


BMW 7er, Modell E32 |
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08.01.2004, 08:58
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hetzles
Fahrzeug: BMW 730 i E 32 Bj. 90
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hab 125 Euronen ohne einbau gezahlt. bei ebay.
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08.01.2004, 14:08
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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... und direkt vom Hersteller 130 Euro -P L U S- 16 % MwSt ...
Die versenden auch direkt ! (Vorkasse oder Nachnahme)
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08.01.2004, 15:10
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#3
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OO\(|||)(|||)/OO
Registriert seit: 16.01.2003
Ort: Bremen
Fahrzeug: E32 730i, Corsa B
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@Carlito,
hi also ich habe Gezahlt bei eBay 120,-€ dazu kommt der Einbau von ca.50,-€ dann die AU bzw.die Abnahme damit die Zulassungsstelle das auch anerkennt, zu guter letzt kommt da noch die Gebühr für das Eintragen dazu.Zu dem Preis kann ich leider nichts sagen da mir das Eintragen geschenkt wurde.
gruß aus Bremen
von Drive7
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08.01.2004, 17:58
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort: Colmberg
Fahrzeug: 730i Bj.12/87 mit M30B35
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Mal eine andere Frage
An alle die das System selbst verbaut haben.
Ich habe auf der GAT Homepage gelesen das keine TÜV Abnehme und keine Eintragung nötig ist.
Irgendwie muss doch nach gewissen werden dass das Teil eingebaut ist sonst könnte ja jeder kommen und sagen ich habe es drin.
Wie läuft des mit dem Umschreiben.
Gruß
Jürgen
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08.01.2004, 18:16
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
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Hi R1!
Bei dem System ist ein Formular dabei, welches mit den Daten Deines Fahrzeugs (und dem AU-Bericht) ausgefüllt und versendet wird.
Aber eigentlich hast Du recht, wenn Du problemlos an einen E32 mit dem System kommst und dann noch wo eine AU machen kannst wo Du oder Dein Freund der Chef ist einfach Deine Fahrzeugdaten in den Tester geben und den anderen E32 die AU bestehen lassen...
Gruß
Thomas
__________________
Wenn die Tankanzeige schneller sinkt als der Drehzahlmesser steigt, steckt ein V12 unter der Haube
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08.01.2004, 18:57
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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So, jetzt mal für alles nochmal DEUTLICH !
Freunde der steuerreduzierten Dickschiffe ... hier bin ich mal wieder in meinem Element !
Und gleich kommt wieder mein Lieblingssatz ... !
Es ist wie folgt:
Durch ein Einbau dieses Systemes wird ja der Ausstoß der Abgase (na jedenfalls rein theoretisch) reduziert, bzw. die ausgestoßenden Abgase gereinigt ... !
Soweit so gut ...
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges in drei Regelfällen:
1. Änderung der Fahrzeugart (Pkw geschlossen ... wird ein Cabrio, Lkw wird zum Wohnmobil umgebaut etc. ... )
2. Änderung (bzw. Verschlechterung) des Abgas- sowie Geräuschverhaltens
3. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ( ... durch die Benutzung des Kfz)
Na, ... dimmert es ??
Wie wir ja bereits wissen ... wird der Abgasausstoß geändert ... in welcher Art und Größe sei ja mal dahin gestellt. Ein entsprechendes Gutachten bzw. ABE, welches bestätigt, daß das Abgasverhalten tatsächlich NICHT verschlechtert, sondern verbessert wird, ist demnach nötig und EINTRAGUNGSPFLICHTIG !
ALSO ... trifft hier ganz klar der Punkt 2 ... Änderung Abgasverhalten zu ... demnach ...
ERLÖSCHEN DER BE ... wenn die Eintragung nicht erfolgt ist.
Der Punkt 2 trifft daher auch immer zu, bei unzulässigen Endschalldämpfern z.B. ... Eigenbau oder "Sport-ESD" ...
Durch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ... wird gleichzeitig die BE neu erteilt ... nebenbei natürlich der neue Fahrzeugschein ausgestellt ... GANZ WICHTIG ... die Steuer-Formel-Nr. geändert (denn das ist ja Ziel der ganzen Um/Nachrüstaktion) ... und die Abgasnorm des Fahrzeuges wird im FZ-Schein notiert ... (schadstoffarm nach Euro 2/D3 etc.)
DAHER:
Eine Eintragung ist in jeden Falle nötig ! Schon aus zulassungsrechtlichen Gründen (§ 19 Abs. 3 StVZO) !!
Nur mal so am Rade ... Erlöschen der BE --> Erlöschen des Versicherungsschutztes (denn nur ein ordnungstgemäßes Kfz kann versichert sein) --> hohe Bußgelder für FZ-Führer + Halter + Punkte !
Und wem das noch alles nicht reicht !!
Wo liegt der Sinn des Einbaus und des Steueränderungsantrages ... wenn der alte Fahrzeugschein noch immer die alte Steuerklasse + Schlüsselnummer enthält ? (da ja nur die Zulassungsstelle einen neuen FZ-Schein ausstellt .... you know ??? )
Was lernen wir ??
Einbauen ... bestätigen (AU-Werkstatt) oder halt begutachten lassen (TÜV/DERKA) ... ab zur Zulassungstelle ... eintragen lassen ... neuen FZ-Schein erhalten ... und sich über die neue Steuerklasse freuen !!
Das Ergebnis sieht man dann auf dem Bildanhang !
Die Zulassungsstelle sendet die Daten im Übrigen automatsich an das Finanzamt, diese erlässt dann einen neues Steurbescheid !
Die Eintragung ist nichtmal teuer ... war etwas mehr als 10 Euro ... mit Erstellung des neuen FZ-Scheines. Ist also nicht weiter schlimm !
Ich hoffe das das verständlich und NACHVOLLZIEHBAR war !??!
ReneausE
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08.01.2004, 19:00
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Naja .. klappt mal wieder nicht mit dem Bild ... hier ein ensprechender link dazu !
http://www.bmwforum.de/showthread.ph...;threadid=2191
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09.01.2004, 16:36
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort: Colmberg
Fahrzeug: 730i Bj.12/87 mit M30B35
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@ ReneausE
Schau dir das mal an
Die werden ihren Kunden ja nicht irgendwelchen Blödsinn erzählen.
Gruß
Jürgen
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10.01.2004, 12:31
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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" Eine TÜV-Abnahme oder Eintragung im Kfz-Brief ist nicht erforderlich! "
(die Zulassungsstelle) " ... ändert in Ihrem Kfz-Schein und -Brief die neue Schlüssel-Nr. und veranlasst die Senkung der Kfz-Steuer bzw. informiert das Finanzamt"
Ahja ... verstehe ... so kann man auch Kunden "fangen" !
Die zu Zweitens genannte Änderung ist ja eine EINTRAGUNG in die Fahrzeugpapiere ... es wird nicht nur die Schlüsselnummer, sondern auch die Kfz-Art (Pkw geschl., schadstoffarm Euro 2/D3 etc.) eingetragen. (siehe Bildanhang von mir)
Weiterhin das Datum seit der Änderung sowie eine kurze Beschreibung, wodurch geändert, notiert.
(Änderung Abgasverhalten durch Einbau Abfgasreinigungsystem blablabla ...)
DAS IST NIX ANDERES ALS EINE EINTRAGUNG !
(UND SOMIT DIE ERTEILUNG EINER ENTSPRECHENDEN BETRIEBSERLAUBNIS MIT DIESER ÄNDERUNG)
Zumal ja in der ORIGINALEN Einbauanleitung des EGS-System ja auch die entsprechenden Zeilen für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere notiert sind !! Warum wohl ???
Sicher nicht, weil eine Eintragung nicht nötig wäre ....
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10.01.2004, 17:12
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort: Colmberg
Fahrzeug: 730i Bj.12/87 mit M30B35
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Hallo
@ ReneausE
Einbauen ... bestätigen (AU-Werkstatt) oder halt begutachten lassen (TÜV/DERKA)
sorry habe das oder überlesen
Mir ging es hauptsächlich um den TÜV
Wie war das wer lesen kann...
Gruß
Jürgen
[Bearbeitet am 10.1.2004 um 18:16 von R1]
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