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BMW 7er, Modell E32
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Alt 14.05.2003, 07:34   #11
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Greenhorn

bzgl. deines wildschadens könntest du vielleicht mal deine versicherung, resp. die v. opi, anrufen u. dich erkundigen.
dein wissen auf diesem gebiet scheint lückenhaft zu sein

auch der gedanke, einem hasen ausweichen zu wollen ist ein fehler an sich. es sei denn, man ist wirklich langsam u. die strasse ist breit und frei. ansonsten: lenkrad festhalten und brrrrreeeeeemmmmmmmmmmmsssssen

egal was es ist.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 09:25   #12
Steamroller
unbedingt fahrbereit
 
Benutzerbild von Steamroller
 
Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
Standard

Hallo!

1. Armer Hase...

2. Mir war irgendwie so als müsste man bei einem Wildschaden den Förster verständigen und von diesem bestätigen lassen, dass es ein Wildschaden ist. Würde mich mal bei der Versicherung unverbindlich erkundigen - nicht dass es noch Ärger gibt weil man den Schaden weder Polizei noch zuständigem Förster gemeldet hat.

3. Auch wenn es schon gesagt wurde aber: Teilkasko kann niemals nicht hochgestuft werden. Du zahlst immer das gleiche. Nur wenn du innerhalb kurzer Zeit mehrere Teilkaskoschäden über die Versicherung laufen lässt kann's sein, dass die dir den Vertrag kündigen.

Gruß
Volker
Steamroller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 14:04   #13
Knetepappi
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard Hase ist kein Wildschaden !!!

Hi Leuts,

ich nehme Euch ja nur ungerne die Illusion, die Versicherung würde hier latzen.

Ein Wildschaden liegt nur dann vor, wenn das erlegte Gut ein sogenanntes "Rotwild" war.....also reh, Hirsch, Elch, Ester Schweins etc....komischerweise zählen auch Wildschweine dazu, obwohl sie meines Wissens nicht unbedingt "rot" sind....

Die Versicherung zahlt nicht bei Hase, Igel, Katze, Hund, Huhn, Frosch usw....

Außerdem muss nach einem Wildschaden IMMER die Polizei gerufen werden und von denen festgestellt werden dass es sich tatsächlich um einen Wildschaden handelt (so werden z.B. Haarbüschel am Fahrzeug gesichert usw. )

Also: Nüscht iss mit die Kohle von die Versicherung....laidaa

Grüsserle
Thorstili
Knetepappi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 15:32   #14
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Die Teilkaskoversicherung versichert folgende Risiken: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoss mit Haarwild (NICHT nur Rotwild!). Bislang sind Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurden, in der Teilkasko versichert. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind nicht versichert.

Ein Zusammenstoß liegt dann vor, wenn sich wenigstens das Fahrzeug in Bewegung befindet und mit dem Haarwild kollidiert. Also wenn ein Hase hinten reinrennt = Heckschaden -> Pech gehabt!

Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden.
Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstanden sind, fallen nicht in den Teilkaskoschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte.

Im Rahmen der Teilkasko genanntes "Haarwild" definiert sich über § 2 I Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Wildkaninchen und Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund.
Von Bedeutung ist dies deshalb, weil bei einem Zusammenstoß mit einem Hauskaninchen der Versicherungsnehmer nachweisen müsste, mit Haarwild zusammengestoßen zu sein - dies wird ihm vermutlich nicht gelingen.

So long...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 18:35   #15
Scooby-Doo
Mitglied
 
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Köln/Bonn
Fahrzeug: BMW 750i L - Bj. 92
Standard

Hallo,

auch von mir noch herzliches beileid für den Hasen. Das mit den Wildschäden, Rohwild oder Haarwild richtet sich nach der Versicherung. Meine hat z.B. alles was kreucht und fleucht mit drinne. Ich habe auch schon mal einen Hasen erwischt. War bei einem neuen E36, 1.400,00 DM Schaden. Das Vieh hat aber noch Unfallflucht begangen
Natürlich hatte ich keine Polizei gerufen und erst recht nicht den Förster. Nachdem ich zu hause war, habe ich einen Streifen Tesafilm über ein paar Haare geklebt - wollte ja nicht dass die sich auch noch verdünnisieren.
Am nächsten Tag hab ich meine Versicherung angerufen und dennen geschildert was passiert war.
Die haben mich gefragt ob noch Haare drann kleben und mich damit zur Polizei geschickt. Der Beamte wollte nur wissen, warum ich nicht den Förster gerufen habe. Ich hab Ihm erklärt, dass der Hase abgehauen ist. Trotzdem muss man den Förster anrufen (jetzt weis ich dass auch). Egal, hab meinen Bericht für die Versicherung bekommen. Kostenvoranschlag erstellen lassen und alles per Fax an die Versicherung.

Ja ich zahle was mehr in der Prämie, aber das Geld für den Schaden hatte ich innerhalb von drei Tagen auf dem Konto. Keine Diskussionen, keine Abschläge,....

Also @Greenhorn, schau in die Versicherungspolice und sieh zu dass am Auto noch Haare kleben. Du solltest aber nicht unbedingt mit dem toten Tier in der Hand zur Polizei, könnte ärger geben weil der Förster seinen Sonntagsbraten nicht bekommen hat.

Ciao



Frank

[Bearbeitet am 15.5.2003 um 23:15 von Scooby-Doo]
Scooby-Doo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2003, 21:00   #16
Greenhorn
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

[quote]Original geschrieben von Scooby-Doo
Hallo,

auch von mir noch herzliches beileid für den Hasen. Das mit den Wildschäden, Rohwild oder Haarwild richtet sich nach der Versicherung. Meine hat z.B. alles was kreucht und fleucht mit drinne. Ich habe auch schon mal einen Hasen erwischt. War bei einem neuen E36, 1.400,00 DM Schaden. Das Vieh hat aber noch Unfallflucht begangen
Natürlich hatte ich keine Polizei gerufen und erst recht nicht den Förster. Nachdem ich zu hause war, habe ich einen Streifen Tesafilm über ein paar Haare geklebt - wollte ja nicht dass die sich auch noch verdünnisieren.
Am nächsten Tag hab ich meine Versicherung angerufen und dennen geschildert was passiert war.
Die haben mich gefragt ob noch Haare drann kleben und damit zur Polizei geschickt. Der Beamte wollte nur wissen, warum ich nicht den Förster gerufen habe. Ich hab Ihm erklärt, dass der Hase abgehauen ist. Trotzdem muss man den Förster anrufen (jetzt weis ich dass auch). Egal, hab meinen Bericht für die Versicherung bekommen. Kostenvoranschlag erstellen lassen und alles per Fax an die Versicherung.

Ja ich zahle was mehr in der Prämie, aber das Geld für den Schaden hatte ich inner halb von drei Tagen auf dem Konto. Keine Diskussionen, keine Abschläge,....

Also @Greenhorn, schau in die Versicherungspolice und sieh zu dass am Auto noch Haare kleben. Du solltest aber nicht unbedingt mit dem toten Tier in der Hand zur Polizei, könnte ärger geben weil der Förster seinen Sonntagsbraten nicht bekommen hat.

Also die Haare habe ich noch, Blut auch aber der Haase, ist schon zerlegt und in der Truhe *g* den giebt es am Sonntag zu Mittag.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2003, 10:05   #17
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von DVD-Rookie
 
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard

Öha,

dann ist dies eigentlich strenggenommen Wilderei! Du darfst das Tier nicht einfach mitnehmen, (es gehört Dir schließlich nicht).

Nochwas: Wenn Du einen Stallhasen erwischt hast, mußt Du den Halter des Tieres ausfindig machen, der muß dann zahlen. Klingt komisch, ist aner so.

Interessant: TK_prämie ist immer bei 100%, aber derjenige, der Vollkasko hat, die ja Teilkasko einschließt zahlt effektiv auch hier weniger. Allerdings ändert sich auch sein Beitrag nicht, wenn er einen TK-Schaden hat.

Bei mir ist es ganz kurios: Ich fahre so in der 35%-Gegend Vollkasko, auf meine Frage, was ich sparen könnte, wenn ich auf TK umstiege, sagte man mir, in diesem Falle müsse man 30 Euro nacherheben! *grins*

Bei mir ist VK günstiger als TK!

Gruß


Harry
DVD-Rookie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2003, 21:58   #18
Holger-ZX12
Standheizer
 
Benutzerbild von Holger-ZX12
 
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
Standard

@Papi,
das stimmt nicht!
Teilkasko ist oft anders bei Versicherungen, meistens Haarwild (also nicht nur Rotwild).
Manche haben sogar Marderschäden mit drin (selten).

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Haarwild und andere Info zu Teilkasko.


Zitat:
Original geschrieben von Knetepappi
Hi Leuts,

ich nehme Euch ja nur ungerne die Illusion, die Versicherung würde hier latzen.

Ein Wildschaden liegt nur dann vor, wenn das erlegte Gut ein sogenanntes "Rotwild" war.....also reh, Hirsch, Elch, Ester Schweins etc....komischerweise zählen auch Wildschweine dazu, obwohl sie meines Wissens nicht unbedingt "rot" sind....

Die Versicherung zahlt nicht bei Hase, Igel, Katze, Hund, Huhn, Frosch usw....

Außerdem muss nach einem Wildschaden IMMER die Polizei gerufen werden und von denen festgestellt werden dass es sich tatsächlich um einen Wildschaden handelt (so werden z.B. Haarbüschel am Fahrzeug gesichert usw. )

Also: Nüscht iss mit die Kohle von die Versicherung....laidaa

Grüsserle
Thorstili
[Bearbeitet am 15.5.2003 um 23:04 von HollgerOBB]
__________________
Gruß Holger
Holger-ZX12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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