Zitat:
Zitat von Avis
Der TÜV meinte ich bräuchte eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung vom Hersteller.
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Und wozu soll die bitte gut sein?
Was kann da wohl drin stehen, was sich ein wirklicher Sachverständiger nicht auch zwei Fingern abzählen kann?
Versuch's doch mal mit Logik:
Wenn eine Bremsanlage ein schwereres Modell der selben Baureihe verzögern kann, wird das wohl auch mit dem leichteren Modell klappen!!!
Leider sind die meisten TÜV-Prüfer (ich sage absichtlich nicht "Sachverständige") in NRW nicht besonders offen für Logik und technischen Sachverstand.
Das hab ich schmerzlich bei dem Versuch erfahren, meine LPG-Anlage in NRW abnehmen zu lassen.
Die haben da meist keinen blassen Schimmer von und, wenn die für irgendwas Verantwortung übernehmen müßten, speisen die dich lieber ab.
Ich hab's zuletzt gar nicht mehr versucht in NRW beim TÜV irgendwas vorzuführen, sondern bin mit egal was immer gleich nach Berlin gefahren, wo Dekra und TÜV gleichberechtigt Abnahmen aller Art machen dürfen.
Das wirkt echt Wunder!
Wenn ein Prüfer sich da dumm stellt, weiß der ganz genau, Du gehst nach gegenüber zur Konkurrenz und kommst nie wieder.
In NRW kann der TÜV hingegen machen und v.a. lassen, was er will.
In der Zeit wo du mit deiner "schwierigen" Einzelabnahme daherkommst, nehmen die lieber 8 HUen vor und verdienen die 8-fache Kohle ohne groß was tun zu müssen. So einfach ist das in NRW.


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