


Modell E65/E66 |
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28.04.2010, 18:53
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#1
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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N bekommst rein wenn der motor läuft und du N einlegst und dann erst denn motor ausmachst,so mußte ja in einer Waschstrasse zb. vorgehn das der Wagen dann "durchgeschoben" werden kann,..
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28.04.2010, 18:55
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
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28.04.2010, 18:59
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#3
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Der Uneinsichtige
Registriert seit: 28.10.2008
Ort:
Fahrzeug: nüx mehr
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Zitat:
Zitat von wolfgang
N bekommst rein wenn der motor läuft und du N einlegst und dann erst denn motor ausmachst,so mußte ja in einer Waschstrasse zb. vorgehn das der Wagen dann "durchgeschoben" werden kann,..
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muss ich mal probieren, ich fahre immer mit "motor an" 
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28.04.2010, 19:05
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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genau... wenn man ohne schlüssel fährt, wird immer gleich P eingelegt.
ich nutz den schlüssel immer wenn ich am hang parke. somit kann ich den wagen auf N in die handbremse rollen lassen und er schaltet erst dann auf P. mag es nicht, wenn er voll im getriebe hängt
mfg Benni
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28.04.2010, 19:40
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#5
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Lederfuchs
Registriert seit: 07.03.2003
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 735i Sport 05/04 ; E84 X1 20xd 10/10
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Zurück zur Frage. Ist ganz klar Vollkasko. Der Fahrer war ein sogenannter "berechtigter Fahrer" und der Schaden ist bei Gebrauch des KFZ entstanden.
Da gibts nur wenige Ausnahmen.
So ist z.B. wenn du das Auto mit nem Schlauch wäschst und es fällt einer drüber weil du den Schlauch nachgezogen hast, das im Gebrauch des KFZ und somit ein KFZ Haftpflichtschaden.
Fährt dein Auto ein Freund und du sitzt auf dem Beifahrersitz. Der Freund hält an, du machst die Tür auf und ein Radfahrer fährt dagegen und verläzt sich = KFZ Haftpflicht.
Fährst du deinen Wagen und der Freund auf dem Beifahrersitz macht die Tür auf (Radfahrerschaden) = Privathaftpflicht Freund.
Gruß Dad
__________________
Einmal BMW, immer BMW
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28.04.2010, 19:44
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740i(2005)
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das heißt ich werd hochgestuft wenn ich es angebe ja?
son mist was für ein pech tag!
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28.04.2010, 19:51
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#7
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Lederfuchs
Registriert seit: 07.03.2003
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 735i Sport 05/04 ; E84 X1 20xd 10/10
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Nun, wenn du nen guter Vertrag mit Rabattschutz / Rabattretter hast nicht. 
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28.04.2010, 20:26
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740i(2005)
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scheiße
ich wüsste auch nicht wie ich die sachen drehen könnte
wil aber auch nicht beschescheißen
hmm
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29.04.2010, 00:07
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#9
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Zitat:
Zitat von DAD
Fährst du deinen Wagen und der Freund auf dem Beifahrersitz macht die Tür auf (Radfahrerschaden) = Privathaftpflicht Freund.
Gruß Dad
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Hi Dad,
ich glaube das ist leider nicht so. Ich denke das ist ein eindeutiger Haftpflichtschaden für die Autohaftpflicht, der aus dem Gefärdungspotential des Autos initiiert wird. Deswegen kann man die Privathaftpflicht nicht heranziehen.
Schon die bloße Existenz eines Autos hat an sich schon Gefährdungspotential.
Zu mir sagte mal ein Versicherungsmakler: "Alles was stinkt, pufft und kracht" gehört nicht mehr zur Privathaftpflicht. *lol
Gruß
Harry
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29.04.2010, 07:07
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von DAD
Zurück zur Frage. Ist ganz klar Vollkasko. Der Fahrer war ein sogenannter "berechtigter Fahrer" und der Schaden ist bei Gebrauch des KFZ entstanden.
Da gibts nur wenige Ausnahmen.
So ist z.B. wenn du das Auto mit nem Schlauch wäschst und es fällt einer drüber weil du den Schlauch nachgezogen hast, das im Gebrauch des KFZ und somit ein KFZ Haftpflichtschaden.
Fährt dein Auto ein Freund und du sitzt auf dem Beifahrersitz. Der Freund hält an, du machst die Tür auf und ein Radfahrer fährt dagegen und verläzt sich = KFZ Haftpflicht.
Fährst du deinen Wagen und der Freund auf dem Beifahrersitz macht die Tür auf (Radfahrerschaden) = Privathaftpflicht Freund.
Gruß Dad
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Jep, genau so ist es. Das Problem ist hier der "berechtigte Fahrer", also ist der Schaden im Prinzip ein Eigenschaden und kann somit nur über die Vollkakso reguliert werden und natürlich wird der Schadensfreiheitsrabatt belastet.
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