Naja, hätte ja sein können, dass ihr den Vertrag nur mündlich abgeschlossen habt, gibt schließlich Formfreiheit hier in D
Wenn er das im Vertrag erwähnt und ausgeschlossen hat, ist das natürlich für dich mist, allerdings hat der BMW Typ auch recht, dass dieses Problem mal nicht von heute auf morgen plötzlich auftritt, da wird sich vorher schon etwas angekündigt haben, von dem der Verkäufer mit großer Wahrscheinlichkeit wusste. KM-Stand bei Kauf und KM-Stand bei Schadeneintritt (= KM-Stand bei Werkstattaufenthalt) wird wohl nicht so weit auseinanderliegen, dass also tatsächlich der Verdacht auf arglistig verschwiegene Mängel bestehen könnte. Allerdings würde im Falle eines Gerichtes/Klage wohl beweise dafür fehlen, dass der Verkäufer dir den Mangel verschwiegen hat. Da kämen wohl wieder die Gutachter ins Spiel etc...