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BMW 7er, Modell E32
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Alt 05.01.2004, 00:59   #11
freak
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i


Gibts die Scheiben auch mit TÜV.....?

Hallo Raffael ...


Die Beschichtung oder Lackierung gibt es leider nicht mit TÜV - ist und bleibt Illegal ...


@All ...


Zu den "drehmel" xenon Umbauten - inzwischen gibt es bei den TÜV Stützpunkten muster Gutachten und die Umbauten - wenn sie richtig gemacht wurden und die Auflagen erfüllen - können wesentlich einfacher eingetragen werden ...


Gruss @freak ...
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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Alt 05.01.2004, 09:49   #12
MacGregar
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Standard

Moin @freak!

Das mit der vereinfachten TÜV-Eintragung kann sich aber ja wohl unmöglich auf die Verwendung von Xenon-Brennern in H1-SW beziehen. Und sei der Umbau noch so perfekt!

Musste meine H1-SW auch raushauen. Hab mir dann ein defektes Bosch-System besorgt und das mit komplett neuen Steuergeräten und Brennern bestückt! Aber auch das würde lt. Aussage meines TÜV-Spezis strenggenommen nicht eingetragen werden, weil eben andere Brenner als original verwendet werden, was imho an Ignoranz und Kleinlichkeit kaum zu überbieten ist!

Allerdings musste er zugeben, dass das wohl kaum ein TÜVler bemerken würde!

Gruss,
MacGregar
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Alt 05.01.2004, 14:22   #13
freak
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Standard Re. » e32 in weiss- Schwarze scheiben rundum! Xenon »

Zitat:
Original geschrieben von MacGregar

Das mit der vereinfachten TÜV-Eintragung kann sich aber ja wohl unmöglich auf die Verwendung von Xenon-Brennern in H1-SW beziehen. Und sei der Umbau noch so perfekt!


Hallo @MacGregar ...


Sorry, ich habe keine Lust mehr über das Thema; dremel Xenon pro und kontra zu schreiben - bitte, habe verständniss, das ich nicht mehr auf des Thema eingehen möchte - was geschrieben werden musste oder, was ich zum Thema wusste, habe ich schon damals ausführlich geschrieben ...


Nur kurz, wenn die StVO erfüllt wird und ein Mustergutachten besteht, mit einer gültigen KBA Nummer und der Prüfer davon auch Kenntnis oder, zur Hand hat, geht die Eintragung ohne Probleme ...



Zitat:
Original geschrieben von MacGregar

Musste meine H1-SW auch raushauen. Hab mir dann ein defektes Bosch-System besorgt und das mit komplett neuen Steuergeräten und Brennern bestückt! Aber auch das würde lt. Aussage meines TÜV-Spezis strenggenommen nicht eingetragen werden, weil eben andere Brenner als original verwendet werden, was imho an Ignoranz und Kleinlichkeit kaum zu überbieten ist!


Dies, was du auch bestätigst, habe ich schon öfter geschrieben ... Es würde von einigen Usern aus dem Forum behauptet, dass Scheinwerfer von den früheren Baujahren mit den D1S Brennern, einfach ohne Probleme, was die Legalität betrifft, auf D2S umgebaut werden können ...

Auch hier, wie beim dremel Xenon musste der Umbau der Brenner eingetragen bzw. abgenommen werden ...

Auch hier gilt das Rundschreiben/Mustergutachten, was jeden TÜV Stützpunkt jetzt mittlerweile erreicht haben müsste (dies habe ich aus einer "sicheren" Quelle) - vorraussetzung ist natürlich, das der jeweilige Prüfer dies Rundschreiben/Mustergutachten zu Händen bekommen hat ...



Gruss @freak ...
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Alt 05.01.2004, 14:53   #14
MacGregar
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Standard

Gruess Dich @freak!

Wollte hier auch sicher keine neue Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. Die "alte(n)" kenne ich natürlich auch. Es hat sich nur so angehört, als gäbe es da etwas bahnbrechend Neues, was die H1/D2S-Eintragung sehr vereinfachen würde.

Aber der TÜV ist wohl doch ein fauler Haufen, bzw. es kümmert sich da wohl nicht wirklich Jeder um solche Rundschreiben, die den autofahrenden Kunden das Leben sehr erleichtern würden!

Sachstand des TÜV-Hannovers (bis vor 4 Wochen):

D2S in H1: NEVER!
nur D1S: kein Problem!
D2S in D1S: theoretisch never!

Ich habe mich für Letzteres entschieden, auch weil ich dadurch ein viel gleichmässigeres Lichtbild (als bei H1/D2S) erhalte! Und das wird - so - dann auch nächste Woche eingetragen, weil das beim TÜV sowieso keiner merkt! Sind (zumindest bei uns) wohl doch eher Theoretiker!

Trotzdem Danke, dass Du kurz drauf eingegangen bist...

Ende und Aus...
MacGregar
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Alt 05.01.2004, 15:22   #15
Raffael@735i
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Standard Hmmmmmmmmmmm....ja & nein .....

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Hallo, ich bins schon wieder!
ich hätte da noch ne frage. ich möchte bei meinem e32 -alpina weiß- rundum schwarze scheiben haben. ich weis das gewisse prozentsätze erlaubt sind. weis nicht genau wie viel. nun die frage. hat jemand ein paar tipps wie ich die scheiben selber tönen kann oder wo man das relativ günstig machen lassen kann? hinten soll es schon tief schwarz sein und die vorderen seiten so das man die umrandung der person noch erkennt. frontscheibe ist nciht ganz so wichtig..

desweiteren hat hier jemand erfahrung mit umrüstung auf xenon? will das auch machen. weis aber nicht woher ich so etwas bekommen soll!

Standlichringe? Woher würde ich so etwas bekommen!

danke mal wieder vorab!
Also: Scheiben vorne tönen ODER lackieren führt zum Erlöschen der BE ( Betriebs Erlaubnis) Deines Fahrzeuges. Die vordere Scheibe darf werkseitig bis zu einem Tönungsgrad von max. 22% getönt sein. Dieser Tönungsgrad wird durch das Aufbringen von Folien oder Lackierungen ÜBERSCHRITTEN!
Vorhandene Eintragungen sind unwirksam und führen ebenfalls zu einem Erlöschen der BE!! Kein Witz, es gab Prüfer, die es eingetragen haben, diese Eintragungen SIND rechtsunwirksam!
Mir persönlich ist es egal, was Ihr mit Euren Karren macht, nur, wenn ihr erwischt werdet, wird es teuer (§§ 23 StVO; 18 StVZO).
Hinten kannst Du machen was Du willst, auch mit Pappe zukleistern, Hauptsache, Du hast 2 Außenspiegel.

Die ABE der Folie gilt nur für (Zitat: "...Scheiben, die für die SICHT DES FAHRERS NICHT VON BEDEUTUNG SIND...&quot. Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe sind für die Sicht des Fahrers von Bedeutung

Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Zitat:
Original geschrieben von freak
[color=Blue]Hallo ...


Bei Visionmotorsport kannst du Deine Scheiben per Lackierung abdunkeln lassen




Gruss @freak ...
Gibts die Scheiben auch mit TÜV.....?

Gruß
Durch das ABDUNKELN erlischt die BE der Scheibe und somit die BE Deines Autos



[Bearbeitet am 4.1.2004 um 20:59 von John McClane. Grund: Siehe unten]
Hi,

also .....natürlich erlöscht die Betriebserlaubnis ....jedoch kann man die Betriebserlaubnis wieder bekommen.

Es gibt eine Fa., da läuft es so ab:

Bei der Fa.XXXX wird die Scheibenbeschichtung nochmals auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft. Mit allen weiteren nontwendigen Prüfunterlagen geht es anschlißend zum TÜV, der die igentliche Abnahme durchführt. Dort erhält man jedoch keinen Eintrag, dafür etwas zehn Tage später per Post ein Gutachten. Kostenpunkt 198 Euro.
Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt die Änderung eintragen, womit dem Auto formal auch die Betriebserlaubnis wieder erteilt wird. Entsprechend der Straßen Verkehrs Zulassungs Ordnung sind Autoscheiben wie auch Scheibenfolien bauartgehnemigunspflichtigen Teile.

Gruss
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2004, 16:10   #16
Joschi_NRW
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Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Joschi_NRW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2004, 16:14   #17
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Standard Sag ich doch :-)

Danke für die Info!

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2004, 14:21   #18
John McClane
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Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
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Alt 06.01.2004, 16:29   #19
Joschi_NRW
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Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
1.) ich weis gar nicht was hier abgeht.. wieso klugscheißer und großschnauzen??! -aber wer nciht anders kann *wegschrei*
2.) es ist definitiv so das ich bei der streassenverkehrsbehörde in Detmold angerufen habe und die mir demnächst schriftlich bestätigen das die Frontscheibe bis zu einen tönungsgrad von bis zu MAX: 25% getönt werden darf! es ist seid 01.01.2001 so geregelt. vorher durfte man nur 17% also nichts mit 22% *blödsinn*
3.) Es ist keine Folie sondern Lack wie er auch schon von den Herrstellern verwendet wird!
4.) solltest du recht haben muss ich mich ja vor gericht verantworten nicht du? -habe da allerdings sehr viele möglichkeiten-
5.) finde es totale sche**** das sich manche miedgleider hier so viel rausnehmen und meinen sie wären die Helden der Nation. Beschrenkt euch doch einfach auf das thema und dann ist doch gut.
als letzes möchte ich mich lgeichzewitig hier für meine etwas aussage kräftige schrieibweise als "newbi" entschuldigen.... aber es regt mich einfach auf!

Sorry!
Joschi_NRW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2004, 20:13   #20
Raffael@735i
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Standard VETO!!

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
Nix 22% oder so................................................ ...................Lichtdurchlässigkeit von 75% die Frontscheibe!
100-75=25%
Nachzulesen in sämtlichen Tuning-Zeitschriften!
Vielleicht sollte ja die Polizei öfters solche Bläter lesen?

Gruß,Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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