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17.06.2008, 22:45
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#21
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.02.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 760li facelift
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Das machen einige Versicherungen so (und ich ging mal davon aus, dass es alle machen), aber bei einem Z4 war auch durch Steinschlag das Glas defekt - es gibt bei BMW nur den kompletten Scheinwerfer.
Die R&V hat da angeblich eine Liste, wo der Wert des Glases drin steht (obwohl es das nicht einzeln gibt) und man dann eben nur einen Teil übernimmt.
Ziemlich schräg...und unlogisch - würde mal gerne wissen, wie die das dann genau rechnen wollen 
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recht hast du..... aber glauben muss man nicht alles.... gerade weil es das glas nicht einzeln gibt gibt es eben auch keine schwacke liste in der einzelteilpreise drin stehen können....
manche gesellschaften arbeiten eben "anders"...solange bis sich mal einer wehrt!!!
ich finde aber es muss fair zugehen.... recht muss recht sein, dafür zahlen wir ja auch alle...
so long... setz dich durch beim nächsten mal, ok.?? 
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18.06.2008, 18:24
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Zitat:
Zitat von am760li
hey, danke für das lob... ich mache kfz schaden schon seit 15 jahren... habe meinen katalog mal gewälzt wegen diesem thema... und das argument ist richtig... auch die gerichte haben schon agesegnet, dass es áuch bei glasbruch ganzes teil gibt falls glas eben nicht einzeln erhältlich...
mach ruhig noch mal druck... geschäftsleitung oder vorstand... und das mit deinem vertreter ist so geregelt.. wer provision kiegt kriegt post... und muss sie an dich weiterleiten.... falls dir das nicht reicht: kündige den vertretervertrag und geh direkt zu deiner versicherung... 
ich kann ja nochmal nach urteilen für dich gucken.... o.k. ???? 
melde mich dann wieder...
ciao... ich bin bei euch....bis dann

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Danke dir. Die Unterlagen sind schon beim Anwalt und werden demnächst bearbeitet. Was hälst du davon, dass die Absagen von der Versicherung telefonisch mitgeteilt wurden? Einfach nichts schriftliches. Und das wo ich sagte, dass mein Versicherungsversteter ein Schreiben bekommen hat, ist etwas unglücklich formuliert gewesen. Er hat einfach in seinem Arbeitscomputer gesehen, dass die Versicherung eine Absage an den Freundlichen gefaxt hat. Wir direkt (mein VV) bekam aber sonst alles telefonisch mitgeteilt, obwohl alles Schriftlich von uns rausging.
Ich möchte ja jetzt nicht auf den Putz hauen und die Versicherung abziehen, aber wenn ich ein Auto versichere und dort ein original verbautes Teil (dazu noch verglast) kaputt geht, dann muss es doch möglich sein diesen Schaden zu bezahlen. Würde es ein Teil meiner Initiative sein, so würde ich auch nicht so Theater machen.
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19.06.2008, 22:22
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#23
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.02.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 760li facelift
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hey konga007...
gute entscheidung das mit dem anwalt...sonst lernen manche sachbearbeiter es leider nie.... also : jede ablehnung muss schriftlich rausgehen mit der entsprechenden korrekten beründung und dem bezug z.b. auf rechtsprechung und urteile... was deine macht ist "billig" oder "feige".... aber soooo darf es nicht laufen...
heute hab ich schon mal geguckt... mit glück kann ich dir samstag urteile oder kommentare senden.... bin am ball !!!!!
und : egal wie die sache ausgeht... guck dich mal zum nächsten jahr nach ner neuen versicherung und einem neuen VV um.... mein rat 
bis denne ciao
muss jetzt mein baby waschen....
gute nacht
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20.06.2008, 12:54
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Ich danke dir für die Mühe. Werde mich sehr freuen die Informationen zu bekommen. Denke, dass die sicher hilfreich sein werden.
Zum Wechsel, hab ich auch schon überlegt, aber wohin soll ich von der Allianz wechseln, gibt es eine bessere?
Gruß
kongaa007
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23.06.2008, 17:27
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Hi am760li, konntest du schon etwas neues rausfinden?
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23.06.2008, 20:33
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#26
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.02.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 760li facelift
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Hei KONGAA007... yep.... im AKB kommentar steht, dass grundsätzlich jeder glasbruch in der teilkasko versichert ist.. dieser kommentar gilt für alle versicherungsbedingungen gleich... die gesellschaften zahken ja auch front u heckscheinwerfer obwohl die sogar plastik und nicht glas sind !!! wir hätten den acc bezahlt.....
also es gibt viele gesellschaften die günstiger und besser sind als die allianz... schon traurig, dass du beim teuersten bist und dann sowas erleben musst..
mein anwalt sagt, du musst das geld kriegen!!! und ich sage das auch...
urteile dazu hab ich nicht gefunden...weil wahrscheinlich nie geklagt wird sondern die versicherungen immer zahlen... also großer : SETZ dich durch und hol dir dein recht/geld !!!
lieben gruß
ciao angela 
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23.06.2008, 20:43
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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So werde ich das auch machen. Ich danke dir besonders für die starke Unterstützung.
Werde sofort berichten, wie es endet. 
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22.10.2008, 18:54
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Kasko hat bezahlt  Bin mehr als 
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22.10.2008, 21:40
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#29
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.02.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 760li facelift
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 OLA` na wer sagts denn ?? ich hab dir doch gesagt lass dir nichts gefallen !!!!
klasse !!! ich freu mich riesig für dich...
so ein tipp für dich und alle anderen : immer genau hinterfragen und gründe nennen lassen bei versicherung !!! dann : prüfen !!!!
supi ...
dann weiterhin gute fahrt und bis bald u danke für die rückmeldung 
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25.01.2011, 11:17
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von kongaa007
Kasko hat bezahlt  Bin mehr als 
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Glück gehabt. Andere offenbar nicht, wie diese aktuelle Entscheidung zeigt:
LG VERDEN vom 18.08.2010
Keine Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung für sog. Folgeschäden
Wird bei einem Steinschlag das ACC-System eines Fahrzeugs so beschädigt, dass es nicht mehr funktioniert und ausgetauscht werden muss, liegt hierin kein Glasbruchschaden an der Verglasung eines Fahrzeugs, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist
Aus den Gründen: ... Dabei kann offen bleiben, ob die Linsenabdeckung der Gerätschaft in diesem Sinne wie Glas zu behandeln ist oder nicht. Denn der eigentliche Fahrgeschwindigkeitsregler (Tempomat) ist unstreitig nicht aus Glas oder einem vergleichbaren Material. Dann wäre er vom Teilkasko-Versicherungsschutz nur umfasst, wenn er in die Linsenabdeckung integriert wäre oder mit ihr als Zubehör fest verbunden wäre oder ein sogenanntes Vervollständigungsteil darstellte. Die vorstehend genannten Voraussetzungen treffen auf den Regler selbst ersichtlich nicht zu. Dass nur ein Komplettaustausch des ACC-Systems möglich ist, ändert daran nichts. ..
__________________
Sapienti sat.
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