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Alt 20.06.2008, 10:55   #8
e23-Fan
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Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)
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@Dr. Sommer: Was ist denn aus dem Vorhaben geworden? Sind die Standartenhalter mittlerweile montiert? Gibt es Fotos?

Mein 735iA e23 war früher als Dienstwagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterwegs, jetzt ist der Wagen im Ruhestand und bei mir gelandet.

Aus der "aktiven" Zeit sind u.a. noch das B-Netz-Telefon und die Halterung für den Standartenhalter am vorderen rechten Kotflügel vorhanden.

So richtig komplett ist der Wagen ja erst, wenn auch wieder ein Standartenhalter am Kotflügel befestigt ist.

Dabei stellen sich zwei Fragen, wie @jensputzier schon richtig festgestellt hat:

Zitat:
Zitat von jensputzier Beitrag anzeigen
Bißchen googlen und Du findest:

Die Bundesflagge (also einfach schwarz rot gold) kann jeder Bürger verwenden, bei den Bundesdienst und anderen -flaggen sieht das schon ganz anders aus.

Reduziert sich also schnell auf die Frage, ob Du im Straßenverkehr mit einem festen Standartenhalter fahren darfst oder nicht und dann auf die Frage, welche Flagge Du ggf. aus offiziellen Gründen nicht benutzen darfst.
Welche Standarten/ Flaggen man als Privatperson führen darf und welche nicht, hat @jensputzier ja auch schon zutreffend erklärt; Tabu sind gem. § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) u.a. die Bundesdienstflagge (also schwarz-rot-gold mit Adler) und alle Landesdienstflaggen, außerdem das Rote Kreuz und das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (§ 125 OWiG), und natürlich auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB.

Die Bundesflagge (ohne Adler) darf dagegen jedermann verwenden, solange dies nicht verunglimpfend geschieht (§ 90a StGB) - von dieser Möglichkeit wird in diesen Tagen ja auch reichlich Gebrauch gemacht, nachdem wir gestern abend ja auch allen Grund zum Feiern hatten.

Bleibt also die straßenverkehrsrechtliche Seite, sprich der TÜV. Bei meinem Wagen ist der Standartenhalter nicht im Kfz-Brief eingetragen, ich denke aber, daß es da keine Probleme geben sollte: Wenn die Halterung (vermutlich ab Werk) verbaut ist und offenbar keiner Eintragung bedurfte, warum sollte dann für das Anbringen des Standartenhalters eine Eintragung nötig sein? Ich vermute mal, da es das Ding ab Werk bzw. als original Zubehör gibt, wird es ja wohl eine ABE haben.

Aber vielleicht weiß @Dr. Sommer ja näheres, wenn er sein Vorhaben weiterverfolgt hat.

Vielleicht kann ja auch @ The Rock konkreter angeben, welche Papiere bzw. Genehmigungen er hat bzw. welche die Ordnungshüter von ihm sehen wollten: Eintragung im Kfz-Schein, ABE, oder...?

Den Standartenhalter selbst kann ich ja beim Freundlichen beziehen, für die Standarte bräuchte ich aber noch eine Bezugsquelle. @Dr. Sommer: Welche Arten von Standarten stellt Ihr denn her?

Viele Grüße

e23 Fan
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