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Alt 24.08.2014, 12:27   #41
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von krie6hofv Beitrag anzeigen
Ich habe im Bekanntenkreis zwei Fälle wo wegen solcher Streitigkeiten Fahrzeuge bereits über 1 Jahr stehen weil sich der Streit vor Gericht bis ins endlose zieht.
das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Da wird nötigenfalls ein Gutachter zwecks Beweissicherung (man: Beweissicherungsverfahren) eingeschaltet und sofort anschließend die Sache repariert und in Gebrauch genommen. Sonst würde quasi jeder Neubau erst einmal fünf Jahre leer stehen...
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 12:43   #42
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

M.M.n. wurde das Fahrzeug mit einem Motorschaden verkauft (Wasserrohr).

Mein Onkel war Gebrauchtwagenhändler. Ich habe damals einen 20 Jahre alten Golf 1 GTI auf dem Hof gestellt, zum verkauf. Der Wagen war ok.

Eine Woche später kaufte dieses Fahrzeug ein junges Mädel, das wiederum nach einer Woche erschien, wegen defekter Kopfdichtung. Den Schaden behob er anstandlos, da er in der Pflicht sei und wenn der Kunde zum Anwalt gehe, würde er es eh machen müssen.

Des weiteren erklärte er mir das Zeilen wie "Verkauf im Kundenauftrag" einen Händler nicht vor Gewehrleistung schütze, wenn seine Unterschrift auf dem Wisch steht. Er habe diese Zeile früher oft in den Kaufverträgen stehen gehabt, ließ sie später aber aus.

Dem Autohaus würde ich eine Frist setzen und mich gleichzeitig an mehreren Stellen rechtlich beraten lassen, mit oder ohne RV.

Viel Erfolg!
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 12:49   #43
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Klar gibt es im Kundenauftrag - dann muss aber auch der Kunde nachher im Vertrag stehen

Aber man liest mal wieder wunderbar, was manche für ein Realitätsempfinden haben
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 12:51   #44
Toni928GT
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2010
Ort: nähe Fussballhauptstadt DO
Fahrzeug: S8+ 17 ,M4Comp Cabr. 17,928GT(90) , SL 55 AMG - 03, C32 AMG - 01, A200D-17, 500SL 82&92, 500SEC - 84
Standard

Hallo ,

also sehe es so ,das eine Batterie , in dem Fall 12. Jahre alt , eindeutig ein Verschleissteil ist . Dieses würde jedes Gericht so sehen , bzw. so Urteilen .

Sollte es tatsächlich das Wasserrohr sein , so könnte das Gericht es eventuell auch als einen Altersgemässen Verschleiss sehen , was es ja auch beim 45er leider nun mal auch ist . Ich schätze auch das das BMW AH sich der Sache sicher ist und bestimmt schon paar Verfahren dahingehend erfolgreich war .

In letzter Zeit urteilen die Gerichte eher Pro Händler bei solchen "alten Karren" , meine Meinung nach völlig zu recht .

An die TE , eine frage , wo bekommt man den einen 7 er E 65 aus 1. Besitz , mit Lückenloser Historie von Privat für 5.500,- € ??

Mein Tip , einige dich mit dem Händler , teilt euch die Reperatur , und gut ist .

gruß Toni
Toni928GT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 12:56   #45
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Da wird nötigenfalls ein Gutachter zwecks Beweissicherung (man: Beweissicherungsverfahren) eingeschaltet und sofort anschließend die Sache repariert und in Gebrauch genommen.
Welche Werkstatt repariert dir denn ein Auto ohne das jemand für die Kosten aufkommt? Außerdem ist unklar bzw. Streitpunkt was überhaupt defekt ist, genau darum geht es ja.
In dem anderen Fall dreht es sich um einen oder mehrere? Fehler die nicht gefunden werden, obwohl der Wagen schon zig mal in der Werkstatt gestanden hat.
So einfach ist das nicht und wenn man einen Verkäufer hat der sich querstellt, dann kann man mit Rechtsschutzversicherungen und Gutachtern um sich werfen, schnell passiert da erst mal gar nichts.
Wie gesagt ich habe die beiden Fälle im Bekanntenkreis und bei "meinem" Boschdienst steht ein Nissan Pathfinder schon 3 Jahre vollkommen demontiert rum und wartet auf ein Urteil.
Muss ja aber jeder selbst wissen, soll mir persönlich auch egal sein wie ihr das macht.
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 13:35   #46
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Im vorliegenden Fall würde ich die Batterie selbst bezahlen (habe ja durch eine nagelneue Batterie auch einen guten Vorteil, denn Gebrauchtwagen haben im Allgemeinen ja keine neuen Batterien).

Nur das Wasserrohr (egal, ob es nun ein "Konstruktionsfehler" von BMW ist oder nicht!) würde ich zu 100% vom Händler ohne Eigenanteil reparieren lassen! Das Problem ist ja auch, dass der Händler, wenn er selber macht, dafür einen so hohen Betrag in Rechnung stellt (wir kennen ja die Preise vom ), dass man es privat für kaum mehr als die Hälfte von der Hälfte machen lassen kann.

Übrigens teile ich nicht die Ansicht, dass dieses Wasserrohr als Verschleißteil zu werten ist. Diese Rohre werden als schleichender Prozess undicht, also lag der Mangel definitiv bei Gefahrenübergang vor. Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist für mich mehr als eindeutig!
Vielleicht äußert sich ja auch noch einer unserer Juristen im Forum.

Eine außergerichtliche Kompromisslösung mit dem Händler würde ich auch anstreben und einen Rechtsstreit nur dann beginnen, wenn der Händler sich vor seiner Gewährleistung drücken will. Übrigens hätte man nach so kurzer Zeit nach dem Kauf mit einem undichten Wasserrohr sogar gute Chancen, wenn das Fahrzeug von privat gekauft worden wäre, Stichwort "verschwiegener Mangel".

PS: Ist eigentlich irgendjemandem aufgefallen, dass dem Händler der Wasserverlust bekannt war? Siehe Eröffnungsbeitrag:

Zitat:
Zitat von Mallorca745i Beitrag anzeigen
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser.
Wenn es tatsächlich das Wasserrohr sein sollte (auch das muss ja erstmal verifiziert werden), hat der Händler den Mangel entweder gar nicht oder nur unzureichend repariert. Wenn im KV auch nichts von "Wasserverlust" steht, kommt der Händler aus der Nummer nicht mehr raus.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 14:21   #47
Toni928GT
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Registriert seit: 17.07.2010
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ja Claus , es handelt sich um ein 12. jahre altes KFZ , ist das ein 12. jahre altes Wasserrohr ( angenommen dieses ist defekt) überhaupt ein "Mangel" oder normaler Verschleiss ? Für mich Persöhnlich zB. typischer Verschleiss . Für den Richter ?
Desweiteren war ja ein Wasserverlust der Käuferin bekannt .



Glaub es mir die Gerichte sind bei solchen alten Buden "aufgewacht" ( in dem Fall wohl für einen eigentlichen Ordentlichen 7 er trotz der Vorh. Schäden für halt NUR 7.500€ ) , zurecht , und Urteilen mehr Pro Händler .
Toni928GT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 14:29   #48
TheBrain
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Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
Frage Anwalt Adresse

Ich hatte mir vor einigen Monaten mal eine Adresse von einem Anwalt abgespeichert, die in Foren öfter genannt wird. Dieser Anwalt soll absoluter Spezialist sein was den Automoboil-Sektor anbelangt.
Leider finde ich gerade den Eintrag nicht mehr - ich hoffe hier kann jemand aushelfen.

Zum Einlesen kann man sicher auch die Literatur von Reinking/ Eggert verwenden: "Der Autokauf: Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie beim Leasing"
__________________
Viele Grüße
TheBrain
TheBrain ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 14:53   #49
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von Toni928GT Beitrag anzeigen
ja Claus , es handelt sich um ein 12. jahre altes KFZ , ist das ein 12. jahre altes Wasserrohr ( angenommen dieses ist defekt) überhaupt ein "Mangel" oder normaler Verschleiss ? Für mich Persöhnlich zB. typischer Verschleiss . Für den Richter ?
Desweiteren war ja ein Wasserverlust der Käuferin bekannt .
Du liegst in Bezug auf das Wasserrohr falsch, da bin ich mir sehr sicher. Deiner Argumentation nach kann ja auch sofort der ganze Motor hochgehen, weil "ist ja auch Verschleiß bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug". Du stellst damit die gesetzliche Gewährleistung (die ja nun extra für gebrauchte Fahrzeuge für mind. 1 Jahr gilt!) komplett infrage. An dieser Gesetzeslage ändern auch Richter nichts und Deine immer wieder angeführten Fälle "Richter haben aber so und so entschieden" kennen wir doch gar nicht im Detail, vielleicht wollte der Käufer da komplett neue Bremsen oder sonstwas...

Ein defektes Wasserrohr ist und bleibt ein Mangel (sonst könnte man ja damit unbehelligt weiterfahren), ist bei keinem Auto ein normaler Verschleiß, sondern ein Defekt und bestand so kurz nach dem Kauf definitiv schon bei Gefahrenübergang, und nur darauf kommt es an.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 14:53   #50
7erfly
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Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von Toni928GT Beitrag anzeigen
ja Claus , es handelt sich um ein 12. jahre altes KFZ , ist das ein 12. jahre altes Wasserrohr ( angenommen dieses ist defekt) überhaupt ein "Mangel" oder normaler Verschleiss ? Für mich Persöhnlich zB. typischer Verschleiss . Für den Richter ?
Außerdem geht ja nicht das Rohr kaputt, sondern die Dichtungen daran. Und Dichtungen die nach 12 Jahren undicht sind, sind nun mal Verschleiß.

Man darf nie vergessen: Den Nachweis, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und kein Verschleiß oder Fehlbedienung, muss immer der Käufer erbringen. Auch in den ersten sechs Monaten! Und ob so ein Verschleiß einen Tag oder zwei Monate nach Kauf auftritt, spielt keine Rolle.

Und solange der Käufer nicht schriftlich hat, dass da noch ein Problem mit dem Kühlwasser vor dem Kauf war, werden die sich im Autohaus auch an nichts erinnern oder haben im Zweifel nur den Deckel vom Kühlwasserbehälter getauscht.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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