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BMW 7er, Modell E32
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Alt 01.06.2004, 23:16   #1
manytec
Druck-voll
 
Benutzerbild von manytec
 
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: BMW e28 im umbau.../Renault Espace V6
Standard

hallo,
also bei mir ist es auch so das wenn ich fahre der schalter ständig S oder K anzeigt,somit also ständig leuchtet.
mfg Oliver
manytec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2004, 01:41   #2
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Littleblue

brauchst Du das von mir noch gescannt? Ist genau so, wie die von Olli gezeigte.
Kann es aber hier nicht einstellen. Muesstest mir dann schon per U2U Deine email Adresse angeben.
Denke an den Zeitunterschied Japan- BRD = + 7 Stunden. Also wird es knapp.
Evtl. kann ja mal in D einer in seine BA reinschaun und das hier bringen.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
Biete: Interner Link) Tuergriffdichtungen Interner Link) ESV-Repsatz
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2004, 21:52   #3
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

Hallo,
mein Rat:
Laß Dich nicht auf spitzfindige Diskussionen mit dem gegnerischen Anwalt ein, über brennende Lämpchen, "Merken" des Umschaltens usw. Der redet Dich unter den Tisch und das könnte Dich Punkte kosten.
Meine Strategie wäre folgende:
Du bist jederzeit davon ausgegangen, daß das System funktioniert, da Du es nicht besser wissen konntest. Egal, welche Lämpchen brennen oder auch nicht!
Da Du aber kein Fachmann bist, hast Du ja vorsichtshalber jegliche Gewährleistung ausgeschlossen!!!
Da Du keinerlei böse Absichten hattest, hast du ja sogar eine ausgiebige Probefahrt erlaubt. Wenn dem Kläger dabei was aufgefallen wäre, hätte er ja umgehend in eine Werkstatt fahren können.
Fazit: Da Dir unter diesen Bedingungen niemand nachweisen kann, daß Du von dem Defekt wußtest, hat der Kaufvertrag mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung uneingeschränkt Gültigkeit.
Es geht überhaupt nicht darum, ob der Defekt bei Verkauf vorlag oder nicht, das kann sogar der Fall gewesen sein, wäre auch egal, der Käufer hätte es ja sofort bei der Probefahrt in einer Werkstatt prüfen lassen können.
Es geht ausschließlich darum, ob Du von diesem Defekt gewußt hast. Und das hast Du nicht und konntest es als Laie auch nicht. Ende der Durchsage!!!
Laß Dich nicht auf einen Vergleich ein!!!! (s. meinen alten Beitrag zur Arbeit des deutschen Rechtssystems).
Laß bitte hören, wie die Sache ausgegangen ist, aber eigentlich kann nichts passieren.
Gruß Jens

PS: Ich bin ja völlig bekloppt, hier lange Litaneien zu schreiben, wo schon alles über die Bühne ist. Aber das liegt wahrscheinlich daran, daß ich so durcheinander bin, weil ich mich heute innerlich von meinem E32 "geschieden" habe.
Glückwunsch!!!

Geändert von 7er Jens (03.06.2004 um 21:59 Uhr).
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2004, 15:38   #4
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
Standard

Hi Leute

Sehe der Berufung wirklich gelassen entgegen, der Richter lachte nur und sagte das jeder normal denkende Richter es so sähe wie er.

@7er Jens
Brauchte gar nicht erst zu Diskutieren, es ging recht schnell über die Bühne.

Der Richter fand es sehr amüsant, das sie sich eine neue Anklageschrift haben einfallen lassen.
Naja, hätte am aller liebsten den Wagen zurückgenommen - aber das kann ich ja leider auch nicht.

Ich warte ob sie sich überhaupt noch bemühen..

Andre
littleblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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