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01.12.2011, 22:17
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#11
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Nur mal eine Frage in die Runde: Ist das AGA-Rohr nicht patentrechtlich geschützt? Bei solchen Dingen ist es oft so, dass sie ein angemeldetes Patent besitzen. Wenn das der Fall ist, müsste man noch den Geltungsbereich (= designierte Vertragsstaaten) des Patents in Erfahrung bringen.
Auf deren Website steht "Patent pending" = Patent angemeldet:
All German Auto | Expanding Cooling Pipe/Tube
Nachtrag: Und da haben wir die US-Patentanmeldung Nr. 20110109080 auch schon:
Automotive Engine Cooling Pipe Apparatus and Method of Use - US Patent Application 20110109080 Claims
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (01.12.2011 um 22:27 Uhr).
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01.12.2011, 22:33
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2010
Ort: mitteldeutschland
Fahrzeug: e 38 740 09.97 4,4
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dann stell ichs dementsprechend so verändert her ,das ich keine patentrechte verletze. funktion ist doch ausschlaggebend
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01.12.2011, 22:51
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#13
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Sd KFZ VI
dann stell ichs dementsprechend so verändert her ,das ich keine patentrechte verletze. funktion ist doch ausschlaggebend
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Das wirst Du vergessen können, so einfach ist das nicht. Was glaubst Du, wie viele Patentstreitigketien es gibt, weil Leute dachten, sie bräuchten nur Kleinigkeiten zu verändern? Für so etwas gibt es Patentanwälte, die das abklären können. Zudem müsste das Patent ins Deutsche übersetzt werden, damit man erfährt, genau welche Details patentrechtlich geschützt sind.
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01.12.2011, 23:56
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#15
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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Zitat:
Zitat von Gladiolen
Hieß es im Forum nicht mal, der wäre nicht betroffen?
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mir ist bisher nix bekannt,aber dichtungen können halt mit dem Alter etc. spröde od. undicht werden,daher generell auschließen kannste das bei keinem Motor,
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02.12.2011, 10:10
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#16
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von Claus
Nachtrag: Und da haben wir die US-Patentanmeldung Nr. 20110109080 auch schon: 
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Hat uns in Deutschland aber nicht zu interessieren oder doch? 
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02.12.2011, 12:16
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#17
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von warp735
Hat uns in Deutschland aber nicht zu interessieren oder doch? 
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Das würde ich eher nicht annehmen. Genaueres würde man beim EPA (Europäischen Patentamt) erfahren und auch wenn es im Moment noch keine EP-Nummer zu geben scheint, könnte das Patent trotzdem bereits dort angemeldet und in der Prüfungsphase sein. Ich würde ohne Konsultation eines Patentanwalts nicht einmal daran denken, auch nur ein Gewinde des Wasserrohrs nachzumachen.
Mit dem Nachmachen dürfte es ohnehin schwierig werden, denn der große Vorteil des AGA-Rohrs ist ja die Teleskopausführung. Das bedeutet, dass auch jede Nachahmung dieses Rohrs, wenn sie auf dem Teleskopprinzip beruht, patentrechtlich geschützt ist. Auch dann, wenn man das Rohr nun eckig und pinkfarben herstellen würde.
Hier noch eine Ergänzung:
"Zur Erlangung eines Patentes muss eine Patentanmeldung bei dem jeweils zuständigen nationalen oder regionalen Patentamt (für Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt oder Europäisches Patentamt, für Österreich Österreichisches Patentamt oder Europäisches Patentamt, für die Schweiz und für Liechtenstein beim Institut für Geistiges Eigentum oder beim Europäischen Patentamt) eingereicht werden. Je nach Art und Ort der Anmeldung werden unterschiedliche Patentgesetze angewandt. Bei diesen Ämtern kann auch eine internationale Patentanmeldung nach dem Zusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooperation Treaty) eingereicht werden. In einer PCT-Anmeldung können derzeit 142 Staaten benannt werden, in denen die Anmeldung gültig sein soll. Erst nach 30 Monaten ab dem Prioritätstag müssen dann die einzelnen nationalen Anmeldungen vor den einzelnen nationalen Ämtern fortgeführt werden, das heißt, die nationalen Phasen (Übersetzung in die jeweilige Landessprache, Vertretung durch Patentanwalt vor Ort) eingeleitet werden."
Besonders der hintere Teil ist interessant, denn wenn man sich die Daten anschaut, so wurde das US-Patent erst im Mai 2011 erteilt.
AGA hätte sowieso noch Zeit:
"Um das Erlangen eines internationalen Patentschutzes zu erleichtern, kann die Priorität der ersten Anmeldung einer Erfindung ein Jahr lang in anderen Ländern in Anspruch genommen werden, außer für Anmeldungen aus und in Ländern, die nicht der Pariser Verbandsübereinkunft beigetreten sind. Das heißt, man kann eine Patentanmeldung in Deutschland am 8. Januar 2002 einreichen und hat dann ein Jahr bis zum 8. Januar 2003 Zeit, um sie in anderen Ländern einzureichen."
Quelle der Zitate:
http://de.wikipedia.org/wiki/Patent
Geändert von Claus (02.12.2011 um 12:24 Uhr).
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02.12.2011, 18:29
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
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Das Priojahr gilt ab Anmeldetag der ersten Hinterlegung, nicht ab Erteilung.
Ein US-Patent interessiert in Deutschland nicht. Ein sklavischer Nachbau könnte aber evtl wettbewerbsrechtlich relevant sein. Zudem müsste man prüfen, ob es Patentschutz in DE gibt.
Der Link führt im übrigen zur Veröffentlichungsschrift der US-Anmeldung, nicht zu einem Patent.
Wer das alles genauer wissen möchte, sollte einen Patentanwalt aufsuchen.
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02.12.2011, 18:31
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#19
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Ist mir ehrlich gesagt bisschen arg viel Aufwand. Hab aber auch keine Lust zig tausen $ Strafe zu zahlen
Wie verhält es sich wenn ich das nur privat "unter der Hand" anbiete 
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02.12.2011, 18:38
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
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§11 PatG.
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2.
...
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