ist ja kein großes problem, stichwort: rücktrittsrecht beim fernabsatzvertrag 
(§312b I BGBG i.v.m. §312d I, II BGB i.v.m. §355 I BGB)
kannst den kaufvertrag abschliessen, innert 2 wochen hinfahren und wenn dir der wagen bei besichtigung nicht gefällt, direkt zurücktreten- fertig
das ganze ohne begründung und ohne weitere folgen- fährst halt ohne auto wieder heim 
 
ich würde das ohne schlechtes gewissen machen, wenn du das fahrzueg bei gefallen (und konformität mit dem angebot) auch wirklich nehmen willst...
gruß,
Kai