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20.11.2003, 10:14
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#1
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Gast
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@McQueen
danke! Genau nach soetwas habe ich gesucht.
@freak
hmm... aber schau mal ich denke es ist so wie Patrick geschrieben hat. Wenn jemand einen Unfall baut und sagt es war durch mein Xenon licht und die das nachprüfen und fesstellen das ist nachträglich eingebaut und ohne d.LWR, dann hab ich zu 100% verloren. Aber wer kann denn sinnvoll belegen, dass 2 Endrohre auf der rechten Seite einen Unfall verursacht haben, posis sind ja erlaubt, zwar nur orange und hinten habe ich rot, aber das wird ebenfalls schwierig da eine Verkehrsgefährdung nachzuweisen.
Ausserdem kann beimir die Klausel nicht greifen, da meiner Bj93 ist.
Beim selbst eingebauten Xenon haben es Unfallgegner, Polizei und Versicherung einfach einfacher dir die Schuld in die Schuhe zu schieben. Auch wenn der Umbau wie du sagst perfekt gemacht ist.
Und bitte nenn mir deine Bedenken wegen dem quergelegten Rohr?
MFG
Pimp
[Bearbeitet am 20.11.2003 um 11:17 von Pimp Daddy]
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20.11.2003, 12:07
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#2
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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» Nachgerüstetes Xenon, hatte schonmal jemand Probleme damit
Hallo Pimp
An anderer stelle habe ich Dir einiges versucht zu erklären und schreibe alles nochmal hier rein, da du ja weiter geschriben bzw. fragen, was gravieren und ungravieren ist, offen sind ...
1) Ein falsch eingesteltes original Licht ist genauso illegal/belanbar und bei einem Unfall würdes du bei blendung des Gegenverkers eine Mitschult bekommen - ich möchte nicht somit das Problem mit Xenon runterspielen - ist illegal und bis das Gesetz sich ändert, wird es schwierig/illegal bleiben ...
2) Die Positionsleuchten bekommst du nicht (vorne gelb - hinten rot wie in USA) hier in D eingetragen und somit wäre deine Zulassung erloschen und würdest mit einem Fahrzeug fahren, was nicht zugelassen ist bzw. was nicht Versicherungstechnisch eine Deckung hat - aber, stell Dir mal vollgende Situation vor; bei einer dunklen Strasse, wo die Vorfahrt nicht geklärt ist (also dein unfallgegner erfasst dich von der seite) , kann dein Unfallgegner sagen, durch die rote Seitenbeleuchtung war ich irretiert und konnte die richtung das Fahrzeugs nicht ausmachen und somit bekommst du Mitschult ...
3) Du hast gelbe Nebelscheinwerfer - ist in D verboten (bekommst du nicht ohne weiteres eingetragen) und somit hast du bei einem Unfall wieder keine Deckung ...
4) US Styl Blinker sind in D Verboten, bekommst du nicht ohne weiteres eingetragen - somit das gleiche wie oben mit der Versicherung bzw. Zulassung ...
5) Deine 4 Rohranlage; Stell Dir einen Auffahrunfall vor - jetzt wird jeder sagen, wer hinten rein fährt ist schult - aber, eben dieser Unfallgegner weiss, das die Anlage illegal ist und der Schaden besonder höher geworden ist, weil das Rohr unter der Stoßstange wie eine zusätliche Versteifung gewirkt und der Stoß nicht gedämpf bzw. aufgenommen wurde das ist ein kleiner Beispiel - mir fallen noch andere Sachen/Beispiele ein, was durchsetzbar wäre und selbst Brandgefahr bei beiden beteiligten Fahrzeugen, Personenschaden, selbst bei einem "simplen" Auffahrunfall käme in Frage ...
So viel zu den nicht gravierenden, zum gravierenden (nach deiner meinung) Bastellxenon - du schreibst oben von 8000k Brennern, die in Deutschland verboten sind - mit 8000k Brenner wirst du sicher dein Gegenverkehr belenden ...
In meinem Bastellxenon von MMM Tuning sind 4200k D2S Brenner verbaut und sind Legal !!! Die Steuergeräte sind von BMW (baugleich Hella) ... Der Umbau ist von profis in Berlin gemacht und die Einstellung/Brennpunkt ist nach einem ganz normalem Messgerät vollkommen ok. bzw. von einem TÜV Prüfer nicht beanstandet worden ...
Viele Grüsse @freak ...
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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20.11.2003, 12:41
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#3
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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20.11.2003, 13:26
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#4
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Gast
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@freak
mein Posting kam bevor wir im MSN geredet haben. Ist jetzt zum Glück geklärt. Wollte dich nur nochmal darauf aufmerksam machen, dass ich keine gelben Nebler habe  Aber ich diesbezüglich schonmal bei meiner TÜV Zulassungsstelle nachgefragt habe. Gelbe Nebler sind erlaubt! Aber gelbes Fahrtlicht nicht, also Abblendscheinwerfer + Fernscheinwerfer.
@Patrick
sehr interessant!!! Hmm.. da mein Auto vor 98 gebaut ist und man den Typ mit Xenon bestellen konnte, dürfte ich original Xenon verbauen. Die Frage ist jedoch, ob sie nur nach dem Typ gucken also E32 oder ob sie auch schauen welches Modell. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob es den 730 V8 mit Xenon zu ordern gab. Kenne das nur vom 750. Aber "selbst gebasteltes" Xenon ist nach wie vor nicht erlaubt.
Weiss jemand bescheid?
Was mir die Sache zusätzlich noch erschwert ist die Tatsache, dass ich schwarze SW verbaut habe. Die gabs definitiv nicht mit Xenon. Tolle Wurst.
Ausserdem müsste man den Text auch hinterfragen, woher denn nun die Daten kommen? Man kann ja alles schreiben und es veröffentlichen.
MFG
Pimp
[Bearbeitet am 20.11.2003 um 14:35 von Pimp Daddy]
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20.11.2003, 13:58
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#5
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Allrounder
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Thyrnau/Passau
Fahrzeug: BMW E32 730iA V8 Bj:02/94
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Hallo zusammen.
@ Pimp
Ja, den E32 3,0 V8 gab es auch mit Xenon zu bestellen. Habe solch ein Auto und bei mir sind sie verbaut.
Der Hersteller der Xenonscheinwerfer ist übriegens Hella. Auch Bosch stelle für den E32 mal ein Xenonsystem her, das aber nicht mehr produziert wird. Ist bei den meisten 750, die Xenon hatten, verbaut worden.
@freak
Bin mir ziemlich sicher, dass auch ein noch so perfektes "Bastelxenon", bei dem der Brennpung zu 100% passt,
ilegal ist. Ob es der TÜV abnimmt und sein OK gibt, denke ich mal, hängt vom jeweiligen Prüfer ab. Die können ja auch nicht alles wissen. Was aber noch lange nicht heisst, dass es legal ist. Es gibt soviele verschiedene Xenonsysteme in soviel verschiedenen Autos, die können nicht alle kennen! Also kann es leicht mal vorkommen, dass wenn man ein perfektes " Bastelxenon" verbaut hat, dem Tüv garnicht auffällt. Wenn aber mal ein Unfall passiert, in dem Du verwickelt bist und es kommt zur Frage "wer hat Schuld", kann es sein, dass Dein Auto wie bei einer Einzellabnahme bei einem Tüv o. Ä.vorgeführt werden muss. Und dann wird es richtig durchsucht!
Stellt sich herraus, dass Du dann "Bastelxenon" drinne hast, hmmm.... mir wär da nicht ganz wohl.
Soviel ich weiß,ist, wenn man an einem ganz normalen Scheinwerfer etwas wegfräßt/bohrt/schraubt/klebt usw., wird dadurch die BAuart verändert und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
Auch gibt es Unterschiede in der Bauweise der Scheinwerferlinsen zwischen Xenon und H1. Das heißt, die Straße wird bei Xenon etwas anders ausgeleutet als bei normalen H1 Scheinwerfern.
Berichtigt mich bitte, wenn ich mit alldem Falsch liege, aber ich glaube so oder so ähnlich ist es.
Mit den besten Grüßen,
Harry
__________________
Wer anderen eine Grube gräbt braucht ein "Grubengrabgerät"
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20.11.2003, 14:45
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#6
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Gast
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Ich glaube die beste Lösung ist ein System welches mit H1 Adapterringen arbeitet, welches aussieht als wäre die Brennerhalterung schon immer dort gewesen. Und wichtig komplett von Hella muss es sein. Ich glaube dann kann wirklich nur ein absoluter Profi den Unterschied zum E32 Ur-Xenon feststellen. Ich würde dazu noch die Linse vom E38 oder E39 verbauen, um auch eine größere Xenonlinse drin zu haben.
MFG
Pimp Daddy
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20.11.2003, 15:22
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#7
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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» Nachgerüstetes Xenon, hatte schonmal jemand Probleme damit
Hallo @Pimp, @Patrick, @PAMA22 ...
Natürlich ist Xenon was nachgerüstet wurde nicht legal - es ging mir nie drum, es so hin zu stellen, ob es legal wäre oder was in ähnlicher Form ...
Ich hatte nur was gegen, was gravieren oder nicht gravieren ist ...
Zitat:
Original geschrieben von Pimp Daddy
Ich glaube die beste Lösung ist ein System welches mit H1 Adapterringen arbeitet, welches aussieht als wäre die Brennerhalterung schon immer dort gewesen.
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@pimp...
Nein ist der falsche Weg - ich glaube du verstehst oder, willst es nicht verstehen ...
Lese bitte nochmal was @PAMA22 geschriben hat ...
Gruss @freak ...
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20.11.2003, 15:53
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#8
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† 08.06.2005
Registriert seit: 27.10.2002
Ort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Audi 200 Quattro Treser,BMW 750iL E32
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@Pimp
Du hast genau wohl das gleiche Prob wie ich!Das Jeder Tüvler bestimmen kann was geht und was nicht und auch wieder nicht!
Zum Thema E38/39 Reflektor,habe mich mal mit Herrn Vogler unterhalten und der meinte,die E39 passen beim besten willen nicht rein!Die beste lösung laut seiner Meinung ist einen Adapter auf den originalreflektor vom E32 zu schrauben,entweder den Adapter wie es ihn bei Ebay gibt,oder vom E38/39 hinten abnehmen!
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