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17.07.2004, 07:07
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#1
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re.
Hallo @MrThomsen ...
Zitat:
Zitat von MrThomsen
Gibt es H&R Federn auch nur für die Vorderachse.
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Nach meinen Unterlagen die ich von H&R habe, gibt es keine Möglichkeit mit den H&R Federn nur die Vorderachse tiefer zu legen - Nach dem Gutachten von H&R müßen beide Achsen Tiefergelegt werden - zu min. ist keine tieferlegung nur an der Vorderachse im Gutachten mit angegeben ...
Zitat:
Zitat von MrThomsen
Gibt es H&R Federn auch nur für die Vorderachse. Es gibt doch ausser Fintec noch Federn von AP die auch nur eine Tieferlegung der Vorderachse zulassen. Richtig oder Richtig?
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Richtig, es gibt auch die Federn von AP die eine Tieferlegung nur an der Vorderachse zulassen, nur die AP Federn haben keine (eindeutige) Freigabe für den E296/1 - das heist, die AP Federn können nur für die R6 verwendet werden (E296) - für die V8 und V12 haben die AP Federn keine Freigabe !!!Da es aber laut @rene-103 in diesem Thread um einen E296/1 (730i - V8) geht, kommen die AP Federn nicht in betracht ...
guckst du hier
@rene-103 ...
Du kannst die K.A.W Federn mit deiner aktuellen Bereifung ohne Probleme fahren ...
Gruß ...
@freak 
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
Geändert von freak (17.07.2004 um 19:24 Uhr).
Grund: Nachtrag ...
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17.07.2004, 16:59
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.08.2002
Ort: Nord-Münsterland
Fahrzeug: 730I V8 E32 Tartarini LPG
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Hallo,
ich habe auch eine Frage mit den Tieferlegungsfedern.
Ich habe ja den kleinen 3,0 V8 mit Niveaureg. an der Hinterachse, kein EDC.
Mir wurden H&R Federn angeboten rundum 30mm tiefer.
In der ABE der Federn steht Niveaureg. nicht geprüft. Der Teilemensch meinte das man dann eine Abnahme nach §21 machen müße, das aber kein Problem wäre .
Wie schaut es aus, habt ihr sowas schon machen laßen? Was darf der Einbau kosten ?
Gruß
Ralph
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