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Zitat von E38_Fan
Selbst wenn du gerade das Fahrzeug gekauft hast, dürfen sie dir die Daten nicht aushändigen, zwecks Datenschutz des Vorbesitzers.
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Ist vermutlich eine Art Grauzone: Bei den neuen Zulassungsbescheinigungen sind die Vorbesitzer namentlich ja gar nicht mehr ersichtlich (außer vielleicht die Daten des direkten Vorbesitzers, den man ja üblicherweise vom Kaufvertrag her kennt), also braucht der Händler auch keine personenbezogenen Daten aus der Hand zu geben. Es reicht ja, wenn man die
Daten des eigenen Fahrzeugs bekommt, damit werden ja keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Wie es allerdings um die juristische Beweiskraft bestellt ist, sollte sich bei so einer Überprüfung herausstellen, dass das gute Stück um 100 TKM gedreht ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Das wissen aber unsere Anwälte sicherlich.
Zitat:
Zitat von Tom735
Falsch! Da weder Kundendaten, Rechnungsbeträge noch sonst irgendwelche sensiblen Dateien rausgegeben werden.
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Du irrst definitiv! Mag ja sein, dass viele Händler sehr freizügig die Daten rausrücken, aber erlaubt ist das deshalb ja noch lange nicht!
Anders sieht es aus, wenn einem das Auto gehört und man etwas über die Historie (ohne personenbezogene Daten) wissen möchte. Zumindest das dürfte nicht gänzlich verboten sein, aber auch da bin ich mir nicht sicher.