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11.03.2020, 11:45
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#1
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979
Desweiteren weist du doch garnicht welche Garantie er abgeschlossen hat, auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.
Mfg Laki
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Die Garantie tut ersteinmal nichts zur Sache. Hier greift die Gewährleistung.
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11.03.2020, 11:48
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#2
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Hamann7
Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
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Zitat:
Zitat von JayLL
Die Garantie tut ersteinmal nichts zur Sache. Hier greift die Gewährleistung.
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Das stimmt so nicht.
Den wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde und eine extra Garantie abgeschlossen wurde,
greift dein Argument nicht.
Ich glaube wir warten mal ab, was der @Te schreibt.
Mfg Laki
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11.03.2020, 11:56
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#3
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979
Das stimmt so nicht.
Den wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde und eine extra Garantie abgeschlossen wurde,
greift dein Argument nicht.
Ich glaube wir warten mal ab, was der @Te schreibt.
Mfg Laki
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Warum etwas hineinkonstruieren, von dem der TE nie geschrieben hat? Der TE spricht selbst auch von einer Gewährleistung und nicht von Garantie. 
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