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Alt 11.12.2005, 15:22   #1
Hayabusa
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Köln
Fahrzeug:
Standard

Hi,

lass das Auto da reparieren wo die Leasinggesellschaft meint. Ist ja schließlich denen ihr Eigentum und nicht Deins.
__________________
;-) Gerry
Hayabusa ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2005, 15:56   #2
lutzhh
Mitglied
 
Benutzerbild von lutzhh
 
Registriert seit: 10.11.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: MB SL (R230)
Standard

Der Nachteil beim Leasing: Jeder Schaden wird als Wertminderung bei der Rückgabe angerechnet (egal ob schuldig oder nicht...) - ist der Schaden nur gering, sollte das nicht viel ausmachen.

In jedem Fall gilt: Der Eigentümer (Leasinggesellschaft) muss einbezogen werden. Wenn ohne deren Kenntnis in einer Wald- und Wiesenwerkstatt repariert wird und dies bei der Rückgabe auffliegt, wird die Anrechnung grösser, da man dann von einer nicht sachgerechten Reperatur ausgeht.

Also gelöst bleiben und alles seinen sozialistischen Gang gehen lassen
lutzhh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2005, 07:49   #3
Hayabusa
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hayabusa
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Köln
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von lutzhh
Der Nachteil beim Leasing: Jeder Schaden wird als Wertminderung bei der Rückgabe angerechnet (egal ob schuldig oder nicht...) - ist der Schaden nur gering, sollte das nicht viel ausmachen.
...
Hi,
ich hatte mal einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug (Kilometer-Leasing). Hab das Auto bei meinem Händler reparieren lassen und keine Probleme bekommen. Auf die Fahrzeug Rückgabe hatte der Unfall auf jeden Fall keinen Einfluss.

Bei Restwert-Leasing könnte das allerdings schon eine Rolle spielen.
Hayabusa ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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