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		|  05.10.2007, 22:10 | #31 |  
	| Erfahrenes Mitglied Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 08.03.2005 
				
Ort:  
Fahrzeug: Esel
				
				
				
				
				      | 
 Hallo 
Den 7er habe ich seit Anfang 2005. 
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem  
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben 
oder den 7er 
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten   
Volker |  
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		|  05.10.2007, 22:15 | #32 |  
	| Steuermann 
				 
				Registriert seit: 22.06.2006 
				
Ort: Wiesbaden 
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Opelkiller  Hallo 
Den 7er habe ich seit Anfang 2005. 
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem  
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben 
oder den 7er 
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten   
Volker |  Naja, der Jeep mit seiner 1% Methode ist ja kein Ding. Wenn man die 1% Methode anwendet, ist der Privatanteil egal. Da wird bei Angestellten nicht zwischen notwendigem Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen oder notwendigem Betriebsvermögen differenziert. Ein PKW für einen Angestellten, nach 1% Methode versteuert zählt soweit ich weiß immer zum notwendigen BV. Also kannste damit privat fahren, so viel du willst.
 
Man berichtige mich, wenn ich falsch liege.    
Gruß |  
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		|  05.10.2007, 23:01 | #33 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Adi
					
				  Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich |  
	Zitat: 
	
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					Zitat von jensputzier  na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden   |  Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).  
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.    
Greets 
RS744 |  
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		|  06.10.2007, 08:24 | #34 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.10.2003 
				
Ort: Leichlingen 
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von RS744  Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).  
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.    
Greets 
RS744 |  Er war doch natürlich auf dem Rückweg nochmal beim Kunden, weil ihm im Urlaub noch ein paar Sachen eingefallen sind, die er noch vergessen hatte zu besprechen. Man muß ja auch auf dem Rückweg noch was Essen gehen, gell?   |  
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