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BMW 7er, Modell E32
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Alt 10.01.2003, 22:11   #11
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

das Anmelden ist nicht das Problem.
TÜV und Vollabnahme... evtl. die gelben Abblendlampen gegen weiße tauschen.

Die größere Sache (es herrais zu finden) wird das mit den Steuern sein.
Am besten beim nächsten deutschen Zoll nachfragen.
Das ist das einfachste... oder Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.Googel.de...

Bei "war mal in D gefahren" und Import nach B.
Dann wieder zurück in D kann es sein, dass das Dich gar nichts kostet, oder Du gar Gelb von Belgien zurück bekommst (glaube ich nicht)...
Es kann aber auch richtig kompliziert werden....

Nachfragen beim Zoll und die können verbindliche Auskunft geben, da es sich hier ja um einen Sonderfall handelt. ...


Falls der Original Brief (Deutsch) noch vorhanden ist kann es extrem billig und einfach werden....
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2003, 22:36   #12
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard @ Polecat

wie Frankgo schon ganz richtig sagt:
unbedingt beim zoll / oberfinanzdirektion erkundigen. wenn der wagen gebraucht ist u. evtl. noch unfallschaden hat, wirds mit der steuer ja auch nicht so schlimm werden. glaube zoll ca 3% + 16% MwSt. bezogen auf den kaufvertrag.
gruss jürgen

[Bearbeitet am 10.1.2003 von JB740]
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2003, 23:30   #13
Heinz
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: Waldkraiburg
Fahrzeug: 750i E32 / Sardinenbüchse Clio
Standard

Meines erachtens ist das mit dem Zoll folgendermaßen:

man muß die Differenz zur Steuer der verschiedenen Länder Zahlen.
Du kaufst das Auto Netto und Zahlst unserem Staat 16 %
Der Belgier muß die Steuer an seinen Staat Zahlen

So geht es wenn man Gewerbliche Waren kauft, ich denke bei privaten Geschäften ist es genau so.

!! Unser Staat soll leben und ich daneben
Heinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2003, 23:33   #14
Polecat
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.05.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Momentan Mercedes W124
Standard

hmmmm... aber ich denke wenn das fahrzeug ja mal in D war dann können die doch nicht nochma 16% nehmen ?!?! währe ja betrug
Polecat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2003, 23:44   #15
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

ich habe es ja schon mal angedeutet...

Du hast einen Einzelfall.
Es kann sogar sein, dass Du von irgendwo Geld zurück bekommst....
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2003, 00:24   #16
didi
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von didi
 
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Flein
Fahrzeug: iX1 xDrive30 12.23
Standard

...also...

"Import aus EU-Ländern

Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Import von Kraftfahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten
keine Zollabgaben zu entrichten.
Hinweis: Der Kauf von Neuwagen kann im betreffenden Herkunftsmitgliedstaat ohne
Mehrwertsteuer erfolgen. Der Neuwagen wird im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert
(Erwerbssteuer).
Beim Gebrauchtwagen bleibt es bei der Umsatzbesteuerung im Herkunftsmitgliedstaat."

Quelle:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.help.gv.at/6/061500_f.html#ImportEU

Was auch noch wichtig wäre:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...r_auskunft.htm

Ich denke dass das zuständige Finanzamt für Deinen Heimatort der richtige Ansprechpartner
für Dich ist, ein Hinweis darauf dass es sich um einen Unfallwagen handelt wäre auch angebracht.

So nun solltes Du nicht zögern und zuschlagen wen´n der Preis i.O. ist.

Gute n8
didi
didi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2003, 00:45   #17
Polecat
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.05.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Momentan Mercedes W124
Standard

hmmm hab das ganze zwar nicht 100prozentig verstanden aber hört sich günstig an
Polecat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2003, 15:34   #18
Altautofahrer
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: Taunus 2.8V6, Taunus Kombi, E23 732i, ..
Standard Kosten für ne Vollabnahme ....

... waren zumindest bei unserem E23 ¤51.04 beim TÜV, dazu noch eine AU und dann bei der Zulassungsstelle nochmal ¤44,10 für die Anmeldung und ¤26,90 für die Ausstellung eines neuen KFZ-Brief's.
Allerdings war das kein Import sondern eine Wiederzulassung nach 2-Jähriger Stillegung.

Gruß
Michael
Altautofahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2003, 20:46   #19
Knetepappi
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard Euch ist der Begriff "EU" aber bekannt ????

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Zölle mehr !!!!

Du kaufts das Objekt Deiner Begierde in Belgien NETTO !!! Der Verkäufer muss das seinem Finanzamt melden, damit er nicht die Steuern entrichten muss.
In Deutschland musst Du Deinem Finanzamt dann die 16% Mwst. (bezogen auf den Nettokaufpreis in Belgien)zahlen. Daher ist es absolut notwendig, nen schriftlichen Vertrag zu machen.

Zur Abnahme des Autos: Vollabnahme ist absoluter Quatsch. Auch hier gilt: Europäische Union....ist ein Fahrzeug in einem Mitgliedsland der EU zum Straßenverkehr zugelassen (technisch gesehen), ist es automatisch auch in allen anderen Mitgliedsländern technisch zugelassen (nicht bürokratisch !!!). Um den deutschen Brief zu bekommen musst Du dich an deine Straßenverkehrsbehörde wenden, die helfen Dir da weiter.

Mit diesem deutschen Brief und Überführungskennzeichen dann zum TÜV (ausgenommen Du hast ne Bescheinigung der belgischne technischen Kontrolle.....) und Tüv machen lassen. dann Auto zulassen. Ein paar Wochen später bekommst Du dann Post vom Finanzamt, die wollen dann die 16% von Dir haben.

Das ist alles.....
Knetepappi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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