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05.10.2007, 20:13
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#21
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman
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05.10.2007, 20:17
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#22
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman
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Hall Muffinman,
er kann die 1 % Regel anwenden, muß es aber nicht, er kann auch ein Fahrtenbauch führen, das steht jedem frei, wie er das machen will.
Gruß Horst
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05.10.2007, 20:21
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#23
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
Und noch was: Selbst beim Fahrtenbuch muss auch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden. Und zwar in der Höhe der jährlichen Kosten multipliziert mit dem Anteil der Privatnutzung. Beispielsweise wenn 10.000€ Kosten angefallen sind, bei einer Privatnutzung von 20%, macht das 2.000€. Um ne Nachzahlung kommt man eh nicht rum... Aber das ist ihm ohnehin klar.
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05.10.2007, 20:24
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
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Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super. 
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05.10.2007, 20:25
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#25
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
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Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst
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05.10.2007, 20:28
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#26
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?
Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
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05.10.2007, 20:34
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#27
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?
Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
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Hallo,
momentan hat er noch gar kein Problem. Es wird ja erst eine obere Behörde eingeschaltet. Kommt ja auch darauf an, wann sie den Wagen gekauft haben. Der Steuerberater sollte wohl schon darauf hinweisen, jedoch ist es doch schon sehr bekannt, dass man Firmenfahrzeuge als Geldwerten Vorteil versteuern muss, oder die 1% Regel anwenden muss.
Gruß Horst
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05.10.2007, 20:42
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#28
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Zitat:
Zitat von mystica
Hallo,
momentan hat er noch gar kein Problem. Es wird ja erst eine obere Behörde eingeschaltet. Kommt ja auch darauf an, wann sie den Wagen gekauft haben. Der Steuerberater sollte wohl schon darauf hinweisen, jedoch ist es doch schon sehr bekannt, dass man Firmenfahrzeuge als Geldwerten Vorteil versteuern muss, oder die 1% Regel anwenden muss.
Gruß Horst
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Da Hast du schon Recht. Ein Problem wird das ganze sicher eh nicht. Kommt natürlich drauf an, wie man es sieht... Es kostet in jedem Fall Geld(Steuern), das er bisher wohl nicht eingeplant hat. Da ist auch nichts schlimmes dabei, schließlich muss jeder sein Fahrzeug so versteuern, sofern es zum BV gehört. Die Frage, ob es dem Mandanten hätte klar sein müssen, dazu kann ich nichts sagen. Ist immer ein Problem für den Steuerberater, wenn der Mandant sich blöd stellt. Nicht umsonst gibt es genug Haftungsprobleme wegen Mandanten, die von allem möglichen nichts gewusst haben wollen. Wegen so ner Sache wird da sicher nicht groß was passieren. Außer, dass was nachversteuert werden muss. Und wann der Wagen gekauft wurde... Gestern war es wohl nicht. Es muss sich schließlich auf das Jahr 2006 beziehen oder noch früher. Aber bevor wir uns hier totdiskutieren  , ich denke es ist klar, dass er jetzt bissel was rumwurschteln muss und in Zukunft sich entweder für Fahrtenbuch oder für 1% Methode entscheiden muss.
Gruß,
Muffinman
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05.10.2007, 21:01
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Esel
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super. 
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Hallo
Da hast Du recht
Volker
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05.10.2007, 21:07
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#30
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Zitat:
Zitat von Opelkiller
Hallo
Da hast Du recht
Volker
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Ich hätte da ne Idee für den Sündenbock: Der Betriebsprüfer wars, ja, der wars 
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