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BMW 7er, Modell E32 |
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15.07.2025, 17:10
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#1
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Reifen Ersatz für 265/40 R17
Hallo, hast Du schon neue Reifen? - Ich hatte das selbe Problem (auf der Hinterachse, Mischbereifung, vorne 235/45 R17)) und habe es mit der Hilfe von Michelin gelöst. Statt 265/40 R17 habe ich 255/40 R17 eingebaut. Von Michelin habe ich die entsprechende Bescheinigung erhalten.
Die Pilot Sport sind zudem ausgezeichnete Reifen. Wenn Du näheres wissen möchtes, schreibe einfach.
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16.07.2025, 08:56
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Servus,
für Österreich wird einem die Bescheinigung wenig helfen, für Deutschland weiß ich das allerdings nicht.
Eintragen lassen wird man es ja so oder so müssen, oder?
LG Mike
__________________
Warum müssen wir immer über irgendwelchen Blödsinn plappern?
Damit wir uns wohlfühlen? [...] Man weiß immer, dass man jemand ganz besonderen
gefunden hat, wenn man einfach mal für'n Augenblick die Schnauze halten und
zusammen schweigen kann. -- Mia zu Vincent in "Pulp Fiction"
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16.07.2025, 13:22
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#3
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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In Deutschland werden von der Standardbereifung abweichende Felgen und Reifengrößen von der Zulassungsstelle nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Es obliegt dem Fahrzeughalter nachzuweisen, dass die vorhandene Kombination aus Felge und Reifen "zulässig" ist. Dies geschieht mit den Herstellerangaben der Felge und der Reifen. Dies hat der TÜV bei mir ohne Beanstandung akzeptiert.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck!
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16.07.2025, 14:11
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Sehr interessant, danke für Deine Info 
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16.07.2025, 14:25
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Äußerst interessant. Habe ich noch nie gehört. Andere scheinbar auch noch nicht sonst würden nicht so viele nach Gutachten zum eintragen fragen.
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19.07.2025, 12:46
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#6
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Zitat:
Zitat von Löwe
Hallo, hast Du schon neue Reifen? - Ich hatte das selbe Problem (auf der Hinterachse, Mischbereifung, vorne 235/45 R17)) und habe es mit der Hilfe von Michelin gelöst. Statt 265/40 R17 habe ich 255/40 R17 eingebaut. Von Michelin habe ich die entsprechende Bescheinigung erhalten.
Die Pilot Sport sind zudem ausgezeichnete Reifen. Wenn Du näheres wissen möchtes, schreibe einfach.
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Moin!
Was genau hast Du Dir von Michelin "bescheinigen" lassen?
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19.07.2025, 17:22
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#7
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Mein E32 hat Felgen "Rad-Styling Nr. 14", vorne 8 J x 17 H" ET = 20, hinten 9 J x 17 H2 ET = 26. Für diese Felgen gibt es ein Teilegutachten vom TÜV aus dem Jahre 1997. Demnach müssen Reifen der Fabrikate Pirelli oder Michelin verwendet werden. Als Größe ist hinten 265/40 ZR 17 vorgeschrieben. Genau dieses Reifengröße gibt es nicht mehr.
Von Michelin (Produkttechnik) habe ich nun neben einem technischen Datenblatt zur Bereifung eine Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV erhalten, mit der bestätigt wird, dass der Reifen 255/40ZR 17 XL mit dieser o.g. Felge den Anforderungen des BMW E32 gerecht wird und eingetragen werden kann. Das wurde beim TÜV akzepiert, bei der Zulassungsbehörde aber nicht eingetragen.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck, Peter
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21.07.2025, 09:30
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Ok, aber wie ist das dann bei einer Kontrolle durch die Polizei? Ohne Eintragung wird das doch problematisch, oder?
In Österreich ist das alles etwas anders, bei uns schaut der TÜV (Pickerl) nur bedingt auf solche Änderungen, bei einer Kontrolle durch die Polizei hilft das aktuelle Pickerl da auch nichts.
LG Mike
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21.07.2025, 13:26
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#9
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Mit Polizeikontrollen habe ich nur sehr wenig Erfahrungen. Die fragen nach den Trinkgewohnheiten und wollen Verbandskasten und Warndreieck sehen. Nach der Reifengröße hat noch nie ein Polizist geschaut. Abgesehen davon ist ja alles technisch i.O., die Felgen sind zulässig und die Bereifung ist ebenfalls technisch i.O.
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26.07.2025, 12:53
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#10
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Moin!
Das mit der Markenbindung auf Pirelli und Michelin stand früher immer drin. So auch bei mir, wo die gleiche Kombi im Schein steht.
Mich verwundert, dass der TÜV einfach so akzeptiert dass nunmehr 255er OK sein sollen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht auf der Rückseite jedoch auch ausdrücklich:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Eine zusätzliches Gutachten und die Änderung der Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.
Hier hilft dann wohl die Bescheinigung von Michelin. Ob das aber von allen Prüfinstitutionen so gesehen wird?
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