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		|  26.08.2008, 20:36 | #1 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
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				 Wie ist die Rechtslage? Auslandsunfall! 
 HIIch habe im Sommerurlaub  mit Daddy seinem Mercedes einen Verkehrsunfall  in Bosnien gehabt bei dem ich nicht schuld war!
 Die gegnerische Versicherung hat sofort Bilder vom beschädigtem Auto gemacht und anhand dieser Bilder erstellte irgend ein Bosnischer Gutachter wochen später ein Gutachten.
 Nach Telefonischer rücksprache mit der Versicherung sagten die:
 Die Gesammten Reparaturkosten belaufen sich auf 1700€.
 Ich sagte dem Herrn das ich für dieses Geld in Deutschland noch nicht mal die Teile Lackiert bekomme!
 Er meinte das man für dieses Geld das Fahrzeug in Bosnien beim Mercedeshändler komplett reparieren kann.
 Ich sagte Ihm: ich bin aber nicht in Bosnien und möchte das Fahrzeug da reparieren wo es auch zugelassen  und versichert ist nämlich in Deutschland.
 
 Er meinte das die Reparaturkosten nach landesüblichen preisen errechnet werden und nicht was es in Deutschland kosten würde.
 Dh. Entweder ich bringe das Auto nach Bosnien zu Mercedes und lasse es dort Reparieren oder ich soll das Geld nehmen und machen was ich will.
 
 So jetzt bin ich am überlegen ob ich von meinem rechtsschutz gebrauch machen soll! Denn:
 1: habe ich zweifel an diesem Gutachten was anhand von Bildern erstellt wurde.
 2: denke ch das Ich hier ein Gutachten erstellen darf und mir diese summe zusteht!
 
 Was meint Ihr! Habe ich da eine chance?
 Ps. beschädigt ist: Stoßtange vorne und hinten, kofferraumdeckel,kofferraum ist leicht eingedrückt, Grill defekt.
 Ist eine C klasse W 203 bj 2000.
 Das Auto ist Vollkasko versichert!
 
 Danke Gruß
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		|  27.08.2008, 00:25 | #2 |  
	| Shogun 
				 
				Registriert seit: 19.07.2002 
				
Ort: Joso 
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
				
				
				
				
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 Das bringt garnichts hier zu fragen, sprich mit Fachleuten Deiner Rechtsschutzversicherung.Du kannst doch nicht als Rechtsamateur mit Amateurratschlaegen gegen einen Experten einer Versicherung ankommen, zumal das auch noch ein internationaler und kein nationaler Rechtsschutzfall ist.
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		|  28.08.2008, 22:25 | #3 |  
	| Radarhasser 
				 
				Registriert seit: 06.09.2003 
				
Ort: Bei Wiesbaden 
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
				
				
				
				
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 HIDas ist mir schon klar!
 Aber hier im Forum gibt es einige die Rechtsanwälte sind und mir vieleicht einen Tipp geben können.
 Gruß
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		|  28.08.2008, 22:38 | #4 |  
	| Gast | 
 Ich bin zwar kein Anwalt, kann dir aber nur empfehlen, dir hier schleunigst einen zu nehmen... |  
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		|  29.08.2008, 13:35 | #5 |  
	| Mehr als 20 Jahre dabei 
				 
				Registriert seit: 12.12.2003 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
				
				
				
				
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		|  29.08.2008, 13:45 | #6 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
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 Ich kann Dir jetzt schon sagen, dass der bosnische Herr Recht haben wird...Unfall im Ausland ist immer kacke.
 Selber schon in Frankreich mitgemacht...das nahe Land ist schon verdammt rückständig!
 
				__________________Viele Grüße
 
 Sebastian
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