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01.11.2007, 18:14
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#1
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von N0Body
Ich kenn mich ja nicht aus, aber ein legaler Umbau ist das nicht oder?
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Hallo,
ja genau, du kennst dich nicht aus. Was sollte denn da nicht legal sein. Das sind nur die Positionslichter sonst nichts. Hab bei meinem Sohn in den E46 Angel Eyes eingebaut und als er TÜV fällig war vorher den Prüfer gefragt ob wir rückbauen müssen. Antwort: Nein, wieso den, brennt doch!
Gruß Horst
__________________
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01.11.2007, 18:15
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.03.2005
Ort:
Fahrzeug: -
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Okay, sorry, ich dachte wenn man an den Beleuchtungseinrichtungen ändert, braucht das ganze ein E-Prüfzeichen und so weiter.
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01.11.2007, 18:20
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#3
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von N0Body
Okay, sorry, ich dachte wenn man an den Beleuchtungseinrichtungen ändert, braucht das ganze ein E-Prüfzeichen und so weiter.
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Hallo,
im Prinzip richtig, aber du änderst ja nicht die Beleuchtungseinrichtung sondern nur die Leuchtmittel. Hier ändert sich auch nur die Farbe nicht die Helligkeit. Auf den Leuchtmitteln finden sich auch keine E Prüfnummern.
Wie hier schon angedeutet, verfügen ja die neuen BMW auch über hellere Angel Eyes, insofern würde es wohl auch gar nicht auffallen.
Gruß Horst
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01.11.2007, 22:21
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.05.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
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Bitte nicht alles glauben was hier geschrieben wird....
Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, der nutze bitte einmal google.
Nur soviel vorneweg, dies hier ist ein heikles Thema.
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02.11.2007, 04:31
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: S500 4M W221, 997 4S Targa
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Also mich würds auch interessieren, bin doch einer dieser Angel Eyes Fans...
Aber schon interessant zu lesen, wie hier die 7er zu "Golf III" Fahrern werden, indem nur jemand mal fragt, ob schon Erfahrung mit einem Umbau Kit gemacht wurde...
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02.11.2007, 09:29
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#6
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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@Papa's Toy
Ja genau - so schnell kanns gehen, mit meiner eher harmlosen Frage. Vorallem dann wenn man NUR ! die Helligkeit ändern will. Die Ringe waren ja schon vorher da. Somit hinkt der Vergleich mit Golf etwas.
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02.11.2007, 12:42
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#7
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Blue Devil
Registriert seit: 07.10.2003
Ort: Bad Sachsa/Harz
Fahrzeug: 745i (E65), 530d (E61), 635 CSI (E24), SL 320 (R129)
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Zitat:
Zitat von TheBrain
Nur soviel vorneweg, dies hier ist ein heikles Thema.
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Das ist sicher richtig. Jedwede (technische) Modifikation des Fahrzeugs, die den Serienzustand verändert, muss in diesem unserem Lande gemäß bestimmten Gesetzen/Normen/Bestimmungen/Vorschriften erfolgen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Bei Umbaumaßnahmen, die die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer betreffen, macht das zweifellos Sinn, bei anderen Geschichten kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit streiten.
Bei den hier angesprochenen Leuchtmitteln für die Standlichtringe hätte ich persönlich keine Bedenken, diese einzubauen, da die Veränderung ja wirklich nur marginal ist, wie der vorher-nachher-Vergleich zeigt:
Es ist so, wie @nclb-blueman schon gesagt hat:
Zitat:
Zitat von nclb-blueman
Aber du machst nix anderes als die Originalen Birnen gegen LED´s zutauschen. Die Ringe sind dann weißer aber evtl. nicht heller.
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Also ich persönlich sehe da wirklich keinen (sicherheitsrelevanten) Aspekt, der dagegen spricht. Da sich an der Helligkeit nichts ändert, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung einen mit der Begründung anhält, die Standlichtringe würden blenden.
Gruß, Goofman
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02.11.2007, 15:24
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.05.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
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Zudem gab es meines Wissenes immer bestimmte Probleme, wie Kaltstartflickern, zu dunkel, bläulich statt weiss, usw. ...
Den Preis von 120€ finde ich noch im Rahmen.
Bevor hier nun weiter spekuliert wird.... Mutige vor.
Aber bitte auch daran denken, dass der Leuchtmittelwechsel des Standlichtes nicht ganz einfach ist.
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02.11.2007, 15:30
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Goofman
Das ist sicher richtig. Jedwede (technische) Modifikation des Fahrzeugs, die den Serienzustand verändert, muss in diesem unserem Lande gemäß bestimmten Gesetzen/Normen/Bestimmungen/Vorschriften erfolgen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
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Nein, das ist eine zwar oft wiederholte, aber dennoch unzutreffende urbane Legende. Zur Einschätzung dient in .de nach wie vor der §19 Abs.2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Nr. 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, die blosse Möglichkeit genügt nicht.
Folgen sind also keineswegs Erlöschen der BE, schlimmstenfalls eine Mängelkarte oder Probleme bei der HU.
Zitat:
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Bei Umbaumaßnahmen, die die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer betreffen, macht das zweifellos Sinn, bei anderen Geschichten kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit streiten.
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Eben drum.
Zitat:
Bei den hier angesprochenen Leuchtmitteln für die Standlichtringe hätte ich persönlich keine Bedenken, diese einzubauen, da die Veränderung ja wirklich nur marginal ist, wie der vorher-nachher-Vergleich zeigt:
Es ist so, wie @nclb-blueman schon gesagt hat:
Also ich persönlich sehe da wirklich keinen (sicherheitsrelevanten) Aspekt, der dagegen spricht. Da sich an der Helligkeit nichts ändert, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung einen mit der Begründung anhält, die Standlichtringe würden blenden.
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Absolut richtig.
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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02.11.2007, 17:56
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#10
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Blue Devil
Registriert seit: 07.10.2003
Ort: Bad Sachsa/Harz
Fahrzeug: 745i (E65), 530d (E61), 635 CSI (E24), SL 320 (R129)
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Zur Einschätzung dient in .de nach wie vor der §19 Abs.2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Nr. 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, die blosse Möglichkeit genügt nicht.
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O.K. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Anscheinend wird § 19 Abs.2 StVZO häufiger mit § 5 Abs. 1 FZV verwechselt. Dieser besagt:
"Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."
Jetzt kommt langsam etwas Licht ins Dunkel.
Die Fahrzeugteile, die gem. § 22 a StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, und die durch solche Teile ersetzt werden, die eben NICHT in besagter amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, können zu einer Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen führen. Welche Teile das im Einzelnen sind: Guckst Du hier.
Die Untersagung des Betriebs wird wohl häufig (wie auch hier von mir) mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis verwechselt.
Werden Teile verbaut, die zu einer konkreten Gefärdung von Verkehrsteilnehmern führen, erlischt jedoch die BE.
So, jetzt reicht´s glaube ich auch mit der Juristerei, bevor gleich die Rufe nach Popcorn und Bier laut werden.
Fazit: Ich glaube, ich werde Holländer!!!
Gruß, Goofman
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