätte den Brief an dich weiterleiten müssen. Hat sie aber nicht, wie oben zu entnehmen ist. Die Beweißlast liegt nun nicht mehr bei der Behörde, da sie ja ihren Brief zugestellt hat, sondern bei dir.
Du mußt beweisen können, das du den Brief nie von der Autovermietung bekommen hast.

MfG

Der Bulle
Necktou ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:27   #38
shneapfla
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Zitat:
Zitat von Necktou
Du mußt beweisen können, das du den Brief nie von der Autovermietung bekommen hast.
Welchen Brief von der Autovermietung?? Die AV kriegt einen Anhörungsbogen, dieser wird von der AV ausgefüllt (indem beatnix als Fahrer angegeben wird) und zurückgeschickt.
Daraufhin kriegt beatnix dann entweder ebenfalls einen Anhörungsbogen oder gleich einen Bescheid (gegen den er dann Einspruch einlegen kann). Ob der Anhörungsbogen schon mit Zustellungsurkunde übergeben werden muß weiß ich nicht, ein Bescheid muß auf jeden Fall per Zustellungsurkunde ausgeliefert werden.
Einen solchen Bescheid hat er ja offensichtlich/anscheinend nicht bekommen, also ist immer noch die Behörde in der Beweislast, eine Zustellungsurkunde beizubringen bzw. die Zustellung zu beweisen.

Außerdem würde mich mal interessieren, wie man beweisen kann/soll, einen Brief nicht bekommen zu haben???
shneapfla ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:33   #39
Necktou
Panzer
 
Benutzerbild von Necktou
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
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Zitat:
Zitat von shneapfla
Außerdem würde mich mal interessieren, wie man beweisen kann/soll, einen Brief nicht bekommen zu haben???
Die Briefe werden immer per Einschreiben verschickt. Kann somit leicht nachgewiesen werden, im Falle eines Rechtstreites. Sein Anwalt muß sich halt die Unterlagen bei der Stadt oder bei der Post holen.

Die andere Sache, die Anhörungsbögen ausfüllen und wieder zurückschicken, ist eine kann-Form, heißt, du must das nicht tun. Und ich denke, das die bei der Autovermietung im Papierkorb gelandet ist.
Necktou ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:38   #40
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
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Jetzt sag ich euch noch was ganz Komisches, was mir gerade zu einfällt

In den 9 Tagen, die ich den Leihwagen hatte, wurde ich zweimal geblitzt (fragt mich nicht wie man das schafft!) und der zweite Brief (nur paar km/h, keine Punkte oder Konsequenzen) hat ja den Weg zu mir geschafft!
Das spricht doch absolut dafür, dass ein Fehler bei der Zustellung unterlaufen ist, oder?
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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