Also eine Zahlung würde ich erstmal nicht vornehmen. Solange Du die Lackierung nicht als im wesentlichen vertragsgemäß abgenommen hast, ist grundsätzlich (soweit im nichts anderes vereinbart ist, AGB checken) die Vergütung nicht fällig. Solange das Werk (die Lackierung) an einem wesentlichen Mangel leidet (hier wohl ganz klar der Fall), kannst Du die Abnahme verweigern. Setze ihm ein Nachfrist für eine ordnungsgemäße Lackierung.
Wenn er die nicht hinbekommt oder die Nachbesserung gleich verweigert, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. In dem Falle ist der objektive Wert dieser Arbeit zu zahlen (also wohl gleich Null).
Viel Erfolg!
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Gruss
Beatsurfer
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