Zitat:
Zitat von warp735
mal angenommen ich würde den wagen jetzt kaufen und mir wird NICHT von irgendwelchen audio oder airbagproblemen erzählt. hab nun nach zwei tagen so ein problem und stolpere im internet über den "verkäufer" der hier von genau solchen problemen berichtet.
|
Disclaimer: Nachdem ich kein Anwalt bin, kann ich nur meine persönliche, unverbindliche Meinung darstellen.
Angenommen, jemand kauft dein Auto, bei dem du einfach nur die Airbagwarnleuchte gelöscht hast (wohl wissend, dass die nächste Woche wieder kommt). Sachmangelhaftung hast du vertraglich ausgeschlossen.
Dann sagt § 444 BGB:
"Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen [...] hat."
Wenn dir der Käufer also die arglistige Täuschung nachweisen kann, dann bekommst du Ärger.