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Alt 02.05.2007, 08:32   #1
Alfred G
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasM Beitrag anzeigen
In diesem Forum gibt es bekanntlich viele User, die sich einen neuen E65 leisten können.
Hierzu das Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Bonmot von Oscar Wilde:
„Ich lebe weit über meine Verhältnisse. Aber noch lange nicht standesgemäß.“
Für deine Statistik: Verkammerter Freiberufler mit gesetzlicher Schweigepflicht.
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 09:38   #2
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard Hmmmh, Leasing

Da wären wir mal wieder beim Thema...

Ich bin ja eher so der Max Mustermann unter den Verbrauchern. Angestellt, monatlich bisschen Geld über, aber grundsätzlich eher der Normalo...

Daher folgende Frage:

Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...? Gewerbe anmelden zum Auto abschreiben? Das merken die doch irgendwann, oder? Gibt's da keine "Verhältnissmäsigkeit der Mittel" ?

Gebrauchtwagen leasen?

Welche Rechenmodelle gibt's da?

B7
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)


BlackSeven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 09:53   #3
wolfgang
Jedem das Seine
 
Benutzerbild von wolfgang
 
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
Standard

hi
gebrauchtwagen leasing lohnt eher nicht das kommt teuerer als ein neuer,
lease doch als privatmann einfach zb. nen 7er, brauchst ja nix abzusetzten, wenn der wertverlust höher ist als die leasingraten, dann lohnt das doch.
mfg
wolfgang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 10:55   #4
Alfred G
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von wolfgang Beitrag anzeigen
hi
gebrauchtwagen leasing lohnt eher nicht das kommt teuerer als ein neuer,
lease doch als privatmann einfach zb. nen 7er, brauchst ja nix abzusetzten, wenn der wertverlust höher ist als die leasingraten, dann lohnt das doch.
mfg
So ist es. Wenn ich beim Leasing insgesamt 30.000 Euro an Leasingraten zahle und beim Kauf 40.000 Euro Wertverlust und Zinsen habe, lohnt sich doch das Leasing auch dann, wenn man's nicht absetzen kann.

Wenn du jetzt extra wegen dem Auto ein umsatzloses Schein-Gewerbe anmeldest, hast du bloß zusätzlich einen Haufen Steuerberater-Kosten und überflüssige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 12:46   #5
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Ich habe gerade eine Familie in Problemen beraten, die ein Gewerbe angemeldet hat, und auch ein Auto darüber geleast hat.
Nun kam es leider so, dass das Gewerbe kaum Umsatz gemacht hat, die Ehefrau aber auch Einkünfte hatte.
Die Steuerlast der Ehegatten wurde aufgrund des Gewerbes gemindert.
Nun kam nach ca. 8 Jahren das Finanzamt, und unterstellte mangelnde Gewinnerzielungsabsicht, sprich Liebhaberei.

Da Finanzbeamte bekanntlich nicht lange zögern, kam eine Steuernachzahlung ins Haus, die sich gewaschen hatte, sprich den finanziellen Ruin bedeutete.

Da das Finanzamt auch nicht besonders mit sich reden liess, musste das ganze Prozedere incl. Anwalt etc. her.
Unterm Strich blieb aber ein sehr großer Teil der Steuernachzahlungsforderung bestehen, es wurde richtig teuer.

Nun war es hier nicht so, dass das alles wegen dem Auto war, aber im Grunde ist aus finanztechnischer Sicht die Situation gleich:

Gewerbe, Steuervergünstigungen, Auto abschreiben, keine Gerwinne = Liebhaberei = Steuernachforderungen = Ärger.

Das alles würde ich mir wegen einem Auto nicht geben.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 09:54   #6
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven Beitrag anzeigen
Daher folgende Frage:

Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...? Gewerbe anmelden zum Auto abschreiben? Das merken die doch irgendwann, oder? Gibt's da keine "Verhältnissmäsigkeit der Mittel" ?
Klar, Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann jedes Jahr Verluste machen und die mit Deiner Einkommensteuer abrechnen. Das geht aber meist nicht lange gut. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber dazu brauchst Du einen. Du mußt nur lange genug eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Bezüglich des Autos sollte das schon in einem Zusammenhang stehen.

Am besten wär' doch ein Limousinenservice. Weis nach, daß Du den entsprechend beworben hast (homepage, Flyer, Kleinanzeigen) und wenn dann keiner mit so einem blöden 7er egfahren werden will, dann kannst Du ja nix dafür ;-)


Gruß
Jens
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 12:52   #7
Muffinman
Steuermann
 
Benutzerbild von Muffinman
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
Standard

Zitat:
Zitat von jensputzier Beitrag anzeigen
Klar, Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann jedes Jahr Verluste machen und die mit Deiner Einkommensteuer abrechnen. Das geht aber meist nicht lange gut. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber dazu brauchst Du einen. Du mußt nur lange genug eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Bezüglich des Autos sollte das schon in einem Zusammenhang stehen.
Gruß
Jens

Richtig. Das Problem ist, die Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft vorzutragen. Das wird in deinem Fall, wenn bisher überhaupt keine Einnahmen aus dem Gewerbe vorhanden waren, nicht möglich bzw. schwierig sein. Dann fällt man unter Liebhaberei, die Abzugsmöglichkeiten bzw. Verrechnung mit weiteren Einkünften aus §19oder weiteren Einkunftsarten nach EStG fallen damit weg. Es muss auf lange Sicht ein Totalüberschuss, also durschnittlich Gewinnn vorhanden sein, sonst liegt wie gesagt Liebhaberei vor. Und solange die AfA für das Fahrzeug dann nur unter den mit unterstellter Liebhaberei laufenden Gewerbebetrieb fällt, nützt das gar nichts. Wenn man mit weiteren Einkünften nicht verrechnen darf, nützt die schönste Abschreibung nichts. Wenn du nun mit deinem Betrieb zukünftig Gewinne erzielst, trotz Abzug von Abschreibung für das Fahrzeug und weiterer Betriebsausgaben, klappt das ganze wieder...

Wie dem auch sei, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wenn die Leasingraten unter zu erwartendem Wertverlust liegen, passts doch schon.

Gruß, Muffinman
Muffinman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 15:05   #8
Alfred G
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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1. Gewinnerzielungsabsicht: Die einzige Strategie, die manchmal funktioniert: Ein paar Jahre (z.B. drei Jahre) wenigstens a bisserl Umsatz machen und dann Gewerbe wegen Erfolgslosigkeit einstellen.
Erforderlich ist ja die Gewinnerzielungsabsicht, nicht tatsächliche Gewinne.
Vom Finanzamt "bestraft" wird v.a. derjenige, der trotz anhaltender Verluste sein Gewerbe ewig weiterbetreibt.

2. Abzug von Kfz-Kosten: Seit 2006 kann die Ein-Prozent-Regel nur noch für Kfz angewandt werden, die über 50% betrieblich genutzt werden. Und diesen betrieblichen Nutzungsanteil wird das Finanzamt insbesondere bei einem Nebengewerbe genau unter die Lupe nehmen
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2007, 08:00   #9
celentano
IT Guy
 
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven Beitrag anzeigen

Daher folgende Frage:
Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...?
Welche Rechenmodelle gibt's da?
B7
Mich wunderts immer noch, dass die Frage des Leasings noch nicht jedem klar ist: Du brauchst kein Gewerbe, und Du brauchst nichts abszuschreiben. Es ist eine einfache Regel:

Leasingrate * Monate + evtl. Anzahlung = Kosten bei Leasing
Kaufpreis-Restwert am Ende des Zeitraums = Kosten bei Barkauf.
Ich garantiere Dir dass es auch ohne jegliche Abschreibung Leasing beim E65er bei weitem am günstigsten ist.

Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht!
celentano ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2007, 09:44   #10
pille
Gast
 
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Zitat:
Zitat von celentano Beitrag anzeigen
Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht!
Moin:

Och, bei mir auch nicht..........
Und es geht vielen anderen genauso.

Aber dennoch: sämtliche Aufwendungen die in diesem Zusammenhang stehen (Kfz steuer, Versicherung, Wartung & Betriebsstoffe) sind bei Anwendung der 1% Regel (sofern eben die betrieblichen 50% erreicht werden) eine Betriebsausgabe.
Das darf man ja auch nicht unterschätzen.

Allerdings ist mein E65 auch nicht in der betrieblichen Buchführung, der T5 hingegen schon, da er ja auch sachlich besser zum Ausliefern von Arzneimitteln taugt.
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