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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.11.2002, 16:45   #1
nordberg
Eyes Wide Shut
 
Benutzerbild von nordberg
 
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bramsche/OS
Fahrzeug: E38 740iA PD 09/95
Standard

kommt prima.
dein ganzer wagen ist ein echtes highlight - kompliment.

also, ich würde angst bekommen, wenn du hinter mir im rückspiegel auftauchen würdest.
__________________
MfG,
Norbert

__-- Ich hab grade versucht mit dem Mauszeiger ne Fliege vom Bildschirm zu vertreiben! Ich glaub, ich brauch Urlaub...--__

------------------
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Alt 11.11.2002, 17:29   #2
WOKKE
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von WOKKE
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
Standard

danke für die Blumen
Hab aber auf der AB zur Zeit schlechte Karten - Winterreifen sind schon aufgezogen und da mault ab 210km/h immer der BC :(
Mußte die Dinger aufziehen, nachdem mir neulich auf der Bahn der linke Hinterreifen geplatzt ist. Zum Glück in einem Baustelleabschnitt bei ca. 60km/h und nicht ein paar Minuten früher bei über 250km/h. Dann müßte ich mir jetzt um andere Blinkerbirnen keine Gedanken mehr machen.
Aber prinzipiell hat die Kiste ein ganz gutes Überholimage, auch wenn sie mehr Bums gebrauchen könnte. Besonders Lichthupe mit den kleinen Xenons unten in der Schürze kommt gut, weil die so schön blitzen. Sieht echt witzig aus.
Gruß
Wolf
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Alt 11.11.2002, 18:49   #3
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Orginal gepostet von WOKKE
@ FrankGo
falsch, Wagen ist ausgerüstet wie folgt:
Abblendlicht Xenon nachgerüstet ("ebay" Umbau)
Fernlicht Serie mit 85W H1 (nicht so ganz legal).
Nebler Serie raus und stattdessen:
HELLA Micro DE Nebler Xenon Umbau ("ebay")
HELLA Micro DE Fernlicht Zusatzscheinwerfer Xenon (1 paar Zusatzscheinwerfer sind erlaubt, mit TÜV abgeklärt, weil ich auch dachte, es sei verboten).
Bis dato weder beim TÜV noch mit der grün-weißen (demnächst hier grün-silbernen) Rennleitung Probleme gehabt.
Gruß
Wolf
Meinmeas Wissen sind nur je ein Paar SCheinwerfer erlaubt.
Sprich ein Paar: Abblend+Aufblend+Nebel.

ABER wenn die Abblendlamopen auch aufblenden können ist das nicht weiter tragisch.

2 Paare Aufblendlicht war meines Wissen strengstens verboten.
Wenn Deine Infos aber so sind, dass das OK ist, dann werde ich mal nachsehen / (umbauen gierrrig wie ich bin).
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2002, 20:56   #4
WOKKE
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von WOKKE
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
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vielleicht gelten in Trier ja andere Regeln
In NRW hat der TÜV nix dagegen und beim E32 können die Abblendscheinwerfer nur eines: Abblendlicht liefern.
Gruß
Wolf
WOKKE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2002, 21:22   #5
rocky
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rocky
 
Registriert seit: 18.09.2002
Ort: Lübeck
Fahrzeug: E32 730iA Bj.92
Standard

Moin

Ich denke mal das beim BMW die Doppelscheinwerfer als eine Einheit gelten und das deswegen nichts gegen ein "viertes Paar" beim TÜV spricht

Erleuchtete Grüße
rocky
rocky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2002, 21:49   #6
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Ja, aber dieses weter Paar, was ich aus dem Buch raus sagen würde, dass es nicht möglich ist:
In der aktuellen STVZO finde ich nichts darüber, dass es verboten ist 26 Fernscheinwerfer zu installieren.
Solange wohl die Fahrzeugfront nicht überladen ist. ... aber heute suche ich nicht noch mal.

In früheren Ausgaben (StVZO) bin ich mir sicher, dass es ausdrücklich drin stand:
Maximal ein Paar Fernlicht, jedoch Abblendlich incl. Fernlicht gilt als "Nicht-Fernlicht".
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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