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10.01.2003, 22:11
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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das Anmelden ist nicht das Problem.
TÜV und Vollabnahme... evtl. die gelben Abblendlampen gegen weiße tauschen.
Die größere Sache (es herrais zu finden) wird das mit den Steuern sein.
Am besten beim nächsten deutschen Zoll nachfragen.
Das ist das einfachste... oder www.Googel.de...
Bei "war mal in D gefahren" und Import nach B.
Dann wieder zurück in D kann es sein, dass das Dich gar nichts kostet, oder Du gar Gelb von Belgien zurück bekommst (glaube ich nicht)...
Es kann aber auch richtig kompliziert werden....
Nachfragen beim Zoll und die können verbindliche Auskunft geben, da es sich hier ja um einen Sonderfall handelt. ...
Falls der Original Brief (Deutsch) noch vorhanden ist kann es extrem billig und einfach werden....
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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10.01.2003, 22:36
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#12
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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@ Polecat
wie Frankgo schon ganz richtig sagt:
unbedingt beim zoll / oberfinanzdirektion erkundigen. wenn der wagen gebraucht ist u. evtl. noch unfallschaden hat, wirds mit der steuer ja auch nicht so schlimm werden. glaube zoll ca 3% + 16% MwSt. bezogen auf den kaufvertrag.
gruss jürgen
[Bearbeitet am 10.1.2003 von JB740]
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10.01.2003, 23:30
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: Waldkraiburg
Fahrzeug: 750i E32 / Sardinenbüchse Clio
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Meines erachtens ist das mit dem Zoll folgendermaßen:
man muß die Differenz zur Steuer der verschiedenen Länder Zahlen.
Du kaufst das Auto Netto und Zahlst unserem Staat 16 %
Der Belgier muß die Steuer an seinen Staat Zahlen
So geht es wenn man Gewerbliche Waren kauft, ich denke bei privaten Geschäften ist es genau so.
!! Unser Staat soll leben und ich daneben  
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10.01.2003, 23:33
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.05.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Momentan Mercedes W124
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hmmmm... aber ich denke wenn das fahrzeug ja mal in D war dann können die doch nicht nochma 16% nehmen ?!?! währe ja betrug 
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10.01.2003, 23:44
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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ich habe es ja schon mal angedeutet...
Du hast einen Einzelfall.
Es kann sogar sein, dass Du von irgendwo Geld zurück bekommst....
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11.01.2003, 00:24
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Flein
Fahrzeug: iX1 xDrive30 12.23
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...also...
"Import aus EU-Ländern
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Import von Kraftfahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten
keine Zollabgaben zu entrichten.
Hinweis: Der Kauf von Neuwagen kann im betreffenden Herkunftsmitgliedstaat ohne
Mehrwertsteuer erfolgen. Der Neuwagen wird im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert
(Erwerbssteuer).
Beim Gebrauchtwagen bleibt es bei der Umsatzbesteuerung im Herkunftsmitgliedstaat."
Quelle:
http://www.help.gv.at/6/061500_f.html#ImportEU
Was auch noch wichtig wäre:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...r_auskunft.htm
Ich denke dass das zuständige Finanzamt für Deinen Heimatort der richtige Ansprechpartner
für Dich ist, ein Hinweis darauf dass es sich um einen Unfallwagen handelt wäre auch angebracht.
So nun solltes Du nicht zögern und zuschlagen wen´n der Preis i.O. ist.
Gute n8
didi
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11.01.2003, 00:45
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.05.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Momentan Mercedes W124
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hmmm hab das ganze zwar nicht 100prozentig verstanden  aber hört sich günstig an 
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11.01.2003, 15:34
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#18
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Neues Mitglied
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: Taunus 2.8V6, Taunus Kombi, E23 732i, ..
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Kosten für ne Vollabnahme ....
... waren zumindest bei unserem E23 ¤51.04 beim TÜV, dazu noch eine AU und dann bei der Zulassungsstelle nochmal ¤44,10 für die Anmeldung und ¤26,90 für die Ausstellung eines neuen KFZ-Brief's.
Allerdings war das kein Import sondern eine Wiederzulassung nach 2-Jähriger Stillegung.
Gruß
Michael
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11.01.2003, 20:46
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#19
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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Euch ist der Begriff "EU" aber bekannt ????
Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Zölle mehr !!!!
Du kaufts das Objekt Deiner Begierde in Belgien NETTO !!! Der Verkäufer muss das seinem Finanzamt melden, damit er nicht die Steuern entrichten muss.
In Deutschland musst Du Deinem Finanzamt dann die 16% Mwst. (bezogen auf den Nettokaufpreis in Belgien)zahlen. Daher ist es absolut notwendig, nen schriftlichen Vertrag zu machen.
Zur Abnahme des Autos: Vollabnahme ist absoluter Quatsch. Auch hier gilt: Europäische Union....ist ein Fahrzeug in einem Mitgliedsland der EU zum Straßenverkehr zugelassen (technisch gesehen), ist es automatisch auch in allen anderen Mitgliedsländern technisch zugelassen (nicht bürokratisch !!!). Um den deutschen Brief zu bekommen musst Du dich an deine Straßenverkehrsbehörde wenden, die helfen Dir da weiter.
Mit diesem deutschen Brief und Überführungskennzeichen dann zum TÜV (ausgenommen Du hast ne Bescheinigung der belgischne technischen Kontrolle.....) und Tüv machen lassen. dann Auto zulassen. Ein paar Wochen später bekommst Du dann Post vom Finanzamt, die wollen dann die 16% von Dir haben.
Das ist alles.....
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