


BMW 7er, Modell E32 |
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12.11.2002, 19:32
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#1
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Gast
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Zitat:
Orginal gepostet von Knetepappi
Wenn ich Xenon hätte, sollte mir erstmal einer nachweisen, dass das nicht Serie war..... und bei der Qualität der Fortbildungsmaßnahmen bei den Grünröcken habe ich da mal null Angst vor....
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@knetepappi
Ich hoffe du bist genauso cool, wenn dich die Grünen tatsächlich mal f.....
Sind ja meist immer die mit dem größten Mundwerk, die bei einer Kontrolle dann am kleinsten sind. Dann ist da meist nicht mehr viel mit dicker Hose und 'mir is alles egal'. Spätestens wenn dann noch die Karre am Haken hängt, beginnt das größe Jammern.
Gruß
Goofy
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12.11.2002, 20:02
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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Na ja, @goofy, sei mal nicht so hart - die Rennleitung wird das nicht beanstanden, da es ja 7er mit Xenon gab. Die werden das nicht unterscheiden können und gucken auf Anderes.
Aber da ich zwei Personen kenne, die nach einem Unfall (nach dem der Gutachter nicht eingetragenes Chiptuning feststellte, und damit der Versicherungsschutz weg war) jetzt für die nächsten 10 Jahre Zahlen dürfen, halte ich mich mit nicht-TÜV-Umbauten mal ganz bedeckt.
L7
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12.11.2002, 20:44
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#3
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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....Versicherungsschutz...
Hi,
ganz genau meine Meinung. Wenn Xenon dann aber richtig über ein genehmigtes Nachrüstset...
Dann gibt es auch keinen Streß mit irgendjemand......
Einziger Wermutstropfen BMW Nachrüstset kostet unverschämte 1700 € (ohne Einbau)
gruß
micky
Aber da ich zwei Personen kenne, die nach einem Unfall (nach dem der Gutachter nicht eingetragenes Chiptuning feststellte, und damit der Versicherungsschutz weg war) jetzt für die nächsten 10 Jahre Zahlen dürfen, halte ich mich mit nicht-TÜV-Umbauten mal ganz bedeckt.
L7 [/quote]
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12.11.2002, 20:56
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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@ L7 , wie hat der gutachter das tuning festgestellt ? hat er die steuergerätprogrammierung ausgelesen ?
oder ist auf den prüfstand ?
kann man sich da nix rauswinden , von wegen war schon drinn !?
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12.11.2002, 22:32
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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@DasTeil
Na, Du siehst ja sofort, ob ein Original-Chip oder ein modifizierter drin ist. Anfangsverdacht muß natürlich da sein, aber bei einigen Fahrzeugen hier im Forum (Xenon/Distanzscheiben/Felgen/Auspuffe/Leuchten/Lenkrad/Scheiben/whatever) würden die bei einem Unfall (speziell mit Personenschaden) sehr genau hingucken. Und es reicht ja schon ein einziges fucking Teil, und Du bist die ABE los und den Versicherungsschutz. Und speziell TDI´s sind ja sehr gerne modifiziert - da gucken die immer - gehört also im Moment schon zur Routine.
Das ist darüber hinaus eine Straftat (fahren ohne Versicherungsschutz), und nebenbei wird Dich die Versicherung nicht nur auf Regreß, sondern auch rückwirkend wegen der noch fälligen Beiträge verklagen, und wenn man eventuell noch mehr Steuern hätte zahlen müssen, kommt das auch noch dazu.
Rausreden hilft überhaupt nichts: Zu jedem Zeitpunkt muß sich der Halter und der Führer zum Verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantworten können. Ob man schon immer damit rumgefahren ist, oder einen TÜV-Stempel hat, ist grad egal.  Ich habe deshalb, weil ich das vorhabe, bei meinem TÜV z.B. angefragt, ob er mir einen Xenon-Umbau (E34) einträgt. Aber auch das hilft eventuell nix: Auch wenn Du z.B. die getönten Scheiben vorne eingetragen bekommen hast, ist es nicht erlaubt - ohne wenn und aber. Da geht das Gesetz leider vor.
Mir ist das auch passiert: Ich bin mit dem L7 bei einer Routinekontrolle aufgefallen, weil ich keine ABEs für die Alpina hatte. Ich hatte den Wagen mit zwei Radsätzen beim Händler so gekauft (mit den Alpinas für den Sommer - nicht nachgerüstet), und dachte, bei denen muß man gar nichts machen - schließlich fahren genug mit 20" rum. Man muß sie tatsächlich nicht eintragen, aber man braucht diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von Alpina. Das war dann ein Problem, weil die 20" eigentlich von der Tragkraft nur für der normalen E38 ausgelegt sind, nicht für den L7 :( Hat dann zum Glück noch geklappt, weil ich keine VMax-Aufhebung drin habe.
Ich natürlich zum Händler, Rabatz gemacht - hilft nix. Du bist als Fahrzeugführer ausschließlich selber dafür verantwortlich, zu jedem Zeitpunkt.
Grüßle,
L7
[Bearbeitet am 12.11.2002 von L7]
[Bearbeitet am 12.11.2002 von L7]
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13.11.2002, 12:34
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#6
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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@goofy....
....glaub mir mal, im Gegensatz zu manch anderem hier im Forum habe ich bedingt durch meinen Beruf fast täglich mit den Weißmützen zu tun....
Und wenn die mich mit dem LKW rausholen, da gibt es ganz andere Sachen, um die man zittern müsste als so eine beschissene Xenon-Nachrüstung....
Meine Standardgegenfrage: Nein ich weiß nicht warum Sie mich anhalten aber vielleicht können sie es mir erklären....???
Dann bist Du zwar erstmal untendurch, aber wenn ich merke, der (oder die) freundliche Helfer(in) will es nun ganz genau wissen, kommt natürlich die Standardfrage: Ihre Dienstnummer bitte.....
Warum ich die haben will??? keine Ahnung, ich bin Mathematiker und stehe auf Zahlenkombinationen.....
Die Zeiten, in denen ich "Angst" oder "Respekt" vor denen hatte sind lange vorbei, weil so ahnungslose Facharbeiter habe ich selbst auf dem Bau noch nicht getroffen....
Es ist natürlich klar, wenn ich nen Prolo-Polo fahre mit 2cm Bodenfreiheit, Räder kaum größer als ne Untertasse und Mucke so laut dass man sein eigenes Wort nicht versteht, dann würde ich auch den Ball flach halten.
Und zum Thema "an den haken" nehmen: das dürfen die schon mal überhaupt nicht, es sei denn am Fahrzeug ist eindeutig zu erkennen, es ist nicht verkehrssicher(Stichwort 2cm Bodenfreiheit), hat keinen Versicherungsschutz und dergleichen.
Es kommt immer darauf an, in welcher Verteidigungsposition du dich befindest....sitzt du im Glashaus, solltest du natürlich nicht mit steinen werfen.....sitzt der bulle drin, dann wirf los.....
Gruß
Thorsten
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13.11.2002, 14:15
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#7
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 25.05.2002
Ort: 1 kleines gallisches Dorf
Fahrzeug: BMW
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Bange machen giltet nicht
Hey Leutz,
will ja keinen zum ungesetzlichen Tun am Fahrzeug aufrufen, aber geht mal zu BMW und fragt die als Hersteller was über EUER Fahrzeug. Die wissen WENIG und ohne Nachschauen meist NICHTS (ist ja viel zu alt, das Teil). Jetzt mal ernsthaft, wenn die schon nichts wissen, wie bitte schön soll das dann die Rennleitung??????? Wenn etwas so verbaut ist, daß es serienmäjßig aussieht, dann IST das auch SERIENMÄSSIG. Eine Gegenbehauptung ist zu beweisen und zwar von dem, der zweifelt. Klar wenn ich ein Fahrzeug, daß Thorsten im Segment "Polo" beschreibt und das ich - leider - auch schon im Bereich E32/E34 etc. gesehen habe, fahre, dann werden die findigen Herren von der Rennleitung bestimmt einen Stein des Anstoßes hervorzaubern.
Aber dabei wird es sich eher um "einfache" Dinge, wie Rad-/Reifenkombination, Verbandskasten, Warndreieck, defekte Beleuchtung, abgenagter Fuxschwanz, unzulässiger Auspuff, lackierte Leuchten etc. handeln. Aber nicht sowas komplexes wie darf der Xenon ohne Waschanlage oder ist der zu tief oder sonstwas. Wenn ich dem Herrn in grün die serienmäßige elektronische Dämpferverstellung vorführe wird er maximal darüber erstaunt sein, daß es sowas gibt. Wenn das alles im Rahmen bleibt, merkt das auch der TÜV nicht, denn der prüft in den seltensten Fällen den ganzen Tag E32. Also jetzt laßt mal die Kirche im Dorf und macht euch nicht so schnell ins Höschen.
Greetz,
Gerrit
[Bearbeitet am 13.11.2002 von Clervoxxx]
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13.11.2002, 20:35
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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@clervox , ich denke mal schon , das die billigvariante der xenon-nachrüstung jedem polizisten auffällt , spätestens wenn er die montage des zündgerätes sieht oder die mit isoband vertüdderten brenner ..., weil die originalkappen passen ja danach nicht mehr ! oder ?
@knete , geiler beitrag ! mit dir würd ich mal gerne in berlin unterwegs sein .
könnte echt lustig werden . aber nur wenn ich auf dem beifahrersitz mit´m bier bei der kontrolle sitzen darf.....
*lol*
@L7 , es reicht ne ABE für 20" aus ? die müssen nicht eingetragen werden ?
ich kenn das vom dagegen lächerlichen thema luftfilter ! da ist zwar ne abe dabei , alles aber mit dem hinweis , das eine einzelvorführung beim tüv erforderlich ist !!!
[Bearbeitet am 13.11.2002 von dasteil]
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13.11.2002, 21:48
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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@DasTeil
Das wurde beim Händler gemacht - ist schon abgenommen worden, aber ich muß nur den Prüfbericht mitführen, und es nicht noch extra in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. (Ist schon mehr als nur ABE, oder? Kenne mich da nicht so aus.) Blöd war halt, daß ich im Grunde die ganze Zeit ohne TÜV gefahren bin, und darüber hätte ich mich im Zweifelsfall kundig machen müssen...
@Clervoxxx
Ich bin völlig bei Dir, was Deine Ausführungen betrifft. Die Rennleitung wäre auch meine geringste Sorge (obwohl die schon bei mir auf den Trichter mit den 20" gekommen sind).
Wovor ich aber Manschetten hätte, wäre ein Gutachter im Unfallfalle, der die Sachlage mal in die Tiefe untersucht, und ein Unfallopfer, das nicht mehr viel anderes im Kopf hat, als Dich zu verklagen. Wenn man dann etwas blöd modifiziert hat, sieht man, glaub ich, nur noch wenig Land. Und braucht einen guten Anwalt...
Grüßle,
L7
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14.11.2002, 06:05
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Na Jungs, die Sache mit "nicht erlaubten Einbauten" und Unfall waren früher mal schlimm.
Mal übertrieben gesagt:
Wenn Du früher mit einer Reifengröße gefahren bist, die durchaus und ohne Auflagen eintragungsfähig war und auf Schwestermodellen (nur dickerer Motor) auch Serienmäßig verbaut wurde ohne sonstige Änderung und Du an einem Unfall beteiligt warst, dann trägst Du die Schuld.
B-e-g-r-ü-n-d-u-n-g:
Da der Wagen SO nicht auf der Straße fahren durfte (hätten ein paar Zeichen mehr im Fahrzeugschein stehen müssen und ein Gutachter hätte den imensen Umbau abnehmen müssen) hätte es niemals zu einem Unfall kommen können. Denn das Auto wäre ja gar nicht auf der Straße zulässig gewesen.
H-E-U-T-E ist es so, dass nachgewiesen werden muß, dass durch diesen Umbau, der so auch nicht zulässig war (nur technische Bedenken !!!) der Unfall verschuldet oder mitverschuldet wurde.
Beispiel: Chiptuning und Unfall durch Reifenplatzer in einer Autobahnbaustelle.
Zunächst ist mal unklar, was Chip-Tuning damit zu tun haben soll.
Bei genauerem Betrachten kann man herleiten, dass durchs Chiptuning die Reifen, die nur bis 180km/h zugelassen waren (welche der Standard-Motor auch fast schaffte) MIT Chip auch dauerhaft über ihrem zugelassenen Bereich genutzt werden könnten und wurden. Und dann kommt da noch eine (eingetragene) Tieferlegung dazu, die den Struz der Reifen an ihr Limit führte. Diese Konstellation war dann bei der Bodenwelle in der Baustelle zu viel und die 2 Bauarbeiter, die dabei um kamen wurden letztendlich Opfer des Chips.
..... Wenn aber in der Stadt ein Auffahr-Unfall geschieht, dann hat der Chip NICHTS damit zu tun und es gibt keine Probleme. Denn ein "versteifen" der Lenkung durch größere Abnutzung bei geänderter Vmax gibt es nicht.
Soll heißen: Heute muß nachgewiesen werden, oder es muß offensichtlich sein, dass durch die Änderung, welche so nicht technich abnehmbar war der Unfall passierte.
Im Zweifelsfall wird eine Abnehmung "nachträglich" als Entlastungs-Beweis angesehen.
.. war dann keine Unfall-Ursache. Aber dennoch Urkunden-Fälschung und ggf. Versicherungsbetrug.
Steuerbetrug nur beim Einbau eines andern Motors oder beim Umrüsten auf Diesel. Aber wer rüstet einen Benzin-Motor schon um auf Diesel ???
PS: lackierte Lampen gelten wenn sie zart lackiert sind als "dreckig" und es gibt keine Probleme, solange man im nachhinein noch testen kann, ob augenscheinlich genug Licht durch fällt.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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