


BMW 7er, Modell E32 |
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11.11.2006, 13:32
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#11
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Gast
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Ne, es geht nicht. Lies doch einfach GENAU, was dort steht, ich hab's extra gepostet.
Zudem habe ich vor ca. 4 Jahren einen entsprechenden Fall gehabt und, wie sollte es anders sein, vor Gericht Recht bekommen.
Die üblichen Geschichten mit "das war schon" oder "habe ich vor 2000 machen lassen" haben keinerlei Relevanz.
Fakt ist, dass Xenon ohne aLWR blendet wie Sau, wenn es nicht vernünftig eingestellt worden ist.
Und einige Experten haben das dann (betrifft nicht BMW) so geschaltet, dass das bei Einschalten des Fernlichts das Abblendlicht mit ausgeht.
Amateure...
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11.11.2006, 13:36
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Ich kann Dir die entsprechenden Zitate der SVZo zeigen - und wenn ich ne Bescheinigung dabei hab, dass der Umbau VOR 200 erfolgt ist , dann geht das eben DOCH!
Wo bitte ist das Problem?????
mfg
peter
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wie ich bereits geschrieben habe mein xenon seit 4 jahren drin und jeder noch so laie beim tüv sieht sofort das es nachträglich eingebaut worden ist!!!
mit dieser bescheinigung war ich auch bei mein prüfer der hat nur gelacht!!! das braucht man vom hersteller im orginal bitte welcher mitarbeiter von bmw gibt dir sowas????
maik
__________________
[center]www.bmw-club-scorpions-dresden.de[center]
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11.11.2006, 13:44
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#13
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Gast
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Ich kann Dir die entsprechenden Zitate der SVZo zeigen - mfg
peter
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Dann zeig mal. Du hast dann wohl ne andere Ausgabe als ich.
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11.11.2006, 14:11
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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Das oft angepriesene "E13- geprüft" bedeutet nur- E13: geprüft in Luxemburg - und die Nummer dahinter: ja, dieses Lämpchen erfüllt luxenburger- Norm. Alle Nachrüstlösungen, bei denen Xenonbrenner in die Lampenfassung der Originalscheinwerfer eingesetzt werden, sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Begründung: Die Originalscheinwerfer sind nur auf das jeweils verbaute Leuchtmittel ausgelegt und damit ECE- geprüft. Es ist also nicht zulässig, Xenonbrenner in einen konventionellen H1, H4 oder H7- Scheinwerfer einzubauen. Neben der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer haben solche manipulierte Scheinwerfer kein vernünftiges asymetrisches Lichtbild mehr und verursachen oft deutlich erhöhte Eigenblendung durch stark erhöhtes Streulicht. Eine Xenonnachrüstung setzt vorraus: Neuer Schweinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer. Gibt es auch bei ebay, ist aber teurer...
Aufgrund diverser Nachfragen folgender Hinweis:
Bis zum 01.04.2000 (Umrüstdatum, nicht Erstzulassungsdatum) auf Xenonlicht umgerüstete Fahrzeuge mußten die von mir genannten Anforderungen nicht grundsätzlich erfüllen, da gab es Abweichungen. Die Umrüstung muß aber samt Datum nachvollziehbar in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, wenn ihr zwecklose Diskussionen mit den Prüfern bei Dekra, TÜV usw. oder der Polizei vermeiden wollt...
Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Normen (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse:
DC - geeignet für Xenonabblendlicht
DR - geeignet für Xenonfernlicht
DC/R - Bi- Xenon
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14.11.2006, 08:16
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#15
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Gast
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@Peterpaul, ich warte noch auf die Darstellung der §§ der StVZO, die Du anführtest.
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16.11.2006, 13:59
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#16
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Gast
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Schade, wohl doch nur heiße Luft gewesen  ...
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19.11.2006, 10:11
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#17
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Gast
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*schieb*
@peterpaul, ich warte immer noch  ...
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19.11.2006, 10:23
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#18
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Milchliebhaber
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
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Hey Pedda, wenn du alle 2 Tage ein Posting mit " ...ich warte...." startest, wir das der längste Thread der Forumsgeschichte. Da kommt nix mehr - es sei denn die StVZO wird eines Tages geändert...........
Gruß
Wolfgang
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
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