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07.03.2013, 19:23
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#21
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www.radio-piraten.com
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Lauf
Fahrzeug: Personenkraftwagen
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Zitat:
Das ist kein Problem. Du baust das Teil aus fährst zum TÜV. Der schlüsselt wieder in die alte Stufe und nach dem Besuch der Zuslassungsstelle geht alles seinen behördlichen Gang. Der TÜV möchte 56€ dafür. Preis Stand heute.
Es ist also absoluter Blödsinn dass Rückrüsten nicht geht. Alles was man zusätzlich eingebaut und eingetragen hat kann man auch wieder austragen. Man kann also jederzeit den Auslieferungszustand wieder herstellen. Das macht ja auch Sinn. Technisch ist die Eintragung eines KLR nichts anders als eine andere Felge, Reifen, Lenkrad etc.
Was nicht geht ist eine Änderung die mit der Betriebserlaubnis mit der der Wagen geliefert worden ist. Es ist also nicht möglich einen Airbag auszubauen und das einzutragen, wenn er ab Werk mit dem Luftsack geliefert worden ist. Es spielt keine Rolle ob es auch Fahrzeuge ohne Airbag gegeben hat. Man kann aber jederzeit einen Airbag Rückrüsten, wenn er nachgerüstet worden ist, es ist dann einer Herstellung des originalen Zustands.
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Worauf basiert dieses Wissen? Kannst du das irgendwie belegen? Ggf. mit einer Aussage eines Sachverständigen oder sowas?
__________________
MFG
Hannes
Geändert von Laafer (07.03.2013 um 19:31 Uhr).
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07.03.2013, 19:25
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Ich war tanken und weil ich sowieso eine Info brauchte habe ich einen Sachverständigen gefragt - ganz einfach. Der TÜV ist gegenüber der Tanke.
Sinnvoller als eine Mail ist immer der persönliche Kontakt.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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