


BMW 7er, Modell E32 |
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16.07.2003, 18:09
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#11
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über 20 Jahre dabei…
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Achim
Fahrzeug: E65 730d 2004, E66 760 Li 2003, Porsche Cayenne S 4.8 2007, MB SL 500 2003
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TÜV-Eintragung erfolgreich !
Die AHK ist eingetragen. Auch ohne Anhängerblinkerfunktionskontrollleuchte. Habe inzwischen auch von anderer Seite gehört, dass werksseitig keine Birne verbaut ist. Schon echt schwach, zumal der Kabelbaum ja schon eingebaut war. Naja. Aber der Blinkgeber tickert schon mal schneller, wenn am Anhänger eine Birne nicht funktioniert.
So weit erstmal.
Gruß
Markus
__________________
Gruß
Markus
Avatar: Mein 90er E32 R6 (2001-2009 gefahren)
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16.07.2003, 19:11
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#12
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Zitat:
Original geschrieben von MR77
Die AHK ist eingetragen. Auch ohne Anhängerblinkerfunktionskontrollleuchte. Habe inzwischen auch von anderer Seite gehört, dass werksseitig keine Birne verbaut ist. Schon echt schwach, zumal der Kabelbaum ja schon eingebaut war. Naja. Aber der Blinkgeber tickert schon mal schneller, wenn am Anhänger eine Birne nicht funktioniert.
So weit erstmal.
Gruß
Markus
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Ist doch genau das, was ich gesagt habe - das ist so auch zugelassen! 
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17.07.2003, 14:33
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.03.2003
Ort: Bruggen
Fahrzeug: BMW 750I E38
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LAMPE FÜR AHK
Bei mir funktioniert es auch nicht obwohl ich die lampe verbaut habe, dem TÜV hats haber nicht interessiert da alles funktioniert.
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