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13.08.2011, 20:58
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Genau so einen Unfall hatte meine Frau auch hier in "DK". Sie kommt am Parkstreifen vorbei, da fährt einer mit nem Focos aus der Parkbucht Rückwärts heraus. Bei unserem Peugoet die ganze Rechte Seite "Kaltverformt". Hier bekam der Focus-Fahrer die "Alleinschuld", und wir einen anderen Wagen.
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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13.08.2011, 22:01
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#2
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Widowmaker
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
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Gilt ja auch (wie eigentlich überall im öffentlichen Verkehrsraum), insbes. §1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Was hingegen nicht gilt sind z.B. rechts-vor-links-Regelungen etc.. Ebenso darfst du ja dort auch nicht 50 fahren, obwohl kein Schild eine geringere Geschwindigkeit fordert. Konkret nimmt man an: max. 10 km/h, ständige Bremsbereitschaft, usw.. Ebenso gelten Fahrbahnpfeile nur als Empfehlung, mit "Falschfahrern" muss daher gerechnet werden.
Ist er also z.B. schneller als 10km/h gewesen (was sich u.U. aus dem Schadenbild erkennen lässt), wird er um eine Teilschuld nicht herumkommen.
Zitat:
Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
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Bei Fußgängern und Radfahrern, insbes. bei Kindern, hat der Autofahrer fast immer eine Mitschuld, weil Füßgänger und Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und ihnen gegenüber deshalb besondere Vorsicht geboten ist. In diese Richtung gehen sehr viele Gerichtsurteile.
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13.08.2011, 21:12
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von Saeppel
in mein dicken reingefahren...
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Das ist immer Mist, hoffentlich ist es nicht so schlimm, wie es sich anhört.
Zitat:
Zitat von Boom shakalaka
das ist auch son unding vom gesetzgeber. Diese Parkplatzregel.
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Viele wissen es einfach nicht. Es ist ein Platz und keine Straße, deswegen gilt hier §1 "…ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also kein "rechts" vor "links".
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13.08.2011, 22:52
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#4
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Stauanführer
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
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Zitat:
Zitat von Smatek
Viele wissen es einfach nicht. Es ist ein Platz und keine Straße, deswegen gilt hier §1 "…ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also kein "rechts" vor "links".
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Das weiss ich schon, aber was hat diese Regel mit dem Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer beim rückwärts Ausparken zu tun?
Rücksicht setzt voraus, dass man den Verkehr überblicken kann und umsichtig
fährt, egal ob auf dem Parkplatz oder auf der Strasse, in Luft auflösen kann sich niemand, wenn andere einmal der Hafer sticht.
Der Schaden hätte also von der Dame verhindert werden können!
Die Geschwindigkeit des Geschädigten sollte aber, wie Sheriff es erwähnt hat,
im angemessenen Bereich liegen, das ist klar!
Auf Parkplätzen muss erhöht mit Füssgängern und auch Kindern gerechnet werden, im Schadenfalle zieht der Fahrzeugführer zu 95% den kürzeren, wenn nicht gerade jemand mit Selbstmordabsichten vors Auto hüpft, also höchste Vorsicht wurde hier absolut missachtet!
Hier im Umkreis gibt es zur Info aber auch Parkplätze, auf denen die StVO
gilt, einschliesslich Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen mit Geschwindigkeitsgeboten und "Rechts vor Links" Regelung
@ TE
nochmals Entschuldigung für diese OT Diskussion  !
Geändert von Widowmaker (13.08.2011 um 22:59 Uhr).
Grund: Korrektur
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13.08.2011, 22:58
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#5
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Saeppel
Brauche auch eine Fahrer Tür und einen Kotflügel am liebsten in islandgrün...
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Wie wäre es mit einem Inserat im Marktbereich unter "Suche"...
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14.08.2011, 01:43
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: Buick Riviera 1968, Mercury Cougar 1967 Xr7 GT, Alpina E24 633i B8.
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genau so sehe ich es auch das keine Personen zum Schaden kam aber ärgerlich ist es allemal
nun ja ich war schon an der Dame vorbei kam sie aus der Parklücke in 90° rausgefahren und hat mich mit ihrem fahrerseitenpo erwischt voll in den reifen sie war in der Parkbucht 2 und ich war mit meiner schnauze bei der Parklücke 4 dann kam der bums und ich rollte freundlich weiter… (die alte Frau ist 5 Meter aus der Parklücke raus gefahren… wenn ich schnell gefahren wer hätte sie mich nett erwischt)
Schau mir mal morgen an was ich so alles brauchen tuuu, und melde mich dan per PN an die leute die mir schon geschrieben haben. :]
Schwiegervater hat eine Hebebühne und ist Kfz Meister, er bekommt den dicken bestimmt wieder hin.
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14.08.2011, 10:03
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#7
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Wie alt war die Oma, eventuell kann man die Fahrtüchtigkeit von Oma vor Gericht in Frage stellen... ausserdem würde ich erst mal Einspruch erheben, und zweitens entscheidet nicht die Polizei als letztes.
Ein Anwalt kann dich schon beraten ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
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14.08.2011, 16:31
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Und als Rückwärtsfahrer hat man eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Ich würde da Einspruch einlegen.
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14.08.2011, 17:12
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: Buick Riviera 1968, Mercury Cougar 1967 Xr7 GT, Alpina E24 633i B8.
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hab ich ja schon gemahct
aber meine anwalt meinte das wird sich so auf 4-6 wochen hinziehen aber muss ja meinen dicken ja troz alem fertig machen sonst giebt es die feinen nicht mehr lange auf der straße
Gruß Sebastian
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19.08.2011, 19:58
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#10
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von Saeppel
ich war schon an der Dame vorbei kam sie aus der Parklücke in 90° rausgefahren und hat mich mit ihrem fahrerseitenpo erwischt voll in den reifen sie war in der Parkbucht 2 und ich war mit meiner schnauze bei der Parklücke 4 dann kam der bums
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Wieso brauchst du dann Vorderachsteile?
Fährt jemand aus einer Einfahrt/Lücke und kann den Verkehr nicht überblicken, muss er uU eine weitere Person bitten zu schauen ob Querverkehr kommt - einfach blind auf gut Glück losfahren ist nicht! Diesen Fall hatte ich schon einmal und hab keinerlei Teilschuld bekommen. (OK, Knackpunkt könnte sein, das ich gestanden bin, du aber gefahren bist)
Da würd ich auf jeden Fall einen RA bemühen. Sie müsste dich ja im Rückspiegel beim vorbeifahren gesehen haben.....
In diesem thread hat das die Polente komplett anders gesehen als hier:
http://www.7-forum.com/forum/12/aufg...hk-165040.html
OK, Straße, nicht Parkplatz.
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Geändert von Chevyman (19.08.2011 um 20:16 Uhr).
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