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BMW 7er, Modell E32 |
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16.03.2005, 20:27
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#21
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Gast
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Zitat:
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Zitat von beatnix
Wiederholungstäter bin ich leider. D.h. eine Frist stand mir ohnehin nicht zur Verfügung.
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In wie fern? Fahren ohne FE?!
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16.03.2005, 20:50
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#22
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Affenexpress
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
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??
hallo beatnix,
kann es sein ?? du wusstest von deinem fehltritt ??
grüsse
michel
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16.03.2005, 21:24
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#23
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Gast
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Zitat:
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Zitat von Michel
hallo beatnix,
kann es sein ?? du wusstest von deinem fehltritt ??
grüsse
michel
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Frage ist welcher:
- Wiederholungstäter Geschwindigkeitsüberschreitung?
(was ich hier eher annehme)
- Wiederholungstäter Fahren ohne FE
(Super-GAU........)
Sein Schweigen bringt uns nicht weiter, öffnet aber den Raum für Spekulatius 
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16.03.2005, 23:32
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#24
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Affenexpress
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
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wiederholungstäter ???
ich glaub das geht ins leere
michel
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16.03.2005, 23:43
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 535d
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Pille
..auf solch eine Ver*****e antwortet man am besten nicht!
__________________
Quod dixi dixi
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16.03.2005, 23:53
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: M70 + M62
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Zitat:
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Zitat von Michel
hallo beatnix,
so lange du eine gültige fahrerlaubnis in der hand hälts, kannst du auto fahren. es heisst ja nicht umsont führerscheinentzug. oder??
das ist sogar wort wörtlich zu nehmen. eine fahrverbot tritt erst in kraft wenn dir ein vollzugsbeamter diese dir abnimmt oder du diesen auf dem landratsamt abgeben hast.ein gegenstück z.b.: wenn ein fahrverbot an einem sonntag endet, dir die fahrerlaubnis nicht zu gestellt werden kann. darfst du auch nicht auto fahren. oder du fährst zum landratsamt und gibts deine pappe ab. nach hause fahren darfst du nicht mehr, weil du keine gültige fahrerlaubnis mehr hast.
und alles andere was da in die wege geleitet wird, wegen einem fahrverbot ohne das du die fahrerlaubnis abgegeben hast dauert länger als die zeit vom 7.2.
ausser du meinst 7.2.2004
grüsse
michel
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Das ist ja schon gefährlich so einen Dummfugg zu verbreiten!
Meistens sind die Bußgeldbescheide ordnungsgemäß zugestellt!
Beim ersten mal hat man glaube ich 4Monate Zeit um die Pappe abzugeben! Wenn Du "ihn" nicht abgibst gilt das Fahrverbot automatisch ab dem Tag an dem die 4 Monate um sind! Die Frist zur Rückgabe beginnt aber erst an dem Tag zu laufen, wenn der Führerschein bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eintrifft!
Klartext: Wenn Du Ihn erst nach 6 Monaten einsendest, gilt das Fahrverbot eben 3 Monate usw. ! Solange Du nicht fährst ist das späte abgeben nicht unbedingt strafbar! (Wer will schon gerne die Polizei zu Hause haben??)
Erwischt Dich die Polizei aber nach Ablauf der Frist, nützt Dir der Schein in der Tasche nichts..rein gar nichts! Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis..bei Unfall sitzt Du da auch schon schnell ein!
Beim zweiten Vergehen (Wiederholungstäter!) gilt das selbe nur das es keine Frist zur Abgabe gibt! d.h. ab Zustellung des Briefes (ob Du ihn nun gelesen hast oder nicht !) ist das Fahrverbot rechtskräftig und wenn Du angehalten wirst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Fahrverbot ist übrigends kein Entzug! Dann ist er nämlich weg..und muss neu beantragt werden ! (Meist in Verbindung mit MPU!)
Michel, sorry aber was Du da verbreitest ist nicht nur falsch sondern für jemanden der Deine Worte für bare Münze nimmt (ja es gibt sicher hier solche Leute!) eine Gefahr!
Was sagt JMc Lane dazu??
Geändert von 850730 (17.03.2005 um 00:08 Uhr).
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17.03.2005, 06:41
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#27
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Gast
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Ich kann erst was dazu sagen, wenn @beatnix sich zu seiner Vorgeschichte äußert.
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17.03.2005, 08:54
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#28
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Affenexpress
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
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??
hallo 850730,
das wurde bei mir anders gehändelt. bei mir stand die streife vorm haus als ich von der arbeit kam. der polizist meinte morgen läuft die frist ab und wollte von mir eine stellungnahme bzw. anhörung und hat mich auch darauf hingewiesen gleich am nächsten tag die pappe auf dem landratsamt abzugeben. ansonsten würde ich ernsthafte probleme kriegen.
ist!, muss ich sagen auch schon gute 10 jahre her der letzte "zwangsspaziergang".
unser wissensstand hier ist ja, das er keinerlei wissen über die situation hat, oder??
ich bin kein jurist, darum lass ich mich gerne belehren wenn mein schreiben bzw. mein wissen ( eher  unwissen) falsch ist.
grüsse
michel
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17.03.2005, 09:32
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#29
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Gast
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Zitat:
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Zitat von Hotte
..auf solch eine Ver*****e antwortet man am besten nicht!
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Moin!
Da hast Du wohl Recht........
da geh ich lieber wieder langwellige Dinge betrachten,
die auch sehr kurzweilig sein können... 
Geändert von pille (17.03.2005 um 10:34 Uhr).
Grund: geht ja doch weiter....
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17.03.2005, 09:48
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#30
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Moin,
ich denke, Beatnix wusste ganz genau, was er tut und versucht jetzt, hier irgendwelche Infos zu bekommen, wie er noch ein Hintertürchen finden kann.
Das ist auch völlig legitim, jedoch solltest Du uns dann schon mit der Wahrheit füttern, oder Beatnix?
Schreib hier mal komplett Deine Geschichte, dann wirst Du auch vernünftige Infos bekommen, es sind ja einige Wissende unter uns, wie z.B. McClane.
Gruß Norbert,
SF25, 0 Punkte, trotzdem 7er-Fahrer 
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