Hallo
BMW hat verzichtet auf die nachbesserungsrecht und direkt akzeptiert alle von uns angefordert Beträge zu bezahlen

und zwar Wertminderung, Nutzungsentschädigung und Gutachtenkosten außer die Anwaltsgebühren da ist noch nicht alles geklärt.
Unsere Anwalt verlangt von BMW folgend: Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RGV 1,8 und Einigungsgebühr gem. § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 über ein bestimmt Gegenstandswert (Wertminderung + Nutzungsentschädigung + Gutachtenkosten).
BMW Rechtsanwälte will folgend zahlen: 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, §§ 2 Abs. 2, 13 RGV und 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV, §§ 2 Abs. 2, 13 RVG aber nur über ein bestimmt Gegenstandswert (Wertminderung).
BMW Rechtsanwälte meint dass Nutzungsentschädigung und Gutachtenkosten kommen nicht in frage für die Gegenstandswert.
Die meinen auch dass in diesen Fall die Geschäftsgebühr nach 1,8 Faktor übertrieben ist und begründen so:“ Von Ihnen angeführte Absprachen mit dem von Ihrer Mandantschaft beauftragten Gutachter sind nicht dazu geeignet, ein besonderes umfangreiche oder schwierige Tätigkeit der Angelegenheit zu begründen.…ein Rechtanwalt für seine Tätigkeit in einem durchschnittlichen Verkehrsunfall, in dem dieser ebenfalls auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewirkt hatte, eine Geschäftsgebühr von 1,3 zugesprochen wurde, nachdem sich der Senat über mögliche Gebührensätze zwischen 0,8 und 1,3 auseinandergesetzt hatte (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 420f)“
Wer hat recht?
Noch eine Frage, unsere Anwalt meint auch dass wenn jemand am Anfang verlangt ein höhere Betrag und am ende sich mit die andere Partei einigt um ein niedrige Betrag zu bekommen dass unsere Anwaltsgebühren richten sich nach die erste Betrag und nicht nach die tatsächlich erhalten Betrag. Ist das war?
Momentan druck uns unsere Anwalt und sagt uns dass wir einfach alle diese Differenzen von unsere eigene Portmonee zahlen müssen um diese Sache schneller zu erledigen.
Wir haben unsere Anwalt schon zwei mal angeschrieben und gefragt ob er alles richtig kalkuliert hat aber er schreibt zurück dass alles von seine Seite korrekt ist.
Jetzt wissen wir nicht mehr an wem sollen wir glauben.
Kann jemand uns beraten.
Mfg