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Zitat von bluebaker
Was heißt von nix viel Ahnung, es steht einfach nichts über Andienungsrecht oder ähnliches im Vertrag. Die Frage ist doch, ob BMW überhaupt einen KM-Leasingvertrag mit Andienungsrecht bzw. Pflicht zum kalk. Restwert machen würde, weil wenn diese Abnahmepflicht da wäre es ja ein Restwert-LV wäre, oder täusche ich mich da?
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Nein, grundsätzlich sind die KM-Leasingverträge bei BMW ohne Andienungsrecht. Der angegebene Restwert ist nur von Interesse, falls der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird, z. B. aufgrund nicht mehr zahlungsfähig.
Falls Du den Wagen danach übernehmen möchtest, wird es als normaler Gebrauchtwagenkauf gehandhabt. Dich interessiert der kalkulierte Restwert überhaupt nicht.