


Modell E65/E66 |
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06.08.2012, 21:52
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#1
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I'm a Leadfarmer ...
Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Seester
Fahrzeug: BMW F01-750i (08/12)
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@E66-Fan
...es wurde nicht IM Auto vandaliert.
Ich hatte Beulen im Dach usw. weshalb dieses lackiert werden musste.
Im Zuge dieser Instandsetzungsarbeiten musste der Dachhimmel entfernt werden. Seitdem knarrt bzw "knarzt" es hin und wieder.
Somit ist es natürlich einerseits ein Schaden der durch die Instandsetzungsarbeiten enstand, jedoch Kausal betrachtet, wären diese arbeiten nicht nötig gewesen und auch nicht ausgeführt worden, wenn nicht Vandaliert worden wäre.
Verstehst du was ich meine?
Da die Werkstatt bisher sehr zuvorkommend, engagiert und vorbildlich arbeitete und sehr entgegenkommend war (Ersatzwagen: am Wochenende jemanden geschickt damit ich meinen Wagen abgeben und einen Ersatzwagen erhalten konnte) möchte ich nicht nur die "so ist es rechtens" Seite betrachten, sondern frage nach Meinungen ob dies "fair" ist.
Wie gesagt geht ja nur um Meinungen.
Danke soweit und ich freue mich auf mehr Ansichten.
Gruß
Elmshorner
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"Any society that would give up a little liberty to gain a little security will deserve neither and lose both."
-Benjamin Franklin
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06.08.2012, 22:54
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.04.2011
Ort: Aken/ Elbe Eastside
Fahrzeug: E38 730i, Supra MKIII+MKIV, MB /8, Porsche 924 und andere
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Das passiert halt wenn alte Nippel verwendet werden, womöglich noch ein paar weggebrochen, was heutzutage ja immer leichter passiert, da die Plaststoffe immer billiger werden und nicht zum 2x verwenden gedacht sind, fast wie Ikea.
Neue Bipusse bestellen und die Dachhimmelauflagen mit Schaumstoff beklebt von der ersten Werkstatt neu einsetzen lassen und gut ist.
Wäre ja kein Problem alle Nippel vorher zu bestellen, aber wenn dann während der Reparatur welche brechen, ist das halt so und ...
...BMW, Audi, Mercedes, Kia.... Werkstätten sind da auch nicht besser, Scheibenkleber macht das schon.
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07.08.2012, 10:57
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#3
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Elmshorner
Verstehst du was ich meine?
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Ja, habe ich auch vorher bereits. 
Die Werkstatt hat ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichtet. Da kann ja nun die Versicherung nichts zu. Meiner Ansicht nach greift an dieser Stelle der §634 BGB.
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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07.08.2012, 15:31
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#4
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I'm a Leadfarmer ...
Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Seester
Fahrzeug: BMW F01-750i (08/12)
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...ein Sachverständiger wird sich der Sache annehmen.
Mal sehen was der sagt und wie er dann Entscheidet.
Danke für die bisherigen Meinungen, und ich freue mich auf mehr.
Gruß
Elmshorner
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