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Alt 27.01.2010, 16:09   #1
eco
flotter dreier ;-)
 
Benutzerbild von eco
 
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
Standard

also in deutschland kann er reinschreiben

"keine garantie und keine gewährleistung"

aber wenn du als privat kaufst und nicht über das geschäft dann ist dieser satz unwirksam...

gibts auch genug gerichtsurteile die das belegen. denn die gesetzlich bestimmte gewährleistung lässt sich nicht ausschliessen.


mfg eco
eco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 16:15   #2
Novipec
Senior- Moderator
 
Benutzerbild von Novipec
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
Standard

selbiges gilt natürlich auch in Österreich... also wenn du das Fahrzeug als Privatperson gekauft hast, kann der VK reinschreiben in den Kaufvertrag was er will und du kannst es mit ruhigem Gewissen unterschreiben.
__________________
Gruß Chris

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bike-station.at
Novipec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 17:50   #3
Anes
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
Standard

Ja ich habe es als privat person gekauft und unterschrieben. Auf KV habe ich sein Firmen Stempel und sein unterschrieft.
Vor dem kauf war ich beim bmw um zu sehen ob alles in ordnung serviciert wurde und die haben mir das bestätigt das wagen bis 181000 genau beim denzel serviciert wurde ausdruck von habe ich auch bekommen. was kann ich am besten machen fals der sich weiger das wagen zurück zu nehmen Anwalt oder ?????


MFG
Anes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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