Zitat:
Zitat von B12
Fluggeräte benötigen in jedem Fall eine Aufstiegserlaubniss, ab 20kg auch noch eine Zulassung.
Ohne eine solche ist der Betrieb illegal und durch keine Versicherung
gedeckt.
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Kleine Flugmodelle brauchen diese Aufstiegserlaubnis aber nicht, vgl.
§ 16 LuftVO , dort (1) Nr. 1
d.h. aber noch lange nicht, daß sie überall fliegen dürfen.
Und wenn sie gewerblich eingesetzt werden - dürfte beim TE der Fall sein - fallen sie unter § 16 (1) Nr. 7 LuftVO und brauchen dann doch wieder in jedem Fall eine Erlaubnis.