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		|  03.05.2020, 12:20 | #1 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 22.01.2003 
				
Ort: Edenkoben 
Fahrzeug: E65-735i (07.2002) mit Gasanlage
				
				
				
				
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				 Leuchtmittel, Seitenblinker, 
 Hallo zusammen,
 ich bin gerade dabei den "kleinen  Wartungststau" an meinem 735i zu beseitigen.
 Derzeit beschäftige ich mit der Beleuchtungsanlage.
 Die Seitenblinker links und rechts sind beide hinüber, links provisorisch "angeklebt" und rechts "noch" eingeclipst.
 Weiterhin ist die Kennzeichenbeleuchtung durch zwei LED-Leuchtmittel ersetzt, die unteren Abdeckungen aber herausgebrochen.
 Im Netz finde ich die Seitenblinker in verschiedenen Ausführungen. Normal, mit Lauflicht, in verschiedenen Optiken...
 Kann ich diese x-beliebigen Lauflichtleuchten ohne Bedenken einbauen oder müssen diese irgendeine Freigabe besitzen (ABE, TÜV, BMW...)?
 Wie siehts mit der Kennzeichenbeleuchtung aus? Kann ich LEDs einbauen oder soll ich auf die ursprünglichen Glühleuchtmittel zurück greifen?
 Wo finde ich eigentlich Schaltpläne im Netz? Bisherige Links die ich hier und auch woanders fand, laufen mittlerweile ins leere.
 
 Gruß
 Ralf
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		|  03.05.2020, 19:08 | #2 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 12.11.2019 
				
Ort: Kressberg 
Fahrzeug: E65-735i (05.2002)
				
				
				
				
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 Hallo Ralf,  
da sonst noch keiner geantwortet hab gebe ich mal meinen Senf dazu   
Für Schaltpläne schau ich hier nach:
  https://www.newtis.info/tisv2/a/de/e...ts-connectors/ 
Wegen Beleuchtung kenn ich mich mit dem Zubehör nicht so gut aus, kann ich keine Tipps geben. Ich bin mit Original zufrieden.
 
Was Leuchtmittel angeht: jede Leuchte am Fahrzeug ist Bauart geprüft, inklusive der verwendeten Lampe. Austausch gegen ein anderes Leuchtmittel ist nicht zulässig. Bedeutet Glühlampe raus und LED rein ist nie zugelassen und Du verlierst die Zulassung für dein Auto. Wenn's aber unauffällig ist: wo kein Kläger da kein Richter    Must Du wissen was Du machst 
Die komplette Leuchte (Blinker, Scheinwerfer...) austauschen geht schon. Dann muss das Zubehör-Teil aber irgend eine Art Prüfung, Zulassung, E-Zeichen haben. Dann kann die neue Leuchte auch LED sein.
 
Ich hoffe das hilft ein wenig, 
 
Gruß Michael |  
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		|  03.05.2020, 20:21 | #3 |  
	| Hamann7 
				 
				Registriert seit: 30.08.2017 
				
Ort: Mannheim 
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
				
				
				
				
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 Alles außer den Originalen Birnchen ist ohne Zulassung,Desweiteren müssen die LEDs wenn verbaut, codiert werden!
 
 Mfg Laki
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		|  03.05.2020, 21:50 | #4 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Ort: Schmiedefeld 
Fahrzeug: 745d E65;525d E61;X3
				
				
				
				
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 Nicht alles was nicht original ist, ist auch gleichzeitig verboten bzw. nicht zulässig. Die SMD Led´s z.B.: funktionieren ohne codieren und es gibt sie mit E-Zulassung. Die Leuchten haben eine E-Zulassung und beim Leuchtmittel ist nur die Wattzahl vorgegeben. Ob mit LED oder Glühfaden ist egal. Bei den hochwertigeren LED´s ist es auch nicht zwingend erforderlich die Kalt- oder Warmüberwachung "auszuschalten". Erfolgreich getestet am E61lci, E93, E65 und jedes Mal ohne Mängel durch den TÜV. Der Prüfer wusste von den LED´s. Als Seitenblinker kannst Du alle aus dem Zubehör verwenden welche die E-Zulassung haben. (Muss in die Leuchte geprägt sein). Bei den Kennzeichenleuchten gilt das gleiche. Da aber etwas teurere nehmen, die billigen gehen relativ schnell kaputt. (eigene Erfahrung) |  
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		|  03.05.2020, 22:07 | #5 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von alexo.  Nicht alles was nicht original ist, ist auch gleichzeitig verboten bzw. nicht zulässig. Die SMD Led´s z.B.: funktionieren ohne codieren und es gibt sie mit E-Zulassung. Die Leuchten haben eine E-Zulassung und beim Leuchtmittel ist nur die Wattzahl vorgegeben. Ob mit LED oder Glühfaden ist egal. Bei den hochwertigeren LED´s ist es auch nicht zwingend erforderlich die Kalt- oder Warmüberwachung "auszuschalten". Erfolgreich getestet am E61lci, E93, E65 und jedes Mal ohne Mängel durch den TÜV. Der Prüfer wusste von den LED´s. Als Seitenblinker kannst Du alle aus dem Zubehör verwenden welche die E-Zulassung haben. (Muss in die Leuchte geprägt sein). Bei den Kennzeichenleuchten gilt das gleiche. Da aber etwas teurere nehmen, die billigen gehen relativ schnell kaputt. (eigene Erfahrung) |  Edit: Meinst du den Tausch der ganzen Leuchte oder nur der Soffite? 
 
Es ist wie stompy das gesagt hat: Ist die gesamte Lampe mit LED bauartgenehmigt ist es erlaubt und machbar.  
Hatte die Lampe ursprünglich eine Halogen-Birne muss da auch wieder eine Halogenbirne rein. Die Lampe ist ja komplett (Reflektor, Streuscheibe) auf Halogen und deren Abstrahlwinkel ausgelegt. Eine LED hat ganz andere Abstrahlwinkel und bräuchte einen anderen Reflekter bzw Abdeckscheibe.
 
Leider suggeriert hier der TÜVler gerne das alles passt weil er nichts dazu sagt und die Plakette klebt. Das ist streng genommen nicht korrekt, aber meist passiert das aus Unwissenheit und viele betrachten das als Freifahrtschein und wundern sich bei der nächsten Polizei Kontrolle.
 
@TE: Ich habe noch einen Satz nagelneue Streuscheiben für die Kennzeichenleuchte da, allerdings für FL ab März 05. Wird bei dir wohl nicht passen, aber wenn Interesse besteht - melden!
 
Markus
				__________________Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
 Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
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		|  03.05.2020, 22:11 | #6 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Somit kann der TE ja komplette Seitenblinker und Kennzeichenleuchten in LED Ausführung mit E-Kennzeichnung nehmen. Da haben ja die kompletten Leuchten samt Leuchtmittel die Zulassung erhalten. |  
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		|  03.05.2020, 22:25 | #7 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Richtig. 
Aber man muss aufpassen dass nicht nur das E mit der Ziffer im Kreis auf dem Bauteil ist.
 
Es muss auch noch eine Nummer außerhalb des Kreises vorhanden sein (Genehmigungsnummer). Die fehlt gerne mal    
Markus |  
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		|  04.05.2020, 17:18 | #8 |  
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 Für den VFL gibt es keine kompletten LED für die Kennzeichenbeleuchtung.
 Ich habe jedenfalls keine gefunden.
 
 Habe die vom FL drin. Allerdings wenn die Gläser noch ganz und dicht sind würde ich nur die Birnen  gegen Leds tauschen.
 
 Habe das ganze we an den Gläsern gefeielt.
 
 Gruß Arrie
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		|  04.05.2020, 17:20 | #9 |  
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 Beim FL ist die Leuchte Teil der ganzen Griffleiste. 
Muss man die komplett tauschen?    
Markus |  
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		|  04.05.2020, 17:21 | #10 |  
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 Beim VFL muss man die ganze leiste tauschen. Beim FL wohl nicht. |  
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