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15.11.2009, 21:17
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#11
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Ist ein KM-Vertrag und beim Restwert steht 48% im Vertrag. Kommt aber wohl nur zum tragen, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag will...
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du bist da raus aus der sache, ob der händler oder die leasing bank die differenz bezahlt ist ne sache unter denen, meißt muß ihn der händler nehmen,denn nur dann gibts guten zuschuß und somit ist überhaupt ne "gute" rate für den Kunden machbar,..also,stell ihn zurück,mach ihn vorher sauber und dann passt das schon, evtl. mehr kilometer mußte natürlich bezahlen wenns über 2500 extra sind,.steht ja im vertrag,..
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15.11.2009, 21:57
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: MTK
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Ist soweit ich mich erinnern kann ein normaler KM-Leasingvertrag...
Wo würde denn etwas von Andienungsrecht stehen?
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Umfassbar, LV unterschrieben, aber von nix viel Ahnung. Da darf man sich nicht wundern, wenn man noch mal 20k nachschieben darf.  Zum Glück hatte ich mit sowas noch nie etwas zu tun. 
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16.11.2009, 07:44
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Zitat:
Zitat von mfk
Umfassbar, LV unterschrieben, aber von nix viel Ahnung. Da darf man sich nicht wundern, wenn man noch mal 20k nachschieben darf.  Zum Glück hatte ich mit sowas noch nie etwas zu tun. 
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Was heißt von nix viel Ahnung, es steht einfach nichts über Andienungsrecht oder ähnliches im Vertrag. Die Frage ist doch, ob BMW überhaupt einen KM-Leasingvertrag mit Andienungsrecht bzw. Pflicht zum kalk. Restwert machen würde, weil wenn diese Abnahmepflicht da wäre es ja ein Restwert-LV wäre, oder täusche ich mich da?
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16.11.2009, 08:22
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: F02 730Ld 03.2012
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Zitat:
Zitat von bluebaker
Was heißt von nix viel Ahnung, es steht einfach nichts über Andienungsrecht oder ähnliches im Vertrag. Die Frage ist doch, ob BMW überhaupt einen KM-Leasingvertrag mit Andienungsrecht bzw. Pflicht zum kalk. Restwert machen würde, weil wenn diese Abnahmepflicht da wäre es ja ein Restwert-LV wäre, oder täusche ich mich da?
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Nein, grundsätzlich sind die KM-Leasingverträge bei BMW ohne Andienungsrecht. Der angegebene Restwert ist nur von Interesse, falls der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird, z. B. aufgrund nicht mehr zahlungsfähig.
Falls Du den Wagen danach übernehmen möchtest, wird es als normaler Gebrauchtwagenkauf gehandhabt. Dich interessiert der kalkulierte Restwert überhaupt nicht.
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16.11.2009, 08:57
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Moin,
wenn man bei der BMW Bank einen Vertrag auf Kilometerbasis macht, ist der Restwert, bzw. der tatsächliche Marktwert bei Vertragsende für den Kunden ohne Bedeutung.
Im Grunde ist der kalk. Restwert, der bei Vertragsabschluß von der Bank vorgegeben wird, ein vielleicht willkürlicher kalkulatorischer Wert, anhand dem die Kreditsumme für die zu zahlenden Raten berechnet wird. Wenn die BMW Bank die Restwerte hoch setzt, sind die Leasingraten günstig. Deutlich wird das beim Sell-and-Lease-back, also Fahrzeug vom Händler kaufen und an andere Leasinggesellschaften verkaufen und zurück leasen. Die anderen Leasinggesellschaften werden stets mit anderen Restwerten kalkulieren müssen und daher deutlich höhere Raten im Neuwagengeschäft haben.
Der Händler übernimmt den Wagen zum Schwackepreis von der Bank. Der Schwackepreis liegt meist deutlich unter dem Restwert. Es kann aber durchaus sein, dass auch der Schwackepreis am Markt nicht zu erzielen ist. In dem Fall trägt auch der Händler noch einen Teil vom Verlust.
Gruß Thomas
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16.11.2009, 19:31
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#16
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Mitglied
Registriert seit: 27.08.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 750I (F01)
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Danke allen (außer mfk) für die kompetenten Auskünfte!
Viele Grüße
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