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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  05.01.2008, 18:40 | #1 |  
	| EURO2 bei ROTTALER2 
				 
				Registriert seit: 25.02.2007 
				
Ort: Altenmarkt 
Fahrzeug: E32 750iL (02/88) ASC, EDC1; Mercedes 250D (02/88); Mercedes 280E (09/77); Mercedes 280SE (07/78)
				
				
				
				
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				 Xenon-Nachrüstung 
 Ein Freund hat für seinen 750i im Internet einen Xenon-Nachrüstsatz gefunden, und zwar diesen hier:  http://www.speed-buster.de/XENON/Xen...63_526__0.html 
In der Erklärung steht, wird eingetragen, wenn Leutweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sind. 
 
Hat damit schon wer von Euch erfahrung? Reicht da die normale Leuchtweitenreguleirung (Stellungen 0 - 3) aus? |  
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		|  05.01.2008, 18:42 | #2 |  
	| LOW4LYF 
				 
				Registriert seit: 17.07.2002 
				
Ort: Silicon Valley 
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von bauminho750il  Ein Freund hat für seinen 750i im Internet einen Xenon-Nachrüstsatz gefunden, und zwar diesen hier:  http://www.speed-buster.de/XENON/Xen...63_526__0.html 
In der Erklärung steht, wird eingetragen, wenn Leutweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sind. 
 
Hat damit schon wer von Euch erfahrung? Reicht da die normale Leuchtweitenreguleirung (Stellungen 0 - 3) aus? |  
Nein.....nima.....sowas wurde früher mal eingetragen, da hatten die Prüfer keinen Plan.....Mittlerweile haben die Prüfstellen sogar ein offiieles Schreiben dafür.
 
Gruß |  
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		|  05.01.2008, 18:58 | #3 |  
	| GehtNichtGibtsNicht 
				 
				Registriert seit: 02.01.2008 
				
Ort: Norderstedt 
Fahrzeug: E38-740 (12.94)
				
				
				
				
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 moin,also Scheinwerferreinigungsanlage ist PFLICHT!! aufjedenfall beim tüv, soweit ich aber weiß, haben viele neue Audi/VW modelle gar keine Leuchweitenreguliereung wenn sie Xenon haben!! die werden nur einmal eingestellt und gut !!
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		|  05.01.2008, 18:59 | #4 |  
	| 750i powered by ROTTALER2 
				 
				Registriert seit: 23.03.2005 
				
Ort: bei Marburg 
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
				
				
				
				
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 hallo
 die leuchtweitenregulierung brauchst du nicht,da der fuffi sicherlich
 niveau regulierung hat.ich habe bisher nur zwei fuffis ohne niveauregulierung gesehen.  eine scheinwerferreinigungsanlage sollte er aber
 haben.
 
 viele grüsse
 
 peter
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		|  05.01.2008, 19:01 | #5 |  
	| 750i powered by ROTTALER2 
				 
				Registriert seit: 23.03.2005 
				
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Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von badboy0104  moin,also Scheinwerferreinigungsanlage ist PFLICHT!! aufjedenfall beim tüv, soweit ich aber weiß, haben viele neue Audi/VW modelle gar keine Leuchweitenreguliereung wenn sie Xenon haben!! die werden nur einmal eingestellt und gut !!
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wenn sie keine LWR haben,ist sicherlich niveau regulierung im auto,dass hält 
ja den wagen dann auch immer in der gleichen höhe zur strasse.
 
viele grüsse
 
peter |  
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		|  05.01.2008, 19:03 | #6 |  
	| LOW4LYF 
				 
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					Zitat von badboy0104  moin,also Scheinwerferreinigungsanlage ist PFLICHT!! aufjedenfall beim tüv, soweit ich aber weiß, haben viele neue Audi/VW modelle gar keine Leuchweitenreguliereung wenn sie Xenon haben!! die werden nur einmal eingestellt und gut !!
 |  NEIN......ist alles von Bj. abhängig.
 
Gruß |  
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		|  05.01.2008, 19:04 | #7 |  
	| LOW4LYF 
				 
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					Zitat von badboy0104  moin,also Scheinwerferreinigungsanlage ist PFLICHT!! aufjedenfall beim tüv, soweit ich aber weiß, haben viele neue Audi/VW modelle gar keine Leuchweitenreguliereung wenn sie Xenon haben!! die werden nur einmal eingestellt und gut !!
 |  Stimmt auch nicht......muss mal schauen wie sich das Xenon beim einschalten justiert.
 
Gruß |  
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		|  05.01.2008, 19:10 | #8 |  
	| EURO2 bei ROTTALER2 
				 
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 Aber dann wundert mich dass das noch immer angeboten wird mit dem Vermerk, dass es dann eingetragen werden muss. Ist ja dann eigentlich a ziemlicher Schmarrn, wenn man das kauft und wird dann nicht eingetragen... |  
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		|  05.01.2008, 19:16 | #9 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 27.03.2007 
				
Ort:  
Fahrzeug: 730 iA R6 PD 06 / 1987 und 750 iL PD 08/89  EZ 10/89
				
				
				
				
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 Wurde doch schon unzählige Male durchgekaut! Bekommst es grundsätzlich nicht eingetragen, wenn du z.B. die Brenner in H1 SW einsetzt! Warum das so ist , ist mir auch unerklärlich, da es ja auch sogenannte Xenon Glühlampen gibt, die ja angeblich bis zu 50% mehr Licht produzieren sollen! Ob nun Glühlampe mit Xenongasfüllung,oder Xenonbrenner......! Aber was solls! Stellt sich bloß die Frage, welcher Polizist dich mit dem 7er auf Xenon anspricht, da es das ja serienmäßig gab! MfG |  
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		|  05.01.2008, 19:39 | #10 |  
	| Mitglied ohne wäre blöd;) 
				 
				Registriert seit: 21.10.2007 
				
Ort: Hergisdorf 
Fahrzeug: E 38  750i (1996)
				
				
				
				
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 Moin alle zam.... und noch nen gesundes neues....
 Habe vor den Feiertagen wegen dem bei dem Dekramann nachgefragt.
 Er sagt es muß eine SRA vorhanden sein und eine SWR oder NIVEAUREG.
 Dann sollte eine Betriebserlaubniss dem Set beiliegen,irgendwie geht es da um verschiedene technische Bestimmungen die ds Nachrüstset haben muß.
 Es gibt da wohl auch schwarze Schafe bei den Anbietern. Das waren seine Worte,dann sollte eine Eintragung kein Problem sein.
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